Vorsicht: Finanzieller Fallstrick beim Betrieb Balkonkraftwerk mit Photovoltaikanlage
Wer sich über die Erleichterungen bei der Anmeldung von Steckersolargeräten - den sog. Balkonkraftwerken - freut, der sollte beim gemeinsamen Betrieb mit einer Photovoltaikanlage vorsichtig sein. Es droht ein finanzieller Fallstrick.
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Unsere PV-Anlage: 20,56 kWp 44x IBC Polysol 270/285 Wp 10° aufgeständert Ost-West (-65°/115°) / 11x Astronergy 405 Wp Ost (-65°) / 10x Astronergy 405 Wp Süd (25°) - SMA STP SE 10.0 + STP 6.0 - Speicher LG Resu Flex 8.6 kWh - SMA EV-Charger - Ertrag PV: 615 kWh/kWp Unser Balkonkraftwerk: 1,78 kWp 4x IBC-Module 445 Wp 90° an der Fassade Süd-Ost (-65°) - Speicher 3,2 kWh - Wechselrichter 600 W.
Unser Elektroauto: Tesla Model 3 Performance mit jährlicher Fahrleistung 15.000 km, davon 3000 km Langstrecke mit auswärtigem Laden.
Unsere Heizung: Wärmepumpe Vaillant arotherm plus VWL 75/6 A - Heizleistung bis 7 kW - elektrische Leistung bis 3 kW - Gasverbrauch bislang ca. 24.000 kWh.
Unser Wohnhaus: Atriumbungalow BJ 1983 unsaniert - 120 m² Erdgeschoss mit FBH - 40 m² Keller ungedämmt ohne Heizung - Dämmung Außenwand (42 cm Kalksandstein) 10 cm - Dämmung Flachdach 15 cm - Holzfenster mit Doppelverglasung aus 1983 - 2 Personen-Haushalt - Temperatur Wohnräume: 19-20° - Temperatur andere Räume 17-18° - Temperatur Keller 16-18° Heizlastberechnung: 8 kW. Gebäudeenergiebedarf: 160 kWh*m²*a
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Пікірлер: 224
Danke Martin für die wichtige Info Ich hätte sonst beim MSDR angemeldet. Hätte nicht gedacht das die dann dem Netzbetreiber melden und sich die Mischvergütung ändert. Dann halt gar nicht anmelden
10:20 „Der Elektriker muss ja nur in der Regel die Formulare für den Netzbetreiber ausfüllen.“ Das muss nicht sein, das ist nur die aktuelle Regelung. Die kann man ändern. Ich finde es ein Unding, dass die Ressource Elektriker, die große PV-Anlagen anmelden sollen, mit der Anmeldung von Balkonkraftwerken verschwendet wird. Liebe Netzbetreiber, entwirft ein Formular EEG-Anlage Balkonkraftwerk und lasst es den PV-Betreiber ausfüllen. Und wenn ihr nicht wollt, dann eben: Lieber Gesetzgeber, werde hier aktiv!
@_Pattinator_
Ай бұрын
So ein Formular haben die meisten doch längst...
Danke Martin die Frage stellen sich wohl gerade viele EE PV Betreiber! Schnell reagiert.
Ich hab das Gefühl das es mit den ganzen Vereinfachungen nur noch komplexer wird 🤷♂️
@k.w.3741
2 ай бұрын
Normal? 😂
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ja, irgendwie ist es nicht so einfach, Vereinfachungen in ein Komplexes Konstrukt einzuarbeiten.
vielen Dank fuer das interessante Video👍
Guter Ansatz, guter Vergleich. Eine sicherlich häufig aufkommende Frage bei der Allgemeinheit.
Lieben Dank für das Video und die Erläuterungen - das kostet alles Zeit & Mühe... top!! Unsere (sehr kleine) Anlage mit 5.32kWp wird mit 1.7kWp BKW erweitert, aber wir speisen so gut wie nix ein - 4 Personen und zwei eAutos... wenn der Hausakku voll ist, geht's ins Auto.... in dem Fall rechnet sich der Elektriker nicht. Dass es aber jetzt auch ohne geht, weiss ich erst durch Dein Video. 👍
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ja richtig, wenn du so gut wie nichts einspeist, wird auch dem BKW kaum Einspeisung zugerechnet.
Mache die Dächer voll, gefällt mir
Zu Paragraf 9 steht folgendes in der Gesetzesänderung: „steht der Fiktion nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt, 1. deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt, 2. deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und 3. die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.“ Ich meine,dass es also keine Mischvergütung gibt. Oder????
Guter Hinweis 💸
Ich ziehe aus dem Video für mich nochmals die Erkenntnis: PV-Anlage mit BKW zu erweitern macht bestenfalls Sinn als EEG-Erweiterung, aber nur, wenn der vorhandene WR schon voll ausgelastet ist und das Ganze zeigt eigentlich auch, dass ein BKW für so etwas vom Gesetzgeber her auch nicht unbedingt so angedacht ist .. 😉 .. sehr interessante Infos, Danke für das Video Martin! .. 🙂👍
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ja, ich gehe mit deinen Erkenntnissen mit.
Danke Martin für deine Mühe; aber mir scheint's, es ist schon wieder 1. April 😂😂😂
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ja verrückt oder. Alles soll einfacher werden. Aber ein BKW ist halt eigentlich nicht als Erweiterung einer PV gedacht.
Preiswerte PV Module und Akkus aus China,Deutschland liefert die Abzockerei bei Strom,Lade Infrastruktur,und Bürokratie.
Mal wieder Klasse gemacht von unseren Bürokraten. Mal angenommen VDE zieht auch noch mit, dann stellt sich noch die Frage mit einem BKW mit Nulleinspeisung. Wie wird das gerechnet?
