Muss ich mein Erbe dem Finanzamt melden? - Rechtsanwalt erklärt

Egal ob Sie erbteilsberechtigt oder pflichtteilsberechtigt sind, Ihnen ein Vermächtnis zusteht oder Sie sind berechtigt aus einer Teilungsanordnung: Dem Finanzamt sind derartige Vorgänge keinesfalls egal. Alle wichtigen Informationen im Umgang mit dem Finanzamt nach einer Erbschaft erfahren Sie in diesem Video.
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1:13 Die Meldung beim Finanzamt
2:09 Die Ausnahmen
3:09 Hilfe vom Anwalt
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Пікірлер: 39

  • @rechtinfo
    @rechtinfo Жыл бұрын

    Noch mehr Details zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog: ➡ rechtinfo.de/erbrecht/wie-das-finanzamt-vom-erbfall-informiert-wird

  • @brigittehuh6877
    @brigittehuh687711 ай бұрын

    Wenn es was zu erben gibt, weiß es das Finanzamt besser wie der Erbe selbst!

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    11 ай бұрын

    Daran ist ein Großteil Wahrheit dran, denn das Finanzamt wird von vielen verschiedenen Stellen vom Erbfall informiert und etliche Behörden, Gerichte und Unternehmen sind auch verpflichtet, Auskünfte über Guthaben oder Versicherungsverträge zu geben. Daneben gibt es jedoch vieles, was dem Finanzamt erst durch die Angaben des / der Erben erfährt, wie z. B. nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen (wie beispielsweise KG, GmbH) und deren Wert.

  • @sdk_ev
    @sdk_ev Жыл бұрын

    Mal wieder ein klasse Video - Thema gut, kompakt & informativ aufbereitet💪

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    Danke für das Lob zu diesem Video. Es freut uns , wenn es hilft, Konflikte mit dem Finanzamt schon von Anfang an auszuschließen.

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger88238 ай бұрын

    Also bei mir hat die Sparkasse die Meldung an das Finanzamt übernommen. Und beim Termin auch gesagt, dass ich das nicht zu machen brauche. Habe auch eine Kopie der Meldung bekommen. Das war Anfang Mai, und seitdem warte ich auf das Finanzamt mit ihrer Nachlass-Liste.

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    8 ай бұрын

    Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen verpflichtet, dem Finanzamt über die Kontoverbindung Auskunft zu geben (§ 33 ErbStG), das entbindet den Berechtigten aus dem Erbfall grundsätzlich nicht, dem Finanzamt seinerseits eine Mitteilung über den Bezug aus dem Erbfall zu machen (§ 30 ErbStG). Die Mitteilung kann ganz kurz sein und muss keine detaillierten Angaben enthalten. Wenn das Finanzamt seinerseits dann im nächsten Schritt weitere Auskünfte erhalten will, wird es sich brieflich melden. Diese eigene Meldepflicht des Berechtigten aus dem Erbfall ist m. E. verständlich, da viele Erblasser nicht nur Vermögen bei Banken im Inland haben, sondern auch z.B. im (außereuropäischen) Ausland. Noch ein Hinweis zur Frist, innerhalb derer die Meldung an das Finanzamt zu erfolgen hat: 3 Monate.

  • @nichtich5061
    @nichtich5061 Жыл бұрын

    Von mir kriegt keine private Firma FA einen einzigen Cent aus meiner von meinen Vorgängern sich erarbeiteten und bereits im Ausland besteuerten Erbschaft, erst recht nicht als nicht deutscher StaatsAngehöriger - es ist allemal schon zu viel des Guten, was ich diesem privaten Unternehmen FA bisher aus dämlicher Unwissenheit (un)freiwillig an Schenkung überlassen habe.

