Oberverwaltungsgericht billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz.
Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
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