Bei mir ging es ohne Elektriker. Hatte die BALKONKRAFTWERK im Marktstammdatenregister eingetragen. Dann hat mein EV mich kontaktiert und mir mitgeteilt das ich die Anlage besser anmelden soll da ich sonst weniger für die Einspeisung bekomme wie du das schon erläutert hast. Er hat mir die Anlage dann einfach mit ins EEG aufgenommen, ich hab nen 2ten Vertrag erhalten und gut war es. Muss allerdings dazu sagen das mein BK vorher da war. Ggf. hat das den Unterschied gemacht 😂
@ute12
Ай бұрын
Ja, so war das bei uns auch. Das BKW war zuerst da und konnte dann als 2. Anlage gleich mit reingenommen werden.
Hallo, Wie immer ein guter Beitrag. Übersichtlich und leicht verständlich. Wäre nur schön, wenn ich einen Elektriker finden würde, der überhaupt Zeit hätte. Nicht mal eine 5kW Anlage plus Speicher locken. Ich bekomme teils nicht mal ein Angebot. Ich soll nächstes Jahr wieder kommen. Tja. Pflege deinen Elektriker!
Moin Anne 👋 Moin Martin 👋
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Moin Jesko.
@jesko..
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig 😎
Vielen Dank für den Hinweis dann werde ich das BKW an meine Inselanlage anschließen. Habe vor ,bei meiner EEG-Anlage die 12 Solarmodule 250 Watt durch 6 Module mit 430 Watt zu ersetzen. Ist ja nur Stecker zusammen stecken ,braucht man dafür etwa auch einen Elektriker
Moin Martin, hast su irgendwo eine Anleitung zum Ausfüllen dee Dokumente für die Anmeldung als EEG Anlage parat? Meine DIY Anlage ist bald dran und da will ich dem Elektriker so viel wie möglich vorbereiten, damit er weniger Arbeit hat :).
Aber wenn ich doch einen Elektriker brauche, dann brauche ich doch kein BKW dann kann ich mir genauso eine zweite Anlage bauen und brauche nicht die Leistungsreduzierung des Wechselrichter in Kauf zu nehmen! Ein BKW pro Haushalt sollte einfach folgenfrei auch für EEG Anlagen bleiben… sonst könnte ich ja auch endlos viele BKWs anmelden? Und was ist mit 30kWp und den steuerlichen Folgen? Ich hab kein Bock wegen BWK das Finanzamt wieder aufm Hals zu haben 😶🌫️
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Schau mal, wie wir es gemacht haben. Wir haben die Module selbst aufgebaut und per Stecker angeschlossen. Wenn du eine PV-Anlage bauen lässt, dann muss zunmindest der Anschluss im Zählerschrank vom Elektriker vorgenommen werden. Dann wird es wieder teurer.
@marcoeimers6964
2 ай бұрын
Hallo@@gewaltignachhaltig Wie sieht das dann aus wenn man über 30kwp kommt ? Wir haben 30kwp bereits auf dem Dach und müssen nix mehr steuerlich melden. Und wenn jetzt noch ein Bkw dazu kommt ? Mfg
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@marcoeimers6964 Die Anpassung von §24 Abs. 1 Satz 4 sorgt meines Erachtens dafür, dass Steckerlolargeräte nicht für die Größenbestimmung einer PV herangezogen werden können.
@willibauer2
Ай бұрын
Bei der Rechnung mir dem BKW (1,78KWp) Deiner Anlage kann doch nur die maximale Wechselrichterleistung von 600 bzw. 800W zum Ansatz kommen! Schließlich kann ja nicht mehr eingespeist werden! Mich würde die neue Rechnung mit 800W interessieren.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@willibauer2 Nein, es wird die Modulleistung genommen.
Hallo Martin, sehr lobenswert von Dir das dann den Leuten mal vorzurechnen, aber in der Regel gibt es auch technische Probleme die eine Kombination von PV und BLW eigentlich ausschließen. Das ganze Monitorung der PV Anlage stimmt nicht mehr wenn das BKW nicht mit einem WR des gleichen Herstellers der PV betrieben wird und in der Regel hat ein BKW keinen SMA, Fronius oder Sungrow WR!
Bei den vielen existierenden Varianten sind pauschale Aussagen (Min 11:08) schwierig. 15 Jahre+ alte PV Anlagen laufen wegen der damals hohen Vergütung häufig mit Volleinspeisung über einen eigenen Zähler. Die Anschlussbedingungen waren damals ganz andere. Z.B. waren ältere Zählerschränke ohne Überspannungsableiter möglich. Wenn man hier ein BKW als EEG Anlage anmeldet, ist es, soweit ich informiert bin, eine maßgebliche Änderungen und es gelten die aktuellen TAB des Netzbetreibers. Sollte dadurch eine Zählerschrankerneuerung notwendig werden, rechnet sich das Anmelden des BKW als Erweiterte EEG Anlage nie im Leben.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ich wüsste ehrlich gestanden nicht, dass sich ein Steckersolargerät auf die TAB auswirkt. Aber wissen tue ich es auch nicht.
@agm-foto
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig"bei einem gravierenden Eingriff " so oder ähnlich steht's beim VDV, muss der Netzanschluss auf neusten Stand gebracht werden. Ist nur die Anmeldung einer EEG Anlage ein gravierender Eingriff?😏
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@agm-foto Du änderst ja eigentlich nichts an der E-Verteilung.
@agm-foto
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig genau! Auch ein zusätzlicher Leitungsschutzschalter ist kein gravierender Eingriff.
Erst Mal nen Elektriker finden der sowas macht.
Interessantes Thema. Man kann meiner Meinung nach mit einem zusätzlichen Balkon Kraftwerk die 30 kwp grenze um 2kwp erhöhen, das dürfte der größte Vorteil sein. Aber ob es sich finanziell rechnet? Bei so einer großen Anlage hat man ja fast keinen zusätzlichen Eigenverbrauch den man damit abdecken kann ..
