Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB
In diesem Video wird das BEWUSSTE Abweichen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem nach den §§ 116, 118 behandelt. Den § 116 nennt man auch einen schlechten Scherz und der § 118 bezeichnet den guten Scherz. Auch wird die Relevanz in der Klausur angesprochen.
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Timestamps:
0:00 Intro
0:04 Übersicht Willensmängel
0:32 Beispiel
4:20 Beispiel 2
6:49 In der Klausur
9:38 Abgrenzung §§ 116, 118
Пікірлер: 2
Doch !!! Schreiben wir jetzt kurze Hausarbeit erste Semester, fall ist 116 und 118. Dazu Anfechtung 985 und 812. Alles in einem Fall
@Der_Jurastudent
5 ай бұрын
Viel Erfolg!