NEUE Verfahren! Photovoltaik, Steuernachzahlungen 2021 Investitionsabzugsbetrag IAB & Verluste 2022

[UPDATE] NEUE Musterprozesse anhängig wegen Steuernachzahlungen 2021 aus der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und dem Verlustverrechnungsverbot im VZ 2022
➤ *fachliche Stellungnahme * muecke.de/stellungnahme
➤ DREI FÄLLE beim 7G/IAB-COMPLEX (1) Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 2021 gegen PV-Betreiber, (2) Raub der Sonder-AfA und Verlustverrechnung 2022 und (3) Pro-Investitionsabzugsbetrag 2022 7G/IAB-COMPLEX : muecke.de/7g-complex
➤ PLATTENBERGMODELL - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : plattenbergmodell.de/
➤ SteuerClass für *VERMIETER , Tipps & Tricks: muecke.de/vermieter
➤ Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer: steuerfokus.de
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Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
www.muecke.de/
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Wir führen zwischenzeitlich bundesweit verschiedene Finanzgerichtsprozesse gegen die perfide Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzbehörden. Zwei Verfahren könnten jetzt richtigweisend sein; ein weiteres Verfahren lässt noch auf sich warten.
➤ Das FG Köln hatte mit Beschluss vom 14.3.2024 die Auffassung der Finanzbehörden geteilt und die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. In dem Aussetzungsverfahren - ein nur vorläufiges Verfahren geht es um die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages 2021 trotz ausgeführter Investition in 2022 (Aktenzeichen 7 V 10/24). Wir haben Beschwerde eingelegt und diese ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig. Die Verfahrensruhe kann mit unserer Vorlage aus dem Mitgliederbereich beantragt werden.
➤ Beim FG Stuttgart ist nunmehr ein Verfahren wegen dem rückwirkenden Verlustverrechnungsverbot in 2022 anhängig. Das rückwirkende Verlustverrechnungsverbot ist u. E. verfassungsrechtlich unzulässig. Die Verfahrensruhe kann mit unserer Vorlage aus dem Mitgliederbereich beantragt werden.
➤ Noch nicht anhängig ist ein Verfahren wegen der Verlustverrechnung 2022 wegen einem Investitionsabzugsbetrag in 2022 bei Bestellung der Anlage bis zum 30.11.2022. Die Verlustverrechnung steht unter einem doppelten Vorbehalt.
In unserem Beitrag Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen , der in der Fachzeitschrift NWB erscheint und in unserer Stellungnahme zum steuerpolitischen Flächenbrand haben wir ausgeführt, warum wir die Vorgehensweise unzulässig betrachten.
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des KZread-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Пікірлер: 45

  • @4t8t
    @4t8tАй бұрын

    Super Video und danke für das Update!

  • @n.b-b2421
    @n.b-b2421Ай бұрын

    Danke Herr Mücke für die Informationen

  • @steuerrecht-leichtgemacht3200
    @steuerrecht-leichtgemacht3200Ай бұрын

    Danke für das Video :)

  • @mecorowa5642
    @mecorowa5642Ай бұрын

    Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz 😊

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Vielen Dank für Ihr Feedback. Stefan Mücke

  • @m.mustermann
    @m.mustermannАй бұрын

    Was ist möglich bei Solarzellen 05.22 gekauft Wechselrichter und Montagezubehör 08.22 mit vollen 19% versteuert sollte eine Nulleinspeisung werden. Da sich die Gesetzeslage ab 2023 geändert hat, zu Gunsten des Verbrauchers, wo alles einfacher wurde mit 0% Mehrwertsteuer und dem Bürokratie. Anlage ging nun auch erst 02.24 ans Netz mit einer Einspeisevergütung. Was wäre Steuerlich noch geltend zu machen?

  • @swingarcus28
    @swingarcus28Ай бұрын

    Vielen Dank für das Update! Wie lautet denn das Aktenzeichen des beim FG BW in Stuttgart anhängigen Verfahrens?

  • @heimat2595

    @heimat2595

    24 күн бұрын

    Gibt es hierzu ein Update? Wie lautet das Aktenzeichen bitte?