Wie hast du denn den Elektriker gefunden? Gibt's tatsächlich welche, die rausfahren, die ganze Sache dokumentieren und dann den Mikrowechselrichter einstecken? Geht doch nur im Bekanntenkreis, oder?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ist mein Stamminstallateur. Er hat mir gesagt was er braucht, hat eine Installation per Einspeisesteckdose über einen gesicherten Stromkreis angeboten, ich habe mit Verweis darauf, dass ich die einfache Installation per Schuko-Stecker zeigen will, erstmal abgelehnt. Die Formulare sind reine Formsache. Das macht er ja täglich beim Netzbetreiber und die beiden sind auch immer im Austausch.
Balkonkraftwerk 600VA zur bestehenden PV Vollspeise Anlage aus 2009 mit eigenem PV Zähler Installieren ist das erlaubt ?
ich bleibe bei meiner Meinung, daß es eigentlich nicht sein kann, daß ich für dasselbe Gerät einmal einen Elektriker benötige und das andere Mal nicht, das wäre eine Diskriminierung von EEG Anlagenbesitzern, ich bin gespannt was die Clearingstelle dazu sagt. Das im Gesetz nicht explizit zu regeln ist Murks und führt dazu daß BKW weiter nicht angemeldet werden, weil es keiner versteht oder wie vorgerechnet negative Wirkungen auf die EEG Vergütung hat. Ich bau PV, was die Regierung will und werde bestraft, nur weil ich schon mal früher was gebaut hatte. Was für ein Kasperletheater.
@tobiaskratzer2136
Ай бұрын
Nicht anmelden. Und damit Pasta.
@dubaro69
Ай бұрын
Da is echt was dran! Problem is halt, dass in den ganzen Formularen für die Anmeldung als EEG-Anlagenerweiterung immer ein eingetragener Installateur mit unterschreiben muss, sind auch viele technische Sachen bei (VDE-Datenblätter ..) die ein Laie nicht bewerten kann. Aber das ist nur ein "formales" Problem, den Installateur brauchste beim BKW schliesslich nicht zum Installieren, sondern nur für die Unterschrift. Eine Unterschrift für Dinge die nicht notwendig sind. So wie ich das jetzt überblicke, müsste für BKW da ne Ausnahem her .. ich vermute aber mal, die BKW´s sind vom Gesetzgeber her gar nicht für die Einspeisung gewollt, sie sollen halt nur Grundlast decken.. da wird der Hase wohl begraben sein ..
@S-ina
Ай бұрын
Als ob Balkonkraftwerk so kompliziert anzuschließen ist. L auf Ausgang LS und N und PE jeweils auf die N und PE klemme. Fertig
Wer nach seiner ersten Anmeldung noch irgend etwas weiteres nachmeldet ist ja sowieso selber schuld 😂
@tommyt4173
2 ай бұрын
Fällt bestimmt nicht auf, dass die 5kWp Anlage auf 30kWp erweitert wurde....
@henrykcraspelmeth1413
2 ай бұрын
Denke ich auch! Wenn man nur ein 600 Watt BKW aufstellt und es sich nicht um einen "großen" Zubau handelt... 😊
@tobiaskratzer2136
2 ай бұрын
@@henrykcraspelmeth1413 Es interessiert keine Sau heute mehr, ob Du zwei PV-Module noch in Betrieb nimmst. Im meinem Bekanntenkreis hat keiner, nochmals keiner, die Module angemeldet. Es gibt keine Solarpolizei. Denn langsam macht jeder auf Balkonkraftwerk ohne Anmeldung. Das soll einmal den Staat zeigen, dass wir uns nicht mehr von der Politik der Konzerne ausbeuten lassen wollen.
@stefansts2
Ай бұрын
EEG 🤬 im September Antrag eingereicht, im januar antwort bekommen das sie noch vom Marktstammdatenregister den nachweis brauchen(was im ursprünglichenAntrag nicht drin stand), seitdem wieder Stille. Bin gespannt wenn ich denn das mal durch habe. MITNETZ scheint hier von der ganz schnellen sorte zu sein🧐. Dann will ich an meiner pv noch module als Erweiterung nachmelden(innerhalb eines jahres wohl möglich) habe das dem elektriker übergeben aber die haben alle soviel zu tun das ich den jede woche einmal erinnern muss das er das irgendwann mal macht. In dem Videos hört sich das immer so an als würde das alles zack zack gehen aber meine Erfahrungen in 1,5 jahren pv in eigenleistung sind leider andere😢
@jurgengemeinder93
Ай бұрын
Ist das kein Steuerbetrug..🤔🤔
Danke für das Informative Video. Es Macht Sinn das BKW anzumelden, nur leider geht die Rechnung bei uns nicht so schön auf da kein Eli unter 500-600€ ein BKW anmeldet
Danke für das video. Mir ist es nicht verständlich wieso die Balokn Anlage auf den zähler der Dach Anlage gebunden werden sollte? Oder einen neuen zähler beantragen für die Balkon Anlage? Privater strom bezug ist kein gewerbe, und verkauf ist ja ein gewerde sind zwei verschiedene kostenstellen? Ich sehe die balokon Anlagen nur für die nuzbar die, die leistung auch verbrauchen können. Oder die sich für das thema nur interessieren und einen einstieg probieren?
Hallo Ich habe 2 Stromzähler im Haus (1 Hausstrom Zähler) (2 Wärmepumpen Zähler) kann ich für jeden Stromzähler ein balkonkraftwerk anmelden ?
