BGB AT Folge 10: Vertretung und Vertretungsmacht

Stellvertretung, Vertreter, Bote, Offenkundigkeit, Geschäft für den, den es angeht, Schlüsselgewalt, Vertretungsmacht, Vollmacht, Aktive Stellvertretung, Passive Stellvertretung, höchstpersönliche Willenserklärungen und Handschuhehe

Пікірлер: 29

  • @warcvlt
    @warcvlt3 жыл бұрын

    Freue mich schon auf weitere Vorlesungsreihen wie Sachenrecht I, II oder ZPO II. Danke für Ihre Mühen. Weiter so. Daumen hoch.

  • @ichwillgarnichtmehr
    @ichwillgarnichtmehr3 жыл бұрын

    Großartig, viel VIEL besser als mein Professor!

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Herzlichen Dank, das ist nett gesagt! :)

  • @jurapodcast
    @jurapodcast4 жыл бұрын

    Die Unterlagen zur Vorlesung gibt's kostenfrei online unter www.jura-podcast.de/bgb-at/.

  • @jaquim6383
    @jaquim6383 Жыл бұрын

    super erklärt! mir werden nun Dinge vor dem Examen klar, wo ich im 1. Semester nur Bahnhof verstanden hatte :D Danke!

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    Жыл бұрын

    Gern geschehen!

  • @thepenguin553
    @thepenguin553 Жыл бұрын

    Sie retten mich grade, ich hoffe das ist Ihnen bewusst! Liebe Grüße

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    Жыл бұрын

    Ich tue mein Bestes! 😉

  • @user-sb9jl1ux9b
    @user-sb9jl1ux9b7 ай бұрын

    Wirklich sehr gut erklärt, vielen Dank! Aber muss die Vollmacht für den Vertreter bei Grundstücksveräußerungen auch notariell beurkundet oder beglaubigt werden? Weil Vollmachten in der Regel ja beglaubigt werden (meines Wissens nach), es sich hier aber um die Vertretung einer Grundstücksveräußerung handelt.

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    7 ай бұрын

    Wenn man vom Grundsatz des § 167 Abs. 2 BGB eine Ausnahme macht, gilt für die Vollmachtserteilung dasselbe Formerfordernis wie für das Hauptgeschäft, beim Grundstückskauf ist also nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB notarielle Beurkundung erforderlich. A.A. vertretbar nur für Fälle, wo die Vollmacht widerruflich ausgestaltet wird.

  • @user-sb9jl1ux9b

    @user-sb9jl1ux9b

    7 ай бұрын

    @@jurapodcastVielen Dank für die ausführliche Antwort!! 😊

  • @mariamagdalena1581
    @mariamagdalena15814 жыл бұрын

    Erstmal vielen Dank für Ihre tollen und zugänglichen Vorlesungen. Ich würde aber gerne noch einmal auf das eingangs erwähnte Beispiel eingehen: Wenn ich die Bestellung meiner Kommilitonin abgebe, dann kann ich das ja nur tun, weil sie mir vorher gesagt hat, sie würde gerne die 43 nehmen. Ist das dann überhaupt noch eine EIGENE Willenserklärung? Wo liegt da mein Handlungsspielraum? Darin, dass ich potentiell was anderes sagen könnte? Oder liegt das dann schon näher dran am Boten, weil ich quasi nur die Nummer des von ihr gewünschten Gerichtes übermittele?

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    4 жыл бұрын

    Gute Frage, das hätte ich etwas klarer machen sollen: Wenn die Kommilitonin sich vorher schon festgelegt hat und Sie bei Nichtverfügbarkeit der 43 nicht auf eine Alternative ausweichen dürfen, überbringen Sie tatsächlich nur eine fremde Willenserklärung und sind dann nur Botin. Das sollte dann allerdings auch für den Erklärungsempfänger klar werden, d.h. idealerweise sagen Sie dann "Meine Kommilitonin hätte gern die 43!".

  • @mariamagdalena1581

    @mariamagdalena1581

    4 жыл бұрын

    @@jurapodcast Danke für die Erklärung!

  • @lian6645
    @lian66452 жыл бұрын

    Eine sehr gute Vorlesungseinheit. Ich hab eine Frage zu dem Thema. Wie ist das, wenn ein Verein ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied hat und dieser außerhalb der Vereinssatzung ein Rechtsgeschäft abschließt. Ist das dann auch ein Handeln ohne Vertretungsmacht?

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    2 жыл бұрын

    Die Antwort steht in § 26 Abs. 1 S. 3 BGB. :)

  • @carharttification
    @carharttification2 жыл бұрын

    Hallo Herr Fries, herzlichen Dank für Ihre Videos! Ich hab eine kurze Verständnisfrage zum Umfang der Vollmacht bzw. dem Verhältnis des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis zum rechtlichen Können im Außenverhältnis. Grds. sagt man ja, dass das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis das Außenverhältnis der Vertretungsmacht nicht tangiert. Nehmen wir also an, ich beauftrage einen Freund, ein Auto für max. 10.000 Euro zu kaufen; dieser kauft sodann ein Auto für 15.000 Euro. Wäre hier also der Vertrag mit mir und dem Dritten zustande gekommen? Und müsste man sich dann im Innenverhältnis an den Vertreter mittels Schandesersatzansprüchen halten? Dieser wäre ja trotz des Überschreitens des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis kein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Oder unterliege ich da einem Denkfehler? Vielen Dank im Voraus :)

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    2 жыл бұрын

    Gibt es in Ihrem Beispiel eine betragsmäßig nicht beschränkte Außenvollmacht?