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    Ob das Finanzamt bei einer Erbschaft Steuern berechnen kann oder auch nicht, hängt von mehreren Faktoren ab (z.B. Nutzung der Freibeträge auf Grund des Verwandtschaftsverhältnisses oder wegen verschiedener erbschaftsteuerlicher Sondervorschriften für das Familienheim oder das Betriebsvermögen). Wenn Sie im Ausland leben, hängt es ebenfalls davon ab, wo sich das Vermögen, das Sie erhalten, befindet und welche Art von Vermögen es sich dreht.

  • @berndfreudinger7254

    @berndfreudinger7254

    Жыл бұрын

    Genau, dieser Schmarotzer Finanzamt ist nur geldgierig und will für nichts kassieren oder beteiligt sein auch ohne daß es Miterbe wäre 🤣

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    Nicht jeder muss Erbschaftsteuern zahlen; wichtig ist es, die gesetzlichen Regeln zu kennen, die es einem erlauben, keine oder möglichst wenig Erbschaftsteuern zu zahlen. Die Erbschaftsteuer wird von vielen Bürgern auch auch "Neidsteuer" gesehen und ist deshalb oft in der Kritik.

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    § 563 Abs. 1 BGB ist in dieser Frage sehr eindeutig: Es gibt den Bestandsschutz des Mietverhältnisses für die nahen, eintrittsberechtigten Personen. Um Missverständnisse auszuschließen: Diese Vorschrift ist *nicht* als ein Option zu verstehen, dass man in das Mietverhältnis eintreten kann, sondern *es bewirkt den Eintritt in das Mietverhältnis*. Es gilt nur für Wohnräume. Der verstorbene Mieter muss nicht der alleinige Mieter gewesen sein.

  • @hans-jurgenkeller6663

    @hans-jurgenkeller6663

    11 ай бұрын

    gültige rechtsgrundlagen für"steuern" kennt weder das bgb , das völkerrecht und die natürlichen durch geburt verbrieften menschenrechte."steuern" sind plünderung und betrug ohne gegenwerte.

  • @davidromberg7308
    @davidromberg73084 ай бұрын

    Was bedeutet "von der Erbschaft erfahren" ? Wenn jemand gestorben ist, von dem ein gestzliches Erbe zusteht oder wenn der Erbe schriftlich benachrichtigt wird?

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    4 ай бұрын

    Die Frist, das Finanzamt schriftlich zu informieren, beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die aus der Erbschaft berechtigte Person von dem Erbfall Kenntnis erhält. Das bedeutet z.B., dass nach Kenntnis der Berechtigung aus dem Testament über die Erbschaft oder das Pflichtteil die 3-Monatsfrist zu laufen beginnt. Konsequenzen bei Nichterfüllung dieser Anzeigepflicht sind im Erbschaftsteuergesetz nicht geregelt. Unter Umständen kann das Finanzamt das Unterlassen dieser Anzeigepflicht als eine Steuerstraftat werten, so dass in der Folge ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird nachdem das Finanzamt aus anderer Quelle von dieser Verletzung der Anzeigepflicht erfahren hat. Eine Abgabe dieser Erklärung beim unzuständigen Finanzamt ist im Regelfall unschädlich, wenn aus der Anzeige alles Wesentliche zu entnehmen ist, also: dass es sich um einen erb(schaftsteuer)lichen Erwerb geht, der angezeigt wird.

  • @moe107
    @moe1077 ай бұрын

    Danke für das Video. Wie ist es bei Schenkung von Immobilien? Da alles über Notar und Grundbuch läuft wird das Finanzamt automatisch benachrichtigt?

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    7 ай бұрын

    Ja, Notare müssen dem Finanzamt eine Mitteilung machen, wenn durch den durch sie beurkundeten Vorgang evtl. Grunderwerbsteuer oder Erbschaftsteuer (und dem gleichzusetzen: Schenkungsteuer) anfallen könnte. Regelmäßig erhält das Finanzamt eine Kopie des Erwerbsvertrages über das Grundstück, unabhängig davon, ob das Grundstück verkauft oder verschenkt wird.