  • @holgerschever6321
    @holgerschever6321Ай бұрын

    Vielen Dank für das Update! Kann man denn ggf mit dem Urteil des Fananzhof München noch in diesem Jahr rechnen?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Wir hoffen sehr auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhof im laufenden Jahr. Stefan Mücke

  • @maerte1162
    @maerte1162Ай бұрын

    Hallo Hr. Mücke, vorab besten Dank für die tollen Videos und die Informationen. Ich habe eine Frage zum IAB2022, und zwar hat das für uns zuständige FA meinen IAB 2022 (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) mit Verweis auf die Steuerfreiheit der PV-Anlage abgelehnt. Bei meinem Schwager im gleichen Landkreis, beim gleichen Finanzamt und mit der identischen Situation (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) wurde der IAB 2022 anstandslos anerkannt. --> empfiehlt sich bei meinem geplanten Einspruch der Verweis auf die identische Situation meines Schwagers beim gleichen Finanzamt? Oder bringe ich ihn damit in Gefahr dass sein IAB rückgängig gemacht wird (Einspruchsfrist bei seinem Bescheid bereits abgelaufen)?

  • @klaushonerbach6698
    @klaushonerbach6698Ай бұрын

    Vielen Dank für die Info und das BMF macht mit den Bürgern was er will!

  • @RM-zi9up
    @RM-zi9upАй бұрын

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die wertvollen Information! Wie steht es den mir der Einkommensteuer 2023 aus. Sollte man auch wieder prinzipiell eine Verlustrechnung bzw. Afa verrechnen oder abwarten bis über 2022 entschieden ist? Vielen Dank!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Im VZ 2023 ist die Steuerbefreiung und das Abzugsverbot u. E. frei von Zweifeln. Stefan Mücke

  • @berndmulke6827
    @berndmulke6827Ай бұрын

    Guten Morgen Herr Mücke! Danke für das erneut informative Video. Schön, dass es nun ein Verfahren gegen das Verbot der Verlustverrechnung in 2022 gibt. Sollten in der Steuererklärung 2023 die Abschreibungen für die in 2022 angeschaffte PV-Anlage wieder geltend gemacht werden?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. In 2023 ist die Steuerbefreiung durch das Jahressteuergesetz zu berücksichtigen. Eine Abschreibung ist nicht mehr zu erklären. Stefan Mücke

  • @uli5630
    @uli563026 күн бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, den Einsprüche ( mit Ihren Mustern ) zu 2021 (IAB) und 2022 ( Verlustverrechnung ) wurde nicht entsprochen und eine Frist gesetzt zur Rücknahme der Einsprüche, ansonsten werden die Einsprüche an die Rechtsbehelfstelle abgegeben. Aus meiner Sicht würde ich diese Abgabe jetzt abwarten und auf eine Zustimmung zum „Winterschlaf“ setzen. Ist dies auch Ihre Meinung? Vielen Dank für Ihre Mühe

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    26 күн бұрын

    Guten Tag. Die Abgabe an die Rechtsbehelfstelle ist in Ordnung und richtig. Schöne Grüße. Stefan Mücke

  • @pyrogamer1
    @pyrogamer1Ай бұрын

    Vielen Dank für Ihre Arbeit. Wann kann man denn mit einer Entscheidung in München rechnen. Wochen, Monate oder in einem Jahr? Ich habe kein Gefühl dafür, wie lange sich sowas ziehen kann. Danke

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Ich erwarte eine Entscheidung im Beschwerdeverfahren in diesem Jahr. Vielleicht werden wir alle überrascht und der BFH äußert sich auch kurzfristig dazu, was im Hinblick auf die Vielzahl der Betroffenen zu wünschen wäre. Stefan Mücke

  • @pyrogamer1

    @pyrogamer1

    Ай бұрын

    Vielen Dank.

  • @Thomas-li4qm
    @Thomas-li4qmАй бұрын

    Vielen Dank Herr Mücke für die neuen Informationen. Eine Frage: wie kommt als Stichtag er 30.11.2023 zustande? Das Jahressteuergesetz 2022 trat doch erst am 21.12.2023 in Kraft.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Am 30.11. wurde die Empfehlung des Finanzausschusses öffentlich, wonach die Steuerbefreiung rückwirkend zum 1.1.2022 beschlossen werden sollte. Ab diesem Stichtag besteht u.E. kein Vertrauensschutz mehr. Stefan Mücke

  • @Thomas-li4qm

    @Thomas-li4qm

    Ай бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Danke.

  • @norbertruckert8656
    @norbertruckert8656Ай бұрын

    Danke fur das Video. FA Stormarn versucht seit einem Jahr, mich zur Rücknahme zu bewegen. Nach der hoffentlich baldigen Ablehnung des Einspruchs werde ich den 7G Komplex neu durcharbeiten und mich auf die Klage vorbereiten.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Es ist wirklich die Taktik. Es geht um IAB-Rückgängigmachung in 2021 oder um Verlustverrechnung in 2022?

