Erbschaft-/Schenkungsteuer: Erwerb anzeigen?!

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Wer erbt oder größere Geschenke erhält, muss den Erwerb beim Finanzamt anzeigen. Dieses prüft dann, ob es zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung auffordert.
In diesem Video erklärt Ihnen Steuerberater Michael von Arps-Aubert alle Details zur Anzeigepflicht und die Folgen eines Verstoßes.
Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnumme, Beruf, Wohnung des Erblasserrs oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Mustervorlage für die Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen: www.finanzamt.bayern.de/Infor...
Mustervorlage für die Anzeige einer Schenkung: www.finanzamt.bayern.de/Infor...
Rechtsstand dieses Videos: Januar 2024
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Пікірлер: 11

  • @olif8405
    @olif84056 ай бұрын

    Interssantes Video, danke dafür. Wenn man vom Finanzamt aufgefordert wir eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben wielange hat man dafür Zeit und kann man evtl. eine Verlängerung beantragen?

  • @vonarps-aubertundpartnerst9489

    @vonarps-aubertundpartnerst9489

    6 ай бұрын

    Die Frist zur Abgabe muss mindestens einen Monat betragen und kann auf Antrag verlängert werden.

  • @sebastianluther
    @sebastianluther6 ай бұрын

    Reicht es, eine Schenkung in einem Nebensatz zu erwähnen? Bei einer schriftlichen Nachfrage mit einem anderen Topik?

  • @vonarps-aubertundpartnerst9489

    @vonarps-aubertundpartnerst9489

    6 ай бұрын

    Nein, das reicht nicht aus. Die Anzeige ist gegenüber dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt vorzunehmen. Welche Einzelangaben enthalten sein sollen, ist in Paragraf 30 Abs. 4 ErbStG aufgelistet.

  • @andreadederichs2453
    @andreadederichs2453Ай бұрын

    Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus

  • @vonarps-aubertundpartnerst9489

    @vonarps-aubertundpartnerst9489

    Ай бұрын

    Ja, wenn persönlicher Freibetrag überschritten oder verbraucht ist. Das Familienheim bleibt bei Übertragung an das Kind unter weiteren Voraussetzungen nur im Erbfall („Übertragung von Todes wegen“) steuerfrei.

  • @andreadederichs2453

    @andreadederichs2453

    Ай бұрын

    @@vonarps-aubertundpartnerst9489 danke... leider zu spät! Nun müssen 60 - 100 tausend Euro Schenkungssteuer gezahlt werden... Wir haben uns 2022 einfach bekloppt machen lassen....