  • @janesa5097
    @janesa5097 Жыл бұрын

    Ich studiere ius und mich würde interessieren aus welcher Norm sich die Meldung an das Finanzamt ergibt...

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    Die Meldepflicht für den Erwerbenden ergibt sich aus § 30 ErbStG. Die am bekanntesten Normen sind § 33 f. ErbStG, wenn es um Dritte geht, die Meldepflichten zu befolgen haben. Darüber hinaus gibt es diverse Normen, die z. B. für Versicherungen und Banken etc. gelten. Die Ablieferungspflicht eines Testments an das Nachlassgericht ist in § 2259 BGB geregelt, wer das nicht befolgt, macht sich der Urkundenunterdrückung strafbar (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

  • @berndfreudinger7254

    @berndfreudinger7254

    Жыл бұрын

    Wenn jetzt ein Dritter z.B. Vermieter diese Dokumente weggeschmissen hat, ist dann dieser Dritte ggf strafrechtlich verantwortlich wegen Urkundenunterdrückung ?

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    Sie schreiben es vollkommen richtig: Wenn ein Testament nicht beim Nachlassgericht abgeliefert wird, kommt Urkundenunterdrückung zum Zuge (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Natürlich kann man auch u.U. an einen Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) bzw. eine Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB) in Betracht ziehen, wenn ein Dritter zu Lasten des / der Erben etwas aus der Erbmasse entfernt.

  • @berndfreudinger7254

    @berndfreudinger7254

    Жыл бұрын

    @@rechtinfo ich habe gemeint, wenn der Dritte z.B. ex Vermieter einfach alles wegschmeisst, weil er sich nicht als Lagerverwalter ansieht und deshalb zurückgelassene Sachen oder Papierkram los haben will . So einen ähnlichen Fall hatte ich früher mal 🤔

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    Жыл бұрын

    ... auch das ist nicht erlaubt! Der Vermieter hat grundsätzlich kein Recht zur eigenmächtigen Entsorgung, nur weil er in die Wohnung möchte. Etwas anderes gilt, wenn a) das Mietverhältnis beendet worden ist und b) die Wohnung dann nicht geräumt worden ist. Ich weise außerdem darauf hin, dass möglicherweise zuvor ein gerichtliches Räumungsverfahren durchzuführen sein dürfte.

  • @maritahelga2429
    @maritahelga242910 ай бұрын

    Ich lebe seit 12 Jahren im Ausland. Meine Mutter ist im Oktober letzten Jahres gestorben. Ich bin enterbt worden erhalte aber einen Pflichtteil von 25 Prozent. Ich arbeite in Brasilien und zahle auch hier Steuern. Wem muss ich denn das melden. Ich wusste bis jetzt ja gar nicht was ich eigentlich bekomme.

  • @rechtinfo

    @rechtinfo

    10 ай бұрын

    Grundsätzlich besteht für Pflichtteilsberechtigte eine Informationspflicht gegenüber dem deutschen Finanzamt auch in solchen Fällen, wenn Pflichtteilsberechtigte schon jahrelang im Ausland leben. Eine andere Frage ist, ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt; denn das wiederum hängt auch von Doppelbesteuerungsabkommen ab. Jedenfalls hängt der Anfall der Erbschaftsteuer in Deutschland nicht davon ab, ob Sie Steuern im Ausland auf Ihr Einkommen zahlen und auch Ihre Staatsbürgerschaft - ob Sie deutsch sind oder / und eine ausländische Staatsbürgerschaft inne habe - spielt keine Rolle für die Erbschaftsteuer.

  • @maritahelga2429

    @maritahelga2429

    10 ай бұрын

    @@rechtinfo vielen Dank für die Antwort das hilft mir weiter❤️ Ich lebe hier im Amazonasgebiet ohne Festnetz, da ist es manchmal schwer an Informationen Zu kommen.

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