Pflichtteil vermindern?

Häufig werde ich gefragt, wie man den Pflichtteil verkleinern kann. Die Antwort lautet: "es kommt darauf an..." - Einen Pflichtteilsanspruch eines ungeliebten nahen Verwandten wird der Erblasser niemals ausschließen können. Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, um den Pflichtteilsanspruch gezielt zu vermindern. Dieses Video zeigt Möglichkeiten auf!
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Пікірлер: 30

  • @_quelinian
    @_quelinian4 жыл бұрын

    Ihre Videos helfen mir unglaublich stark für die mdl. Steuerberaterprüfung. Danke!

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Das freut mich! Wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfung.👍

  • @_quelinian

    @_quelinian

    4 жыл бұрын

    nachlassbayern.de: Hat geholfen :-) Erbschaftsteuerlich war nur die beschränkte Steuerpflicht Thema. Keine sonstigen Auswüchse. Schade eigentlich; ich hätte noch mehr zu erzählen gehabt, aber geschafft ist geschafft :-)

  • @bsch8962
    @bsch89625 жыл бұрын

    Kluge Idee, bitte mehr davon, auch über Geldanlagen

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    5 жыл бұрын

    Vielen Dank für dieses Feedback. 😃 Ich denke darüber nach, einen eigenen Kanal über Geldanlage und Vermögensverwaltung einzurichten. Ich fürchte, wenn ich auf diesem Kanal die Videos zum Erbrecht und zur Testamentserstellung mit Kapitalanlage vermische, führt das dazu, dass der Kanal "nachlassbayern.de" an Profilschärfe und damit an Attraktivität verliert. Selbstverständlich werde ich auf meinen Zweitkanal, wenn ich diesen eingerichtet habe, auch auf diesem Kanal hinweisen. Ich hoffe, dass dann viele Abonnenten dieses Kanals auch den "Vermögensanlage-Kanal" abonnieren.

  • @Viehlers
    @Viehlers5 жыл бұрын

    Toll, schon bald 3000 Abonnenten! Sie machen das aber auch wirklich sehr gut! Sie sind ein sehr guter und sehr sympathischer KZreadr 👍😁 Eine Frage hätte ich dazu. Wenn das Vermögen quasi nur aus einer ETW besteht, wie könnte man dann den Pflichtteil verringern? Zum einen muss der Hinterbliebene ja noch ein Dach über dem Kopf haben und Bargeld ist nicht so viel da, dass man auszahlen könnte. Zum anderen weiß man ja nicht, ob die Person hohen Pflegeaufwand benötigen wird, das Geld der ETW dient da quasi als Absicherung. Haben Sie dafür einen Ratschlag, oder habe ich vielleicht ein Video dazu von Ihnen verpasst?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    5 жыл бұрын

    Vielen Dank, Dani Kolibri, für dieses tolle Feedback! ☺ Das von Ihnen angesprochene Problem kommt sehr häufig vor. Ich plane in der nächsten Zeit auch die Themen "Vermögensübergabe an die nächste Generation" und damit verbunden "Wie lege ich mein Erbe richtig an" zu behandeln. Es wird also dazu noch etwas kommen. Sie haben da kein Video verpasst. Kann aber noch ein paar Wochen dauern... Nur ganz grob folgende Gedanken: Achtung, das klingt jetzt hart, ist aber leider wirklich so: Wer sein ganzes Vermögen in einer selbstgenutzten ETW stecken hat, ist schlicht völlig falsch investiert! Das ist geldanlagetechnisch ein Klumpenrisiko allererster Güte. Die Empfehlung kann hier nur lauten: nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten die Wohnung sofort verkaufen. Gerade in der heutigen Zeit sind die Immobilienpreise - vor allem in den Ballungsräumen - auf einem Hoch! Sehr gute Zeit für Verkäufer. Dann kann der Pflichtteil bezahlt werden und der Rest wird intelligenter angelegt als in einer selbstgenutzten Wohnung. Als Mieter ist der längerlebende Ehegatte wesentlich flexibler als ein ETW-Besitzer und muss sich auch nicht um die Instandhaltung sorgen. Mit den Erträgen aus dem Kapital des Kaufpreises kann die Miete einer altersgerechten Wohnung locker finanziert werden - und ein in höherem Alter möglicherweise notwendiger Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist problemlos zu bewerkstelligen. Näheres und Ausführlicheres dazu in den kommenden Videos.

