Sebastian Fiedler - Rede zum Thema: Vertrag mit Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen Deutschland und Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen zugestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor.
Der Vertrag vereinbart die Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen beiden Staaten, um der zunehmenden internationalen Kriminalität Einhalt zu gebieten. Er stellt die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit auf eine vertragliche Grundlage. Der Vertrag umfasst Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe und enthält Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis.
Quelle: Deutscher Bundestag

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