  • @carharttification

    @carharttification

    2 жыл бұрын

    @@jurapodcast das wäre der Fall, ja. :)

  • @dulrich8514
    @dulrich85142 жыл бұрын

    Hallo Herr Fries, ich hätte an dieser Stelle folgende Frage: macht es hinsichtlich des Zugangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung einen Unterschied, ob aufseiten des Erklärungsempfängers ein passiver Stellvertreter oder ein Empfangsbote auftritt? Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    2 жыл бұрын

    Gute Frage! Es macht tatsächlich einen kleinen Unterschied. Bei Einschaltung eines Stellvertreters auf Empfängerseite geht die Willenserklärung der vertretenen Person zu, sobald sie dem Vertreter zugeht. Bei Einschaltung eines Empfangsboten geht sie etwas später zu, nämlich erst dann, wenn nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten ist.

  • @dulrich8514

    @dulrich8514

    2 жыл бұрын

    @@jurapodcast Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

  • @user-zf9vu1or8r
    @user-zf9vu1or8r3 жыл бұрын

    Zur Ausnahme "Geschäft für den, den es angeht": D.h. ich bin nur Stellvertreterin wenn ich für eine Freundin einen Gegenstand kaufe wenn ich bar bezahle, nicht aber wenn ich mit Karte zahle. (Vorausgesetzt ich sag es nicht an der Kasse). D.h. wenn ich mit Karte zahle und nichts sage benutze ich Paragraph 164 Absatz 2 und werde so behandelt als wenn ich selbst es gekauft hätte und wenn ich bar bezahle benutze ich die Ausnahmeregel Geschäfte für den, den es angeht und bin somit Stellvertreterin? Also für den Fall, dass in der Klausur mit Karte bezahlt wird und nach Stellvertretung gefragt wird. So ganz zeitgemäß ist das ja irgendwie nicht, und deswegen schwierig sich dafür zu entscheiden;)

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Genau so! Und ob das so zeitgemäß ist, kann man in der Tat mit guten Gründen fragen... :)

  • @alicealbano593
    @alicealbano5932 жыл бұрын

    Eine sehr gute Folge aber es ist unglaublich irritierend, dass immer von einer weiblichen Person ausgegangen wird. Jeder weiß, dass die männliche Form "Vertreter" beide Geschlechter einschließt.

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    2 жыл бұрын

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Sicher ist es allgemein bekannt, dass das generische Maskulinum Frauen und Männer gleichermaßen meint. Zugleich gibt es Untersuchungen, dass in den Köpfen der Menschen dann doch häufig vor allem Männer auftauchen. Das liegt sicher nicht nur, aber vermutlich auch an der Sprache. Natürlich ahne ich, dass das generische Femininum womöglich auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich sehe es eher als einen temporären Stolperstein, den ich vielleicht bei der nächsten Auflage der Vorlesung auch wieder weglasse. Insgesamt kein leichtes Thema, vgl. kzread.info/dash/bejne/jKx92K2eetqydps.html.

  • @alicealbano593

    @alicealbano593

    2 жыл бұрын

    @@jurapodcast Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe mir das Video angeschaut. Ich fühle mich eher dadurch diskriminiert, dass man uns überall Krücken verpassen will, als würden wir es ohne sie einfach nicht schaffen. Wir sollen nicht aufgrund unserer Fähigkeiten gewählt werden, sondern aufgrund unseres Geschlechts. Man geht davon aus, dass wir nicht nur Krücken brauchen, sondern auch die unermeßliche Arroganz besitzen über der jahrhundertelangen Sprachtradition stehen zu können. Wir nehmen uns so wichtig, dass irgendwas, was überhaupt nicht diskriminierend ist als diskriminierend empfunden werden muss. Meiner Meinung nach würde ein Mensch, dem klar ist, dass wir gleichgestellt sind, nie die Sprache abändern, gerade weil es selbstverständlich ist, dass beide gemeint sind. Ich wüsste auch nicht wo es aufhören würde, wenn man jedem recht machen will. Das Gebiet ist einfach unendlich und grenzenlos. Man kann nur für was Gesundes stehen und sich daran halten. Irgendwas ist vor allem im bundesweiten Jura-Studium bugl. der Untersrückung von Frauen schiefgelaufen, da wir mehr weibliche als männliche Studenten haben. Das ist nur meine Meinung. Ich würde nie behaupten, dass Sie uns absichtlich diskriminieren wollen würden. Nicht ganz neu aber: www.lto-karriere.de/jura-studium/wieviel-jurastudierende-gibt-es-in-deutschland www.forbes.com/sites/carlieporterfield/2021/08/31/census-bureau-older-childless-women-make-more-money-in-better-health-than-male-counterparts/?sh=691aaae3424d www.capitalismmagazine.com/2015/03/on-the-pay-gap-between-men-and-women/

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    2 жыл бұрын

    @@alicealbano593 Vielen Dank für Ihre ausführlichen Gedanken, ich nehme Ihre Rückmeldung ernst!

  • @Phoenix-rising

    @Phoenix-rising

    2 жыл бұрын

    @@jurapodcast Eckelhaft.