Ich konnte bei der Anmeldung im vereinfachten verfahren beim Netzbetreiber eine Vergütung für das BKW bekommen ist ja auch eine EEG Anlage halt nur kleiner. Warum sollte das im zusammenhang mit einer großen PV nicht gehen? Dürfte ja nur ein Problem sein wenn man sich nur im Marktstammdatenregister Registriert und nicht beim Netzbetreiber direkt was laut VDE norm bei
Wie sieht das aus im umgekehrten Fall? Das BKW ist angemeldet ohne Einspeisung und man baut jetzt eine große Solaranlage dazu. Wie geht man dann vor?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Dann bittest du deinen Elektriker, die Leistung des BKW für die EEG-Anlage mit anzumelden. Dann bekommst du auch für die Einspeisung des BKW Geld. Und ein finanzieller Aufwand sollte das nicht sein.
ab wann kann ich das BKW den jetzt nur im M.register eintragen? Ist das Gesetz jetzt schon in Kraft?
Danke für das Video. Was ich aber nicht verstanden habe ist wieso Du dann einen normalen Microwechselrichter genommen hast und nicht z.B. ein Hoymiles HMS-1600-4T welchen Du dann auch nicht drosselst. Bekommst mehr raus und gilt als eigene EEG Anlage.
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Ich habe einen Speicher dabei, der 1,6 kW aufnehmen kann.
@ebcdic2260
2 ай бұрын
Muss dann nicht die ganze Anlage von einem zertifizierten Fachbetrieb errichtet werden? Samt Inbetriebnahme und Protokoll? Sehr verwirrend.
@SkyBird1980
Ай бұрын
@@ebcdic2260 Als EEG Anlage muss sie das sowieso. Du kannst die Anlage nicht mal anmelden ohne Fachbetrieb. Also nicht mal eine Voranfrage stellen. Worauf man sich aber einen kann ist eine technische Abnahme und die Anmeldung durch den Fachbetrieb um die Kosten zu minimieren. Wollen die Betriebe nicht und Fassade ist eh ein großer Dorn im Auge weil man da ja wirklich planen muss.
@SkyBird1980
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Unnötige Geldausgabe imho. ;) Ich habe einen BYD Speicher im Keller der entsprechend mehr aufnehmen kann und über AC Ladung des Wechselrichters die überschüssige Energie der Fassadenanlage in den Speicher lädt. Wenn man sowieso eine EEG Anlage hat mit Speicher wie "wir" ist der zusätzliche Speicher unnötig und im Verhältnis viel zu teuer. Sorry, ich weiß das ihr dort eine Produktplazierung habt. Nur durchdacht ist es halt nicht. Der einzige Nachteil sind die doppelten Verluste beim Wandeln DC-AC-DC. Anderseits kann ich den BYD einfach aufstocken mit ~1k pro 2,56 kWh und sogar einen zweiten Turm parallel stellen. Edit: Klarstellen möchte ich aber das zumindest die Mischvergütungsinfos hilfreich ist sich dann doch für eine echte EEG Anlage zu entscheiden.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@SkyBird1980 Wenn du es bezahlen muss, dann gebe ich dir recht. Dann hätte ich auch nicht vier Module an unsere Fassade gehängt. Aber wenn du die Module gut ausrichten kannst, lohnt sich das Gesamtsystem.
Dieser Elektriker Zwang gehört dringend abgeschafft. Einfach alle Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren, Einspeisevergütung bekommen und fertig. Die Genehmigung bei kleineren Anlagen wird eh nahezu pauschal erteilt und ein Elektriker ist ja lange keine Garantie für ordentliche Arbeit. Ein Kollege hat sich beim örtlichen Netzbetreiber eine Anlage bauen lassen. Dort ist die billigste Firma aus Osteuropa gekommen und hat die Anlage ohne Gerüst auf das Dach geschmiedet. Keine Kabelbinder, Stecker auf dem Dach. Dachhaken mangelhaft montiert und einphasiger Wechselrichter mit 7kW genommen. Aufgrund der Lage und der dünnen Zuleitung zum Haus hat die Anlage regelmäßig abgeriegelt und der Ertrag lag ca 60% zu gering. Nach seiner Beschwerde ist dann eine deutsche Firma gekommen und hat alles nochmal mit neuem Wechselrichter aufgebaut. Aussage der Deutschen Firma war dass die Osteuropäische Firma immernoch arbeitet und nur wer sich Fachlich beschwert eine ordentliche Anlage bekommt welche dann auch den Anforderungen entspricht. Dagegen gibt es viele Balkonkraftwerke welche technisch sauberer aufgebaut sind. Also wird man zum Elektriker gezwungen obwohl dies alles Andere als eine Garantie ist, dass man eine Norm gerechte und sichere Anlage bekommt und das beim Örtlichen Netzbetreiber! Und jemanden bestellen nur damit er seine Unterschrift gibt ist wirklich typisch Deutschland was soll dieser Unsinn? Ich selbst habe auch nur die schlechtesten Erfahrungen mit dem Neuanschluss meines Hausanschlusskasten gemacht. Das ist wirklich nichts weiter als absolute Schikane.
Im umgekehrten Fall, wenn ich z.B. ein angemeldetes BKW mit 600 Watt WR und 2KWp Modulleistung betreibe und baue jetzt eine EEG Anlage dazu, dann bekomme ich ja auch keine Kürzung der Einspeisevergütung, bzw. Verrechnung mit dem BKW, obwohl der Überschuss aus dem BKW über die grosse PV jetzt vergütet würde, oder?
@sore4803
Ай бұрын
Nein, wieso. Jede Anlage wird doch für sich betrachtet und berechnet.
Ist das auch bei älteren PV-Anlagen mit Volleinspeisung so? Ich dachte man kann einfach ein BKW zusätzlich betreiben.
@tommyt4173
2 ай бұрын
Wenn der Volleinspeiser einen eigenen Zähler hat kannst natürlich an deinem Verbrauchszähler ein BKW betreiben. Die 2 Anlagen haben ja dann nichts miteinander zu tun.
