Den Pflichtteil von sich selbst verlangen: Ein TRICK, um Erbschaftsteuer zu sparen!

Den Pflichtteil von sich selbst verlangen? Was ist das denn? Wie kann man damit beim Berliner Testament später Erbschaftsteuer sparen?
👁‍🗨 In diesem Video gehen wir durch ein Beispiel mit einem Ehepaar und ihrem volljährigen Sohn und erläutern, wie man durch geschickte Nutzung des Pflichtteils Erbschaftsteuer sparen kann.
ÜBERSICHT:
0:00 Einleitung
0:19 Berliner Testament: Ehepartner mit einem Kind
2:20 Wie funktioniert der Trick?
4:45 Funktioniert der Steuer-Trick immer?
5:33 Achtung: Testament vorher prüfen!
5:57 Zusammenfassung
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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Пікірлер: 4

  • @user-wv4xc5mu2o
    @user-wv4xc5mu2o10 ай бұрын

    Gilt das auch im Fall von einem Enkel

  • @rechtsanwalt

    @rechtsanwalt

    10 ай бұрын

    Im Grundsatz ja. Man muss sich aber die konkrete Konstellation genau anschauen, ob dort alles passt.