Wohnmobil Steuern absetzen als Betriebsausgabe, Gewinn und Steuern mindern

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
Kann ein Wohnmobil dem steuerlichen Betriebsvermögen zugeordnet und als Betriebsausgaben abgesetzt werden. JA - in den meisten Fällen lässt sich das gestalten. Wie das geht und ob das sinnvoll ist klären wir in diesem Video. Voraussetzung ist eine min. 10%ige betriebliche Nutzung. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen sollte bei den privat motivierten Wohnmobilen dagegen nicht erfolgen. Das erweist sich als böse Falle.
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StB Stefan Mücke
Inhalt
0:00 Wohnmobil als Betriebsvermögen
0:46 grundsätzliche Zuordnung zum Betriebsvermögen
1:40 Betriebsausgaben durch das Wohnmobil
3:00 Privatnutzung des Wohnmobils und Bewertung
3:50 Steuerfalle durch Privatnutzung
5:00 Lösungsvorschlag durch Aufwandseinlage
6:35 kein Fahrtenbuch erforderlich
6:48 umsatzsteuerrechtlicher Hinweis

Пікірлер: 14

  • @gmcbausteintraining5274
    @gmcbausteintraining52748 ай бұрын

    Na ja, erstens ist die Mehrwertsteuerersparnis beträgt im ersten Beispiel nochmal € 10.450,00. Zweitens hingt der Vergleich, wenn man den Privatenanteil von 90 auf 75 % reduziert. Wie war das noch mit den Äpfeln und den Birnen, Herr Mücke?

  • @CJS984
    @CJS98411 ай бұрын

    Wie ist es mit einem Wohnwagenanhänger, den man außerhalb des Urlaubs 11 Monate im Jahr als Arbeitszimmer nutzt? Gilt gleiches für eine Absetzkabine, die als Ladung auf einen Pick Up montiert wird? Bei einer Wohnkabine, die als Ladung montiertem einem Fahrgestell wurde, müsste dann das gleiche doch gelten. In meinen Augen ergibt sich der Vorteil, wenn durch verhältnismäßig viele Arbeitstage die private Nutzung reduziert wird. Der Unterschied ist eine kilometerunabhängige Verteilung der Kosten. Der Pick Up würde den regulären Firmenwagen ersetzen, der LKW kann auch anderweitig genutzt werden oder als Backup herhalten sofern dieser bereits im BV ist. Ist das möglich, sportlich zu verteidigen oder unrealistisch?

  • @avacampa
    @avacampa Жыл бұрын

    super infos. gibt es eine obergrenze für den anteil der betrieblichen nutzung eines wohnmobils? oder kann der anteil auch bei 90% liegen? vielen dank

  • @florianalexander9183
    @florianalexander91832 жыл бұрын

    Geht die getrennte Betrachtung (Umsatz-/Ertragssteuer) auch für eine GmbH? Die geschäftlich gefahrenen Kilometer werden nicht mit 30ct sondern den tatsächlichen Kilometerkosten berechnet?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    2 жыл бұрын

    Guten Tag, Herr Alexander. ja richtig, die Aufwandseinlage wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. In der Praxis betragen diese dann gerne auch 1-2 Euro pro Kilometer. Die Kosten können ganz einfach nach den Jahreskosten und der Jahresleistung ermittelt werden. Bei einer geringen Laufleistung "explodieren" die Kosten pro KM. Bei der GmbH ist eine Zuordnung zum Privatvermögen und eine Aufwandseinlage nicht möglich; die GmbH hat immer nur Betriebsvermögen. Bei der GmbH ist zu überlegen, ob das Fahrzeug im Umfang der betrieblichen Nutzung durch die GmbH an diese gegen Kostenverrechnung vermietet wird. StB Stefan Mücke

  • @Miggy4uxxl

    @Miggy4uxxl

    2 жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, können sie zu diesem Punkt (PKW an eine GmbH vermieten) ein Video machen?

  • @glassolarreinigungpetersen6575
    @glassolarreinigungpetersen6575 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, Eine sehr gute Idee! Lässt sich diese Vorgehensweise auch einem Wohnwagen - der eventuell gebraucht gekauft wird - übertragen?

  • @Harry-Sonnenkonig

    @Harry-Sonnenkonig

    9 ай бұрын

    No

  • @maltekit445
    @maltekit4452 жыл бұрын

    Hallo, ich möchte als Kleinunternehmer tätig werden und sowohl mein privates Wohnmobil, als auch ein zusätzlich (zunächst gebraucht) angeschafftes Wohnmobil vermieten. Kann ich auf Basis der Kleinunternehmerregelung ein Wohnmobil als Betriebsausstattung geltend machen und sämtliche hiermit verbundene Kosten steuerlich anrechnen lassen? An sich dient es ja zu 100% dem Zweck der Geschäftstätigkeit. Bin v.a. unsicher wegen des geplanten Status als Kleinunternehmer. Vielen Dank vorab!

  • @Harry-Sonnenkonig

    @Harry-Sonnenkonig

    9 ай бұрын

    Lol😊

  • @michaeljovy7589
    @michaeljovy7589 Жыл бұрын

    Einfach Fahrtenbuch... Dann geht es...

  • @andrehoeninger712
    @andrehoeninger7122 жыл бұрын

    Sehr geehrter Herr Mücke, danke für den Betrag. Ich bin Geschäftsführer einer GmbH (Planungsbüro). Ich überlege mir ein Wohnmobil für die Dienstreisen, bzw. Baustellentermine sowie Homeoffice anzuschaffen. Eine private Nutzung wird es auch geben. Wie gehe ich mit der privaten Nutzung um? Herr Maik Hemmerling hat die Vermietung angesprochen. Eine 1% Regel würde ich gern ausschließen, da das Fahrzeug von unterschiedlichen Personen (Mitarbeiter) genutzt wird. Was würden Sie vorschlagen.

  • @Harry-Sonnenkonig

    @Harry-Sonnenkonig

    9 ай бұрын

    Geb mir ne Millionen

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor2 жыл бұрын

    ausgezeichnet dargestellt: interessant in diesem Themenbereich wäre nach meinem Dafürhalten ein Video zum § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG und die "Fahrzeugüberlassung Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) ohne konkrete Gegenleistung des Arbeitnehmers" also keine Gehaltsumwandlung (Gehaltsverzicht gegen PKW), sondern gestaltet als "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt" überlassener Sachbezug - wie es dem EuGH Urteil vom 20.01.21 C-288.19 zugrunde liegt... herzliche Grüße nach Aschaffenburg und merci für den top content, hatte bereits das Video zur "Leasingsonderzahlung" konsumiert sowie zu Mini-Jobs. Grüße gehen raus ans team!

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