@steffen12
Ай бұрын
Volleinspeiser hat ja einen extra Einspeisezähler, auf dem das bkw nicht hängt. Sollte dann meiner Ansicht nach kein Problem sein. ist auch ein ziemlich sinnvoller Fall da ein bkw zu betreiben.
Ich hab eine PV Anlage mit 7kwp und speise voll ein. Da meine Anlage schon ein paar Jahre läuft bekomme ich eine Einspeisevergütung von 0,3303 Cent. Die PV Anlage hat einen eigenen Zähler und das BKW würde auf meinem anderen Zähler laufen. Ich möchte mir noch ein BKW mit Speicher anschaffen und den damit erzeugten Strom selbst verbrauchen. Würde es da Probleme geben wegen meiner PV Anlage mit Volleinspeisung?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Nein, sie läuft dann über einen anderen Zähler wie eine eigenständiges BKW.
Moin Martin, wird es denn zukünftig überhaupt möglich sein, ein BKW zu einer Bestandsanlage ohne Installateur dazu zu bauen? Bisher war das ja nicht möglich da die VDE in der 4105 gesagt hat, dass steckerfertige Erzeugungsanlagen nur bis 600VA WR-Leistung pro Anschlussnutzeranlage (je Zähler) selbige sind. Und die 600VA sind in dem Beispiel ja durch die Bestandsanlage bereits überschritten. Deshalb komme ich bei meinem VNB bisher nicht ohne Inst durch den Anmeldeprozess. Wird das jetzt von der VDE geändert?
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Es wird im §8 EEG geändert, wie ich es vorgelesen hatte.
@sevenfootschnitzel4342
2 ай бұрын
Ja, das verstehe ich. Nur für das von dir genannte Beispiel „Erweiterung“ einer Bestandsanlage steht da nichts. Bzw. es steht „unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen“. Also TAB und VDE. Und dann wären wir wieder bei meinem Punkt, dass es nach heutiger lesart der VDE nicht geht
@_Frank_
2 ай бұрын
Nach meinem Verständnis wäre ja der entscheidende Unterschied zwischen "wir schlagen das der EEG-Anlage zu" und "wir haben ein zusätzliches Balkonkraftwerk", dass die Einspeisung eines Balkonkraftwerkes ungezählt erfolgen müsste. Das ist aber ja bei einem Zweirichtungszähler nicht realisierbar, denn der unterscheidet ja nicht nach "kommt aus der EEG-Anlage" und "kommt aus dem Balkonkraftwerk". Folglich müsste die ungezählte Einspeisung des Balkonkraftwerkes zwischen Zähler und Hausanschluss erfolgen, also im verplombten Bereich der Anlage... was zur Folge haben müsste, dass auch der Stromkreis mit dem Balkonkraftwerk verplombt werden müsste...und damit wäre zumindestens mir klar: Das wirds nicht geben. Aus meiner Sicht kann parallel zu einer EEG-Anlage kein Balkonkraftwerk betrieben werden, eine Integration eines Balkonkraftwerks in eine EEG-Anlage hingegen ist möglich.
@sevenfootschnitzel4342
Ай бұрын
@@_Frank_ Das Problem sehe ich nicht unbedingt. Die Vergütungslogik hat Martin schon super beschrieben. Mit Vergütung: Anmeldung beim VNB. Ohne: Anmeldung beim MaStR. Dieses meldet aber auch beim VNB. Dieser teilt dann prozentual nach installierter Modulleistung auf. So wie beschrieben. Mein Punkt war eher, dass beim beschriebenen Beispiel die VDE (zumindest bisher) nicht eingehalten wäre. Dann gäbe es wieder Diskussion wenn man die Vergütung haben will und beim VNB anmeldet. Im Übrigen finde ich das Wording / die Unterteilung in EEG-Anlage und BKW schwierig. Denn auch das BKW ohne Vergütung ist einer reguläre EEG Anlage. Sie unterliegt diesen und hat dessen Vorgaben einzuhalten, auch wenn der Betreiber Sie ohne Vergütung betreibt
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@sevenfootschnitzel4342 Aber die Bestandsanlage ist ja keine steckerfertige Anlage.
hallo, wenn das bkw nicht an den einspeisezaehler der ersten pv-anlage angeschlossen wird, dann darf das auch keine auswirkung auf die einspeiseverguetung haben! und wenn hier nur die modulleistung beruecksichtigt wird und nicht die wechselrichterleistung, dann finde ich das auch nicht richtig! tschuess
Wie ist es, wenn ich eine PV Anlage habe und innerhalb von 12 Monaten ein BKW anmelde? Bekomme ich die gleiche Vergütung wie für die PV Anlage da es sich um Erweiterung handelt? Benötige ich dann auch hier einen Elektriker?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Wenn mit Elektriker, dann EEG-Anlage und dann auch innerhalb von 12 Monaten eine Anlage. Aber das wirkt sich aktuell bei der Vergütung nur minimalst aus.
Danke für die Information. Wie läuft das aber mit einer Bestandsanlage mit Eigenverbrauchs -Vergütung? Ich habe zwei Zähler einen direkt von der PV Anlage und einen zweiten Zweirichtungszähler. Aus der Differenz PV-Zähler und Zähler-Einspeisung wird ja der Eigenverbrauch berechnet. Wenn ich jetzt ein Balkonkraftwerk am Hausnetz anschließe verringere ich dies berechnete Eigennutzung. Kann ja im Extremfall sogar negativ werden. Wäre das dann noch legal ? Danke
@doppel-r9595
Ай бұрын
Habe auch zwei Zähler und sehe es auch so, durch das zusätzliche BKW zur bestehenden Anlage würde nicht die eingespeiste Menge erhöht sondern nur der berechnete Eigenverbrauch verringert. Das ist im Video nicht berücksichtigt aber m. E. legal. Wofür dann ein Elektriker?