  • @bernda.neubauer137
    @bernda.neubauer13711 ай бұрын

    Vielen Dank für Ihre ausgezeichneten Erklärungen. Eine Frage zu einem besonderen Fall: Beide Eltern leben in Gütergemeinschaft. Es gibt drei Söhne, alle stammen aus der gleichen Ehe. Einer der Söhne wurde enterbt. Der Vater verstirbt. Die überlebende Mutter verschenkt anschließend praktisch alle Immobilien und Barwerte an die beiden nicht-enterbten Söhne, um den Pflcihtteilanspruch des bereits enterbten Sohns möglichst weiter zu mindern. Sie schenkt sich damit praktisch, bis auf das Existentsminimum, "arm". Lediglich in der von ihr bewohnten Immobilie behält sie den Niesbrauch. Gegen wen wendet sich der Pflichtteilanspruch des enterbten Sohnes? Sind die beerbten und beschenkten Brüder jetzt verpflichtet dem enterbten Sohn aus den Ihnen zugeflossenen Mitteln den Pflichtteil zu bezahlen?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    11 ай бұрын

    Anspruchsgegner des Pflichtteilsanspruches sind stets die Erben. Bitte lassen Sie sich durch einen erbrechtlich versierten Rechtsanwalt beraten!

  • @pleindespoir
    @pleindespoir3 жыл бұрын

    Ich kaufe jetzt erstmal die Bücher ...

  • @catfun7716
    @catfun77163 жыл бұрын

    Lässt sich der Pflichtteil mindern nach einer Schenkung zu Lebzeiten ( Geld,Autos) die mehr als 10 J. zurückliegt? Ich freue mich auf Ihre Antwort 😀🌷🍀

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    3 жыл бұрын

    Eine Schenkung, die mehr als 10 Jahre zurückliegt, ist für die Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs nicht mehr relevant. D.h. der Pflichtteil wird von dem Vermögen berechnet, welches nach der Schenkung noch übrig ist.

  • @magdaleneschielke5300
    @magdaleneschielke53004 жыл бұрын

    Pflichtteil erhalten trotz erbausschlagung nach gemeinsamen Testament geht das? (Berliner Testament) Laut Paragraph 2306?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Kommt auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich rechtlich beraten!

  • @traderwolle877
    @traderwolle877 Жыл бұрын

    15:20 Und wie sieht es dann in diesem Fall mit der Zugewinngemeinschaft aus? Aus dem ursprünglichen Vermögen des bisher ledigen Ehemanns von 500.000€ werden doch automatisch 250.000€ als Zugewinn der neuen Ehefrau zugeschrieben (wenn sie mit 0€ in die Ehe eintritt) oder nicht?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    Жыл бұрын

    Nein, da wird nichts automatisch zugeschrieben. Jeder behält sein eigenes Vermögen in der Zugewinngemeinschaft.

  • @w.l.3505
    @w.l.35054 жыл бұрын

    Kann ich das Pflichtteil der Ehefrau außer durch ein Testament von der Hälfte zu einem Viertel noch weiter verringern??

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Nein. Der Pflichtteilsanspruch ist gesetzlich festgeschrieben. Sie können nur Ihr Vermögen verkleinern.

  • @w.l.3505

    @w.l.3505

    4 жыл бұрын

    @@nachlassbayern und durch eine Schenkung. Ich schenke alles meinen Kindern und lebe noch 20 Jahre?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Ja. Das können Sie machen.

