Stellvertretung §§ 164 ff. BGB

In diesem Video wird die Stellvertretung nach den §§ 164 ff. anhand von zahlreichen Beispielen dargestellt. Es geht um das Offenkundigkeitsprinzip, die Abgrenzung zwischen Bote und Vertreter, dem Geschäft für den den es angeht und dem Handeln unter fremden Namen und unter falschem Namen. In dem nächsten Video schauen wir uns die Vertretungsmacht genauer an.
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Timestamps:
0:00 Intro
0:03 Überblick
1:53 Voraussetzungen der Stellvertretung
2:15 Rechtsfolge & Beispiele
3:57 Zulässigkeit der Stellvertretung
5:37 Eigene Willenserklärung
16:13 Passive Stellvertretung
19:27 In fremden Namen / Offenkundigkeitsprinzip
20:49 Unternehmensbezogenes Geschäft & Beispiel
24:22 Geschäft für den, den es angeht
28:45 Offenes Geschäft für den, den es angeht
30:15 Identitätstäuschung und Namenstäuschung
35:32 § 164 II BGB
40:56 Überblick "mit Vertretungsmacht"
43:06 Wie "mit Vertretungsmacht" in der Klausur prüfen?
43:43 Kontrollfragen

Пікірлер: 18

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent8 ай бұрын

    Bei 3:05 liegt natürlich eine Übergabe von Z an K vor, weil V Besitzdiener nach 855 ist.

  • @liyansahin7158
    @liyansahin71588 ай бұрын

    Gutes Video. Vorschlag für nächstes video: Vertretungsrecht, Rechtsscheinhaftung, Verjährung

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    8 ай бұрын

    Danke für die Vorschläge! Als nächstes kommt ein Video zur Vertretungsmacht und danach zu den Rechtsscheinvollmachten. Dann habe ich noch ein Video zur Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht vorbereitet :)

  • @Jonathan-fo4qu
    @Jonathan-fo4qu6 ай бұрын

    Was bedeutet der § 166 I und II S. 1 und 2 BGB in diesem Zusammenhang? Verstehe es irgendwie null, nach mehrmaligem durcharbeiten von Lehrbüchern sogar....

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    6 ай бұрын

    Da ich noch für das Kurzvideo etwas brauche erkläre ich es hier schriftlich: Nehmen wir an es geht um eine Anfechtung: § 166 I sagt, wir müssen auf den Vertreter schauen und nicht auf den zu Vertretenen, wenn es um die Frage der Willensmägnel geht. Das heißt: Hat der Vertreter hier etwas objektiv anderes erklärt als er subjektiv wollte? § 166 II 1 ist der folgende Fall: Z sieht ein Bild vom Kunsthändler V und will dieses erwerben. Er weiß, dass das Bild gar nicht dem V gehört, sondern dem Dritten D. Jetzt geht Z zu seinem Vertreter R, der nichts von dem Bild und seinem wahren Eigentümer weiß und sagt ihm, dass er das Bild von V kaufen soll. R kauft das Bild und es wird dem Z übereignet nach § 929 S. 1. Hier ist das Problem: Gutgläubiger Erwerb § 932 II BGB. Man muss im guten Glauben sein, um das Bild gutgläubig erwerben zu können. Jetzt sagt der § 166 I ja eigentlich: Für die Frage des guten Glaubens müssen wir auf den Vertreter schauen. Hier wusste der Vertreter R nicht, dass das Bild nicht dem V gehört. Daher müsste man jetzt eigentlich sagen, dass Z das Bild übereignet bekommen hat. Hier kommt jetzt der § 166 II und sagt: Nein! Der zu Vertretene Z, kann sich in Ansehung solcher Umstände, die er selbst kannte, nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen. Z kann sich also nicht darauf berufen, dass der Vertreter R nicht wusste, dass das Bild nciht dem Z gehört. Somit hat der Z hier das Bild nicht gutgläubig erworben.

  • @LeyCarnifex
    @LeyCarnifex5 ай бұрын

    41:49 wird die Prokura nicht rechtsgeschäftlich erteilt, auch wenn ihr Umfang gesetzlich geregelt ist?

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    5 ай бұрын

    Ja, die Prokura wird rechtsgeschäftlich erteilt, der Umfang richtet sich nach dem Gesetz.

  • @carolin23456
    @carolin234566 ай бұрын

    hi, danke für deine tollen Videos! Wieso handelt es sich in dem Fall ab 09:55 nicht um einen Vertreter ohne Vetretungsmacht? Lg :)

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    6 ай бұрын

    Er tut ja genau das, was ihm gesagt wurde. Ich wollte nur mit dem Beispiel zeigen, dass es in ganz ganz ganz komischen Fällen auf die Sicht eines objektiven Betrachters ankommt, aber grundsätzlich musst du nur auf den Ermessenspielraum schauen, dem der Bote zur Verfügung steht. Aber ich gebe zu, dass das Beispiel etwas verwirrend ist. Das war nur eine Frage, die ich mir mal persönlich gestellt habe.

  • @carolin23456

    @carolin23456

    6 ай бұрын

    ah okay, vielen Dank für deine Antwort!@@Der_Jurastudent

  • @friend7681
    @friend76818 ай бұрын

    W

  • @friend7681
    @friend76818 ай бұрын

    Kleine Idee: in die Beschreibung die Quelle reinpacken samt Auflage

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    8 ай бұрын

    Alles klar, ich werde in Zukunft, wenn möglich, darauf achten!

  • @diekleineraupenimmersatt-v2986
    @diekleineraupenimmersatt-v29866 ай бұрын

    Herr Weitemeier, bist du es? Normen?

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    6 ай бұрын

    ???

  • @diekleineraupenimmersatt-v2986

    @diekleineraupenimmersatt-v2986

    6 ай бұрын

    @@Der_Jurastudent okay, dachte du wärst mein AG Leiter, kann ich dich trotzdem fragen, ob ich Schluss mit meiner Freundin machen sollte. Sie war mit mir am Wochenende bei meinen Eltern zu Besuch und als die Toilette besetzt und sie in meinem alten Kinderzimmer wartend, sah sie aufgrund ihrer Magenverstimmung keine andere Möglichkeit, als den neben dem Bett befindlichen Wäschekorb zur Hand zu nutzen. So kotete sie in meinen Wäschekorb. Als ich das sah, erschrak ich natürlich fürchterlich. Ich finde gerade als Jurist geht das bei einer Freundin überhaupt nicht. Uns sind gute Sitten doch noch von Bedeutung. Bitte um Antwort. LG Yorro

  • @Der_Jurastudent

    @Der_Jurastudent

    6 ай бұрын

    Wie konnte sie nur?? Ich würde die Beziehung sofort außerordentlich kündigen.

  • @diekleineraupenimmersatt-v2986

    @diekleineraupenimmersatt-v2986

    6 ай бұрын

    @@Der_Jurastudent danke für die schnelle juristische Einschätzung!