@stummelfinger6971
Ай бұрын
Aber ist es dann nicht doch Betrug da ich ja bei negativen Eigenverbrauch der ja insbesondere sicher in den Sommermonaten auftreten kann ja meinen bisher kumulierten Eigenverbrauch (der ja auch natürlich geringer Vergütet wird) wieder verringern kann.
@doppel-r9595
Ай бұрын
Warum Betrug, wenn ich nur den Eigenverbrauch senke? Negativ wird das bei mir sicher nicht, habe bislang immer über 1200 kWh Eigenverbrauch aus meiner 6,1 kWp Anlage pro Jahr.
@doppel-r9595
Ай бұрын
Der Eigenverbrauch wird nicht vergütet sondern günstig zurückgekauft.
@peterwelplage8752
Ай бұрын
Das Thema interessiert mich auch
Könnt ihr mal ein Video machen wenn der Ehepartner eine eigene 30kwp Anlage macht scheint steuerfrei zu gehen (In Summe 60kwp dann)
@r4z0r1
Ай бұрын
Geht aber nur bei 2 Zählern?
Ahoy, ich ziehe demnächst in ein Mehrparteienhaus mit Mieterstrom (60kWp) abgerechnet wird über Unterzähler für jede Partei. Nun möchte ich vor der Terrasse für mich noch ein BKW installieren. Könnte mein Vermieter dadurch Probleme bekommen?
Bei der Abnahme einer PV-Anlage muss der Elektriker den Aufbau nach den einschlägigen Normen bestätigen, also DC-seitiger Überspannungsschutz (Vorschrift seit 2018!), Potentialausgleich/Erdung, DC-sensibler Fehlerstromschutz (ist in großen WR integriert)… Viele dieser Themen treffen aber bei einem BKW nicht zu. Wie soll er die dann bei Anmeldung als EEG-Anlage bestätigen?? @gewaltignachhaltig Wie hat das dein Elektriker hinbekommen?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Schau mal ins Anker-Video, da habe ich alle Formulare gezeigt, die ausgefüllt werden mussten.
@NoWi1101
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Die Formulare hatte ich vor einiger Zeit mal probeweise ausgefüllt um zu sehen was dort alles gefordert wird. Mit denen würde der Elektriker meines Erachtens Dinge bestätigen, die es bei einem BKW gar nicht gibt. Die Krux sind die unterschiedlichen technischen Anforderungen an das gleiche Gerät, je nachdem wie es angemeldet wird. Ein gutwilliger Elektriker-Kumpel wird das sicher machen. Aber der Gau wäre, wenn ich ein BKW aufbaue und niemand will es mir nachher als EEG-Anlage anmelden oder verlangt noch einen teuren Überspannungsschutz usw.. Leider akzeptiert mein Netzbetreiber nicht, wenn ich die Formulare selbst liefere obwohl ich Elektroingenieur mit über 35jähriger einschlägiger Berufserfahrung und VDE-Mitglied bin. 😞 Ich finde es jedenfalls toll, dass du das Thema so schnell aufbereitet hast. Im Vergleich zu den vielen Standard-BKW ist es sicher ein Nischenthema, aber es gibt trotzdem offensichtlich viele Betroffene.
Und was ist im umgekehrten Fall? Letztes Frühjahr eine Balkon-PV aufgebaut und beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet zur Nulleinspeisevergütung. Dieses Frühjahr kommt eine „richtige“ PV-Anlage dazu. Der Elektriker soll die bestehende Balkon-PV-Anlage bei der Anmeldung der großen Anlage mit als EEG-Anlage anmelden. Inbetriebnahme war aber bereits letztes Frühjahr (ohne Elektriker). Wie funktioniert das in dem Fall? Was ist ggf. zu beachten?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Im Zweifelsfall verlierst du 0,1 ct Einspesievergütung zum Vorjahr. Hat sich doch eigentlich nichts geändert.
@heiket.7024
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Danke für Deine Info! Also sollte das kein Problem für unseren Elektriker sein, die Balkon-PV zusammen mit unserer neuen PV-Anlage als (separate) EEG-Anlage mit anzumelden - und wir bekommen dafür auch Einspeisevergütung… Das ist natürlich super. Für mich sind diese ganzen rechtlichen Dinge noch Neuland. Super, dass Du das so schön erklärst. Das hilft schon sehr. 👍🏻
Es sei denn, man hat schon die 30kWp mit der EEG Anlage ausgeschöpft, dann würde ein angemeldetes BKW mit Elektriker Probleme bereiten. Richtig?
@ma.la.6370
2 ай бұрын
Genau diese Frage hätte ich auch! Ich würde gern noch was dazu bauen, hab aber schon 30kWp. Und vor allem die Frage nach den Steuern? 🫣
@andreasfendt1765
2 ай бұрын
nein, denn auch ein angemeldetes BKW bleibt eine Steckersolaranlage und ist von der Zusammenlegung ausgenommen, wenn Du aber einen zentrale NA Schutz hast und beide ballern voll rein, könnte der rausfliegen...
@tommyt4173
2 ай бұрын
Der Steuer ist egal wo wie die Anlage gemeldet ist. 30kWp auf dem Einfamilienhaus und fertig. Die Lücke in dieser Regel könnte ein 2. Anlagenbereiber sein. Wobei man auch auf die 30kVA Wechselrichterleistungsgrenze vom Netzbetreiber achten muss
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Wenn ich es richtig interpretiere, dann kommt hier die Anpassung von §24 Abs. 1 Satz 4 zu Tragen, dass Steckerlolargeräte nicht für die Größenbestimmung einer PV herangezogen werden können.
