Gefahr durch 15%ige Steuerabzugspflicht bei Handwerkerleistungen. Pflicht trifft jeden Unternehmer!
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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
JEDER (!) Unternehmer ist grundsätzlich zum 15%-igen Steuerabzug bei Handwerkerleistungen/Bauleistungen verpflichtet. Die Verpflichtung ist nicht beschränkt auf das Baugewerbe sondern trifft jeden Unternehmer. Ausnahme: kein Steuerabzug besteht bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung.
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Hallo Herr Mücke, Ich habe leider erst jetzt von dieser Bauabzugsteuer erfahren, weil ich mich gerade mit der Anmeldung von meiner fertiggestellten Photovoltaikanlage [9.9 kwp] beschäftige. Ich habe leider den Rechnungsbetrag fast komplett überwiesen. Komme ich evtl mit der Liebhaberei um diese Zahlung herum? Bin ja jetzt noch kein Unternehmer. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Weber