Familienheim - Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer - Gestaltungen zur Risikovermeidung

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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Besteuerungsfalle in der Erbschaftsteuer:
Der Erwerb von Todes wegen - die Erbschaft - des selbst genutzten Eigenheims (Familienheims) ist für den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt eine Behaltens- und Nutzungsfrist von 10 Jahren voraus. Auch ein krankheitsbedingter Auszug führt zum Verlust der Steuerfreiheit - so ein Urteil des FG Münster. Wie Sie die Frist von 10 Jahren vermeiden können - Gestaltungen zur Risikovermeidung zeigen wir Ihnen in diesem Video.

Пікірлер: 9

  • @natashamararia8019
    @natashamararia8019 Жыл бұрын

    Gutes Video. Das mit dem Familienwohnheim von maximal 200m2 ist theoretisch eine gute Sache, dass man es steuerfrei erben kann, wenn man innerhalb von 6 Monaten für 10 Jahre darin wohnt. Das Problem ist aber, dass dies vermutlich bei vielen nicht möglich ist. Hier mal theoretische Beispiele, wie sie sicherlich oft vorkommen. Für beide Beispiele soll gelten: Mutter tot (im Haus gewohnt, aber nicht im Grundbuch eingetragen) Vater über 80 Jahre (allein im Grundbuch seit Jahrzehnten eingetragen, krank mit attestiertem Pfleggrad) Einzelkind Beispiel 1 Z.B. die Mutter ist gestorben, der Vater hat nach dem Tod im Haus weiterhin gelebt, aber er kann nicht mehr in dem Haus unter 200m2 leben. Die "seniorengerechte bzw. barrierefreie Renovierung des älteren viel zu großen Hauses und aktuell auch Heizkosten) macht keinen wirtschaftlichen Sinn mehr. So "muss" der Vater z.B. in eine kleine barrierefreie Wohnung einziehen. Gibt es hier Ausnahmeregelungen, so dass das steuerliche Familienwohnheim doch noch erhalten bleiben kann ? Falls ja welche? Beispiel 2 Der Vater bleibt bis zum Tod im Haus unter 200m2 Wohnen und verstirbt im Krankenhaus. Das Einzelkind hat schon zuvor im Haus gewohnt oder zieht innerhalb von 6 Monaten ins Haus ein. Das Haus ist in einer ländlicher Gegend. In dieser Gegend werden keine Akademiker gebraucht und der Sohn bekommt mit seiner Ausbildung keinen Job mehr. Der Sohn hat nun den Konflikt. Zieht er weg in eine Großstadt, verdient Geld um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten aber verliert damit sein Familienwohnheim oder bleibt er weiterhin arbeitslos in der ländlichen Gegend. Gibt es für solche praktisch vorkommenden Fälle auch eine Ausnahmeregelung bzw. sachliche Steuerbefreiungstatbestände? Falls ja welche? Ich würde mich über eine allgemeine Antwort in Form eines Kommentares bzw. Videos sehr freuen.

  • @uter9362
    @uter93622 жыл бұрын

    Sehr geehrter Herr Mücke, ein tolles und aufschlussreiches Video. Es zeigt eindrucksvoll, welche Fallstricke es bei der Familienheim-Regelung geben kann. Ich hätte noch folgende Frage an Sie: Ich beabsichtige eventuell die Hälfte meines Hauses (insgesamt ca. 220 qm mit 2 Wohnungen - 2. Wohnung nicht fremd vermietet) im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge mit Nießbrauch an mein Kind übertragen. Mein Mann ist wesentlich älter wie ich (Lebenserwartung?) und die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind später zeitnah einziehen kann, ist aus jetziger Sicht eher unwahrscheinlich. Aber man weiß ja nie… Ist das auch schon ein Fiasko bzw. würde für die andere Hälfte die Familienheim-Regelung noch gelten? Hinweis: Arbeitszimmer und Photovoltaikanlage auf dem gesamte Hausdach. Auch da bin ich mir nicht sicher, wie das dann steuerlich behandelt werden würde. Es ist ja alles so komplex. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Freundliche Grüße Ute R.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    2 жыл бұрын

    Guten Tag, mE sollte bei Ihnen der Klassiker geprüft werden, was natürlich eine Prüfung im Einzelfall Bedarf. Als Klassiker bezeichne ich die Übertragung des Grundstücks, eines Anteils oder bei Wohneigentum einer Eigentumswohnung gegen Niessbrauchsvorbehalt. Besprechen Sie das am besten mal mit Ihrem Steuerberater. StB Stefan Mücke

  • @frankfriedrichheckmannqual4890
    @frankfriedrichheckmannqual48902 ай бұрын

    BGB1937 und BGB 1941 bei Alleinerben bei Testament

  • @thomashannoveraner356
    @thomashannoveraner3562 жыл бұрын

    Welche Steuerbefreiung verliere ich, wenn ich das Heim an mein Kind mit Nießbrauchsrecht übertrage? Ich bin doch dann nicht mehr der Eigentümer. Das machen doch viele und verschenken das Heim mit Nießbrauchsrecht.

  • @hanneloregramkow3982
    @hanneloregramkow3982 Жыл бұрын

    Ich habe eine Frage. Der Ehefrau gehört das halbe Haus, nach dem Tod des Ehemannes erbt die Frau durch Berliner Testament die andere Hälfte. Gilt jetzt auch die Verpflichtung, noch 10 Jahre im Haus wohnen zu muessen?

  • @pleindespoir
    @pleindespoir3 жыл бұрын

    Gilt die 200 Quadratmeter-Regelung nicht bei Ehegatten ? Nur bei Kindern ? --- Muss das Kind schon zum Todeszeitpunkt des Erblassers im Familienhaus gewohnt haben ? Oder gibt es auch die Erbschaftssteuerfreistellung wenn das Kind zeitnah nach dem Tod des Elternteils noch einzieht?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    3 жыл бұрын

    Guten Tag, die Begrenzung auf 200 m² sieht das Gesetzt nur beim Erwerb von Kindern vor. Bei Ehegatten gibt es diese Flächeneinschränkung nicht. Das Kind muss "unverzüglich" das Familienheim bewohnen. Eine Nutzung im Todeszeitpunkt ist nicht erforderlich. StB Stefan Mücke

  • @pleindespoir

    @pleindespoir

    3 жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für die schnelle Antwort !

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