Ich frag mich gerade wo die Zahlen der Einspeisung des BKW´s herkommen. Also wenn ich mir zusätzlich 820wp auf SW stelle speise ich mit Sicherheit keine 1000 kw mwhe ins Netz ein. Wo kommen diese Zahlen her. Wie ist es wenn ich mein BKW mit einem zusätzlichen Speicher betreibe und mir den gespeicherten Strom Nachts zusätzlich hole???. Also für mich passen diese Zahlen absolut nicht.
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Ich habe im Beispiel doch 2 kWP gehabt. Der Netzbetreiber rechnetz bilanziell ab.
@tommyt4173
2 ай бұрын
Was du wann durch Speicher oder so verbrauchst ist egal. Gibt es keine separaten Erzeugungzähler wird der gesamte eingespeist Strom auf alle Anlagen prozentual zur kWp aufgeteilt. Und BKW mit Vereinfachung = 0Cent Vergütung für diesen Anteil
@user-im3bz8jo3p
2 ай бұрын
Die Frage stelle auch
@jornkapunkt304
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Und genau da hängt es doch. Du speist laut deiner Rechnung mit einer 20,56kwp Anlage 7000kwh und mit einer 1,78kw BKW satt 600 kwh ein. Wenn ich das grob hochrechne sind das im Verhältnis (knapp 9000kwh)zur großen Anlage knapp 130% mehr Einspeisung zur großen Anlage. Im echten Leben arbeitest du bestimmt in der Buchhaltung ;-) lieber Martin. Sorry aber ich glaube deiner Rechnung nicht. Nie und nimmer speist du 600 kwh mit deinem 1,78kwp BKW ein. Das passt alles nicht so wirklich zusammen. Aber du kannst doch deine PS Daten ja mal in einem Video verpacken. Dann sieht man es ja ob es so stimmt oder nicht 🙂
@urahnung
Ай бұрын
@@jornkapunkt304 Ist recht einfach: 1,78 kWp / 20,56 kWp * 7000 kWh ≈ 606 kWh 😉
Das ist doch kein BKW , die Platten gehen doch auf den heizstab für das Warmwasser 😂🍺
Kennt jemand das Ptoblem mit freigm Zugriff auf die Hardwsre und Updates?
9:51 - Und der Eigenverbrauch aus dem BKW mit 20% ist dann wo gelandet ? Die 2 kWp müssen ja auch noch den Eigenverbrauch senken , da die Anlage ja keinen Akku hat. Aber wozu 2 kWp an einen 800 W WR packen, wenn man einen 10 kW locker um 2 kWp überbelegen kann.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Eben
Ich finde diese Vergütungsregelung eigentlich logisch, für ein BKW allein ohne grosse PV-Anlage würde es bei Anmeldung nur über MaStR ja auch keine Vergütung geben, das deckt sich doch mit deiner Rechnung (von dem fast einen Euro mal abgesehen). Sonst wäre es ja eine Bevorteilung der PV-Anlagenbesitzer, wenn die einfache Anmeldung ein Einspeiseplus ergeben würde. Bei EEG-Anmeldung halt Mischvergütung - ist doch alles okay?! Eine Anmerkung hätte ich zu dem vermeintlichen Widerspruch im EEG, dass einmal von nur einem Wechselrichter die Rede ist und dann wieder von mehreren Steckersolargeräten: -über *einen* Weschelrichter ist in §3 die Rede - hier geht es "nur" um die Begriffserläuterung *eines* Steckersolargerätes -über mehrere Steckersolargeräte und deren maximaler WR-Gesamt*leistung* ist zukünftig in §8 die Rede - hier geht es um den Anschluss und dem, was der Netzbetreiber genehmigen muss Das finde ich damit schon klar geregelt, maßgebend dafür wie und was angeschlossen werden darf ist doch dann der §8, also mehrere WR und Panele mit maximaler Gesamt-WR-*Leistung* von 800VA und Module mit maximaler Gesamt-Leistung von 2kWp.
@olivera.7722
Ай бұрын
Bkw sind ja für den eigencerbrauxh gedacht. Diesen steigerst du aber fast nicht mehr, wenn du schon eine EEG Anlage hast. Das BKW speist so also fast ausschließlich für 0cent ins Netz. Wenn man schon eine EEG Anlage hat, ist oft auch die Grundlast höher als der Ertrag des BKW. Könnte man also auch mit einer Verringerung der Grundlast vergleichen und dann bekommst du ja auch mehr. Im schlimmsten Fall zahlst du sogar drauf, wenn du ein bkw anmeldest. Bkw hat schlechtere Bedingungen als die EEG Anlage, sodass du trotz mehreinspeisung weniger Geld bekommst, da ja die Mischvergütung geringer ist. BKW und EEG Anlage zusammen sind in den meisten Fällen also unwirtschaftlich.
Moin! Klasse Arbeit wieder. Ich stehe allerdings auf dem Schlauch wie du auf die 0,0Cent kommst. Rechnet der VNB das BKW raus oder wie? Danke für eine kurze Erläuterung!
@FrankWilhelmRuediger
Ай бұрын
Ich hab auch kurz überlegen müssen, warum die Vergütung auf 9,47ct sinkt. Wird das BKW nicht als EEG-Anlage angemeldet, wird ebenfalls eine Mischvergütung mit dem 1,78 kWp-BKW bestimmt, allerdings mit 0ct. Das ergibt dann 9,47ct.
Moin. Sind es ab 10 kwp nicht 7,1 ct/kwh?
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Ja, in meinem Beispiel lag ein Jahr zwischen beiden Anlagen.
Eins verstehe ich nicht, Der Strom des BKW geht über den selben Smart Meter und den selben Zähler wie meine PV Anlage, einfach es kommt alles auf denn gleichen Haufen und wird somit vergütet,
@tommyt4173
2 ай бұрын
und genau deswegen gibt es die Mischvergütung, weil man ohne extra Zähler nicht mehr weiß was woher kommt.
