Grundstücke im Betriebsvermögen unbedingt vermeiden! Steuern drohen bei Verkauf oder Betriebsaufgabe

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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Wertsteigerungen im Betriebsvermögen sind steuerpflichtig. Gehören zum Betriebsvermögen Grundstücke, so bilden sich über die Jahre stille Reserven, die beim Verkauf zu besteuern sind. Die Steuerpflicht tritt auch bei der Betriebsaufgabe ein. Grundstücke im Betriebsvermögen sind daher grundsätzlich zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt und geben Ihnen Tipps und Gestaltungshinweise.

Пікірлер: 13

  • @vornamenachname4333
    @vornamenachname4333 Жыл бұрын

    vielen Dank für die Sensibilisierung zu dem Thema (leider zu spät) Wie wären die Entnahme Möglichkeiten bei einem gemischt genutzten Grundstück? (z.Zt. 70% gewerblich, Einzelunternehmen) Kann man steuerschonend jährlich z.B. 10% abbauen, um irgendwann auf 100% Privatanteil zu kommen? (Danach Beendigung des Gewerbes aus Altersgründen) Die Versteuerung der entnommenen 10% müssten nach dem aktuellen Grundsteuerwert erfolgen?

  • @burkhardtmuhler5441
    @burkhardtmuhler5441 Жыл бұрын

    Bei mir hat das Finanzamt 2014 entschieden das aus meinem Privatem Grundstück auf dem ich mein Gewerbe ( Einzelhandel ) ausübe Betriebsvermögen wird .

  • @jai_coaching_fuer_muetter
    @jai_coaching_fuer_muetter3 жыл бұрын

    Das ist das beste Video zu diesem Thema, das ich bis jetzt gesehen habe. Eine Frage: Liegt automatsch eine ausschließliche betriebliche Nutzung vor, wenn es sich um einen eingetragenen Firmensitz bzw. um eine Betriebsstätte handelt? Oder kann trotz Firmensitz der Übergang in das Betriebsvermögen auch durch die "Gästecouch/Bügelbrett" Option verhindert werden? Vielen Dank im Voraus!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    3 жыл бұрын

    Guten Tag und vielen Dank für die positive Rückmeldung. Meist geht es darum, dass das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. Hier wollen wir gerade das Arbeitszimmer "steuerlich zerstören". Nachdem die Rechtsprechung im Sinne der Steuerpflichtigen (also an sich eine gute Rechtsprechung für die Steuerpflichtigen) eine ganz geringfügige private Nutzung duldet und das Arbeitszimmer dann trotzdem noch steuerlich anerkennt, empfehle ich eine "systematische" Privatnutzung. Als "Regel-Wäschezimmer" liegt keine ausschließliche Privatnutzung mehr vor. Eventuell verbringen Sie in dem Zimmer auch Zeit um ab und zu einen Film zu schauen. Alle durch den "Firmensitz" wird kein zwingendes Betriebsvermögen kreiert. StB Stefan Mücke

  • @salvatorealexander997

    @salvatorealexander997

    2 жыл бұрын

    You all probably dont give a damn but does someone know of a method to log back into an Instagram account?? I was stupid lost the account password. I appreciate any tips you can give me.

  • @salihozbek68
    @salihozbek68 Жыл бұрын

    Wie ist es denn wenn eine GmbH ein Grundstück mit einem Haus und Lagerhalle kauft und dieses Vollständig Bezahlt aus dem Geschäfts Konto muss Mann noch da drauf Gewinn Steuer Körperschaftsteuer und so weiter Zahlen muss ?

  • @TR22212
    @TR222122 жыл бұрын

    Wie würde man das als Einzelunternehmer realisieren? (privater Neubau eines Handwerker-Firmengebäudes) Wohnwagen unterstellen und Gästezimmer integrieren?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    2 жыл бұрын

    Guten Abend. Beim gleichen Rechtsträger und als Einzelunternehmen kommt es (leider) immer zur steuerlichen Verstrickung. Sind Gestaltungen mit einer Ehefrau möglich? Gruß StB Stefan Mücke

  • @akay6876
    @akay687610 ай бұрын

    Wir haben gestern rausgefunden, dass mein Elternhaus, was jetzt auf mich übertragen werden soll, noch irgendwie einem Betrieb gehört der schon länger aufgelöst sein soll. Ich hab keine Ahnung wie das funktionieren soll, denn der betrieb hatte ursprünglich nur noch ein paar Grundstücke, die ich aus dem Betrieb rausgekauft habe und anschließend wurde der Betrieb aufgelöst. Jetzt sagt das Finanzamt, dass unser Haus noch Betriebsvermögen ist, aber der Betrieb ist schon seit Jahren aufgelöst, was kann man da machen? Ich denke der Betrieb wurde irgendwann nach dem 1. Weltkrieg gegründet und das Haus um 1920 gebaut. Aufgelöst wurde es endgültig 2018. Aber dort war das Haus nicht mit aufgelistet.

  • @MatzeMaulwurf

    @MatzeMaulwurf

    3 ай бұрын

    Hoch versichern, tief anstecken.

  • @XYrules
    @XYrules2 жыл бұрын

    Vielen Dank für das informative Video. Hat die Gesellschaftsform Einfluss auf die Regelung? Also Grundstück und Gebäude gehören einer GbR oder GmbH, die an den Betrieb vermietet (auf beiden Ebenen sind es aber die gleichen Unternehmer). Und reicht es, wenn in der vermietenden GbR / GmbH neben dem Unternehmer z.B. die Ehefrau mit 10% beteiligt ist, um das Problem zu umgehen? Vielen Dank

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    2 жыл бұрын

    Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Zur Beurteilung müssten wir wissen, wem das Grundstück gehört (genaue Rechtsform), welche Rechtsform die Mieterin hat und welche Personen konkret und mit welchem Umfang beteiligt sind. StB Stefan Mücke

  • @XYrules

    @XYrules

    2 жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten: a) Grundstück und Gebäude gehören einer GbR, deren Gesellschafter identisch sind mit denen der Betriebs GbR = Gewahr der stillen Reserven b) in der Gundstück und Gebäude GbR sind z.B. mit 20% noch weitere Gesellschafter beteiligt, die aber nicht in der BetriebsGbR sind = reicht das zur Umgehung der stillen Reserven c) Grundstück und Gebäude sind in einer GmbH, der Betrieb ist eine GbR oder GmbH, die Gesellschafter sind identisch = stille Reserven bleiben in der GmbH, selbst bei Verkauf / Stilllegung des Betriebes Welche der Varianten hat welche Vorteile bzw. Nachteile?

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