Sie haben geerbt - Müssen Sie das dem Finanzamt melden?

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Sie haben geerbt.
Müssen Sie jetzt automatisch eine Erbschaftsteuererklärung einreichen?
Nein auf keinen Fall, aber Sie müssen in aller Regel - aber nicht immer! die Erbschaft beim Finanzamt anzeigen.
Beispiel: Die Mutter stirbt und hat nie ein Testament gemacht. Sie ist verheiratet und hinterlässt ihren Mann und zwei Kinder. Alle drei müssen nach § 30 Erbschaftsteuergesetz den Erwerb dem Finanzamt melden. Also 3 Anzeigen!
Jetzt verändern wir den Sachverhalt: die Mutter hat ein Testament gemacht.
während Sie die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge - also ohne Testament - immer ans Finanzamt melden müssen, kommt es beim Testament darauf an.
Es gibt Fälle, wo Sie melden müssen und manche, wo Sie es unterlassen können.
Wenn das Testament dem Nachlassgericht vorliegt - entweder weil es schon dort hinterlegt wurde - oder weil es die Erben dort hinterlegen und sich das Verwandtschaftsverhältnisse aus dem Testament ergibt, dann muss nichts gemeldet werden.
Von dieser Regel „keine Meldepflicht“ gibt es allerdings diverse Rück-Ausnahmen:
Grundvermögen
Betriebsvermögen
GmbH-Anteile
Auslandsvermögen
Lebensversicherungen
Pflichtteil.
Wenn Immobilienvermögen (im Fachjargon „Grundvermögen“) im Nachlass war, dann muss immer gemeldet werden.
Beispiel: der Vater (Witwer) stirbt. Im Testament hat er zu Erben eingesetzt: seinen Sohn als Erben für das Haus in der Blumenstraße und seine Tochter für das Haus in der Tulpenstraße.
Ergebnis: das Testament liegt beim Gericht vor und es ist klar ersichtlich dass es sich um Sohn und Tochter handelt, aber trotzdem Mitteilungspflicht.
Eine weitere Ausnahme - also Anzeigepflicht trotz Testament - ist Auslandsvermögen.
Ebenfalls gibt es eine Meldepflicht, wenn Betriebsvermögen vorhanden ist.
Hatte der Verstorbene also ein Einzelunternehmen oder war er beteiligt an einer Personengesellschaft, müssen Sie das ebenfalls melden.
Außerdem ist eine Meldung erforderlich, wenn GmbH-Anteile im Nachlass waren. Streng genommen ist die Rede von „nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften“ - das könnte natürlich auch eine kleine AG sein, die nicht börsennotiert ist.
Ein weiterer Anlass wo eine Meldung erforderlich ist, wenn ein Pflichtteil geltend gemacht wird
Dann gibt es noch den Fall „Vertrag zugunsten Dritter“. Typischer Fall eine Lebensversicherung.
Außerdem müssen Sie eine Meldung machen, wenn das Testament vor einem ausländischen Gericht eröffnet wurde.
Welches Finanzamt ist zuständig? und was soll der Inhalt sein?
Siehe hier:
finanzamt.bayern.de/Informati...
Alfred Gesierich ist Diplom-Kaufmann und Steuerberater in Gilching im Landkreis Starnberg.
Seit 1998 betreut er mit seinem Team vorwiegend inhabergeführte GmbHs sowie GmbH & Co. KGs.
Außerdem berät er vermögende Familien bei der Gründung von Familiengesellschaften und bei der Nachfolgeplanung.
Sprechen Sie mich an:
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater
Römerstraße 14
82205 Gilching
stb@gesierich.de
www.gesierich.de

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