  • @norbertruckert8656

    @norbertruckert8656

    Ай бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Es geht um die Verlustrechnung 2022. Den IAB hatte ich aufgrund Unwissenheit nicht veranschlagt.

  • @h0den1

    @h0den1

    Ай бұрын

    Wie heißt dort der Bearbeiter ? Interessiert mich wirklich brennende

  • @larsge2959
    @larsge2959Ай бұрын

    Hallo Herr Mücke, leider funktioniert ihre Website nicht? Ich würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Danke für Ihren Hinweis. Zwischenzeitlich sollte der Zugriff wieder möglich sein. Stefan Mücke

  • @AlexHoffmann-bq1rq
    @AlexHoffmann-bq1rqАй бұрын

    Vielen Dank, Herr Mücke! Wie lautet das Aktenzeichen für das beim BFH anhängige Verfahren?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Unser Beschwerdeverfahren wird unter dem Aktenzeichen III B 24/24 beim Bundesfinanzhof geführt. Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsningАй бұрын

    👍👍💶💡🍀💡💶👍👍

  • @ralphw2471
    @ralphw2471Ай бұрын

    Danke, dass hier gegen die Ungerechtigkeit des Verfalls von Investitionsabzugsbeträgen (vor 2021) vorgegangen wird. Es kann doch nicht sein, dass man in 2021 und früher Steuern zahlen mußte aber die Abschreibungen jetzt verfallen. Baden Württemberg ist hier wieder besonders langsam. Schnell bei Ablehnen und langsam bei der Bearbeitung des Widerspruchs.

  • @user-fj4li5tt7o
    @user-fj4li5tt7oАй бұрын

    Sie wollen also einen IAB 2021 haben obwohl in 2022 keine wirksame Hinzurechnung mehr erfolgt aufgrund Steuerfreiheit ? Ich verstehe es irgendwie offenbar nicht. Warum sollte man einen IAB bekommen wenn die Anlage steuerfrei läuft ? Totaler Unsinn. Abgesehen davon gehört sich der IAB ohnehin abgeschafft.

  • @uli5630

    @uli5630

    Ай бұрын

    Aus meiner Sicht bildet Ihre „Ich-Botschaft“ den überzeugendsten Teil Ihres Kommentars

  • @user-fj4li5tt7o

    @user-fj4li5tt7o

    Ай бұрын

    @@uli5630 ach ja. Welche steuerliche Vorbildung haben Sie denn ?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Ай бұрын

    Guten Tag. Der IAB-Abzug dient der Förderung von betrieblichen Investitionen. Wenn auf Basis der Rechtslage 2021 eine Investition geplant (und dann auch durchgeführt wurde), dann kann nicht nachträglich durch eine rückwirkende Steuerbefreiung der steuerlichen Investitionsförderung die Grundlage entzogen werden. Stefan Mücke

  • @uli5630

    @uli5630

    Ай бұрын

    @@user-fj4li5tt7o na, zumindest habe ich mich mit dem Thema beschäftigt und auch über den PV-Rand geschaut

  • @fabr3943

    @fabr3943

    Ай бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, Ich habe 2023 eine PV Anlage angeschafft, für welche ich 2022 einen IAB geltend gemacht habe, da die Planung, Kreditaufnahme etc. alles schon im 1 HY 2022 stattgefunden hat. Für 2022 habe ich eine EÜR mit IAB abgeben und den Verlust in meiner Steuererklärung berücksichtigt. Erst hat das Finanzamt natürlich abgelehnt, dann den Bescheid für 2022 diesbezüglich unter Vorbehalt erlassen. Nun wollte ich den IAB in 2023 auflösen und das Finanzamt hat sogar nach meinem Einspruch mit Bitte um Ruhen des Verfahrens abgelehnt und den Vorbehalt von 2022 nachträglich aufgehoben. Argument war das aktuell keine anhängigen Verfahren bekannt seien sowie der Sachverhalt nach dem BFM Schreiben von 2023 final geklärt sei. @steuerberatermuecke : sehen sie wirklich eine Chance hier erfolgreich zu klagen bzw. wann wird es hierzu ein Verfahren geben welches man in der Argumentation des Einpruchs und Ruhen des Verfahrens nutzen kann? Oder ist es in diesem Fall aussichtslos auch nach dem Urteil des Kölner Finanzgerichtes?

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