  • @aloiss.3898
    @aloiss.38984 жыл бұрын

    Hallo Herr Malsen Können Sie hierzu was sagen?: Ein Bekannter hat vor 15 Jahren von seinem Vater gegen ein lebenslanges Nießbrauchsrecht sein Haus geschenkt bekommen. Auch für den Rest des Nachlasses wurde mein Bekannter als Alleinerbe eingesetzt. Der amtliche Schätzwert (Gutachterausschuss des LRA) des Hauses war damals 297.000 Euro. Der heutige Marktwert (qualifizierter Immobilienmakler) beträgt etwa 550.000 Euro. Der Vater war damals 71 Jahre alt und lebt auch heute noch. Das Haus ist Baujahr 1982, hat 250 m² Wohnfläche und wird von insgesamt ca. 3800 m² landwirtschaftlichem Nutzgrund (Schafweide, Obstgarten) umgeben. Nun kommt der Zeitpunkt immer näher, dass die Schwester meines Bekannten ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch auf das Haus geltend machen kann. Denn die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen ist wegen dem Nießbrauchsrecht nicht an-/abgelaufen Nun gibt es ja die Möglichkeit, den fiktiven Wert des Nießbrauchsrechts (z.B. entgangene Mieteinnahmen seit dem Zeitpunkt der Schenkung) auf den Wert des Pflichtteilergänzungsanspruchs in Abzug zu bringen, da der indexierte Wert von damals niedriger ist als der Marktwert heute (BGH-Urteil). Wie kann man diesen fiktiven Wert richtig berechnen? Wer kann sowas "gerichtsfest" machen? Was tun, wenn es weder einen Mietspiegel noch ein (oder mehrere) vergleichbares Objekt gibt? Und von welchem Betrag wird diese Summe dann abgezogen?

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter anwalt@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Ein Nießbrauch wird über den Wohnwert und die statistische Lebenserwartung des Schenkenden zum Zeitpunkt der Schenkung berechnet. Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange der Schenkende tatsächlich noch den Nießbrauch ausüben konnte. Vielmehr errechnet sich der Wert des Nießbrauchs aus dem statistischen Erwartungswert, der auf den Tag der Schenkung abzuzinsen ist. Das ist eine Berechnung, die Sie vermutlich alleine nicht hinkriegen. Hier ist in jedem Fall die Beratung durch einen Fachmann (z.B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) zum empfehlen. Irgendein vergleichbares Objekt werden Sie finden MÜSSEN. Notfalls beauftragen Sie einen vereidigten Sachverständigen mit einer Immobilienbewertung. Dieser kann auch die zutreffende Miethöhe gutachterlich feststellen. Dieses Vorgehen ist dann gerichtsfest, denn kein Richter würde in einem Erbenrechtsstreit ohne ein Wertgutachten ein Urteil sprechen.

  • @beatrizdefaehrmann1594
    @beatrizdefaehrmann15945 жыл бұрын

    Klase,

  • @inci2

    @inci2

    4 жыл бұрын

    Beatriz De Faehrmann Klase ?????

  • @dieterheinrichs3293
    @dieterheinrichs32938 ай бұрын

    Ich finde das Pflichtteil zu hoch. Das gesamte Erbrecht müsste stark reformiert werden. Es handelt sich um Eigentum und ich finde Eigentum wurde erworben und vielfach versteuert. Ein Rechtsstaat sollte Eigentum nicht als Abzocker Modell nutzen dürfen. Ein Eigentümer muss das Recht haben jederzeit auch das Eigentum verschenken oder vererben zu können. Auch an jeder X-beliebigen Person. Auch als letzter Wille. Wasder Stsat daraus macht ist, das galteich für moralisch rechtlich für sehr sehr fragwürdig. Freundliche Grüße

  • @catfun7716
    @catfun77164 жыл бұрын

    Hausfrauenehe......gibts heute nicht mehr.Gut so.

  • @nachlassbayern

    @nachlassbayern

    4 жыл бұрын

    Bei weitem nicht mehr so weit verbreitet wie vor 30 Jahren. Klar.