In deinem Fall hast du doch schon über 20kWp, müsstest du dann nicht mit der Einspeisevergütung von 7,1Cent (für 10-30kWp Anlagen) rechnen?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Nein, das BKW ist eine neue Anlage, da die letzte Erweiterung in 2022 und damit länger als ein Jahr her ist.
@andrek4063
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Danke! wieder was dazu gelernt...
Interessant für viele wäre sicher auch folgende Konstellation: BKW in Verbindung mit Speicher und realisierter Nulleinspeisung. Dann würde gar nix ins Netz fließen. Aber wie würde es sich dann verhalten?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Die Nulleinspeisung kannst du dir sparen. Davon hast du nichts, ob du nun zum Nulltarif einspeist oder nicht. Wir haben ein BKW mit Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage und können das BKW in der Übergangszeit nutzen, um trotz Wärmepumpe besser über die Nacht zu kommen.
@marcosiebert472
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich ein BKW habe, bei dem am Tag die Energie in den Akku geht (da die Dach PV genug liefert) und ich dann nachts aus dem Akku lebe (weil dann die Dach PV nichts liefert), warum habe ich davon nichts? Ich müsste doch nicht den teuren Strom einkaufen? Oder habe ich da was falsch verstanden?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@marcosiebert472 Jetzt verstehe ich. Ich weiß nicht, ob man ein BKW als Nulleinspeiser anmelden kann. Der Netzbetreiber wird bei Anmeldung bilanziell verrechnen.
Ach, man darf wohl mehrere bkws betreiben, wenn die Gesamtleistung nicht mehr als 2000 Watt beträgt und der einzelne Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt einspeist? Da sollte man dann sicher auch jeweils einen eigens abgesicherten Stromkreis pro Wechselrichter verwenden?
Das habe ich auf der Homepage der Verbraucherzentrale hierzu gefunden: Frage: Ich habe schon eine große PV-Anlage auf dem Dach - kann ich zusätzlich ein Steckersolar-Gerät nutzen? Antwort Verbraucherzentrale: Ja, Steckersolar-Geräte werden unabhängig von anderen PV-Anlagen betrachtet. Sie sind von der sogenannten Anlagenzusammenfassung ausgeschlossen.
Moin, interessantes Thema. Aber irgendwie verstehe ich die Rechnung noch nicht. Vielleicht bin ich auch nur blöd. Wenn ich eine Anlage habe von 8,5 KWP seit 2023 mit 8,2 Cent Einspeisevergütung. Und nun jetzt zusätzlich ein BKW anschaffe und zusätzlich davon profitiere und nur das eingespeist wird, was nicht von mir verbraucht wird, dann steigt doch die Einspeiseleistung egal ob angemeldet oder nicht. Somit geht doch die Differenz vom BkW zu meinen Gunsten zur Einspeisung mit den 8,2cent zu 100%. Wo ist mein Denkfehler?
@andreasfendt1765
Ай бұрын
Dass ohne Elektriker Dein BKW mit 0 ct in eine Mischkalulation geht, Wenn Du 2 kWp an BKW zubaust, hast Du 10,5 kWp, anteilig bekommt Deine EEG also nicht mehr 8,2 ct sondern 8,5/10,5 = 81%, Deine Einspeisevergütung für alles ist dann künftig 8,2 * 0,81 = 6,64 ct/kWh!
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Der Denkfehler ist, dass du das BKW im Marktstammdatenregister eintragen musst. Das wird an deinen Netzbetreiber gemeldet und der bewertet dein BKW mit 0,0 ct Einspeisung und macht daraus eine Mischvergütung. Du kaufst dir also ein BKW, das zu einem hohen bilanziellen Teil zum NUlltarif einspeist. Du gibst also Geld aus, um den Ertrag aus der Investition zu einem großen Teil zu verschenken.
Oh no - war das dem Gesetzgeber überhaupt bewusst? Totaler Murks.
@tommyt4173
2 ай бұрын
BKW sind für Leute die noch keine Anlage haben. Dafür ist das Gesetz gemacht. Das zu einer bestehenden Anlage dazu bauen war sicher nicht der Plan dahinter.
@doppel-r9595
2 ай бұрын
Und warum nicht? Gleiches Recht für alle und zwar möglichst unbürokratisch.
@KlapperSupi
Ай бұрын
@@user-wx7zq8nt2i vielleicht auf eine andere Himmelsrichtung ausgerichtet???
dann mache ich halt eine blaue CCE Steckdose als Einspeise-Steckdose ... ist verpolungssicher und kann 16A ...
@rflach42
2 ай бұрын
Mit Adapter auf Schuko auf beiden Seiten 😂
Alles schön und gut. Aber - ich habe ein BKW dazugebaut - aber ich bekomme keinen Elektriker, der bereit ist, "NUR" die Anmeldung zu machen. Und nu?
@planetkeane
Ай бұрын
Kleiner Tipp: Lass die Anmeldung bleiben ;)
@KlapperSupi
Ай бұрын
Die wollen es doch nicht anders, einfach laufenlassen ohne Anmeldung
Liegt deiner Argumentation nicht die falsche Annahme zugrunde, dass der Eintrag im MaStR irgendeine Auswirkung auf den Netzbetreiber hat? Nur was beim Netzbetreiber selber angemeldet ist, kann dieser auch zur Berechnung der Vergütung verwerten. Also also ohne EEG Anmeldung erhält man die Vergütung der bestehenden EEG Anlage auch für die BKW-Anlage?
@tommyt4173
2 ай бұрын
Der Netzbetreiber bekommt übers MaStR mitgeteilt wenn in seinem Netzgebiet Anlagen ans Netz gehen damit er das in seine Netzplanung mit einbeziehen kann. Und wenn er einen Teil der Vergütung nicht mehr zahlen muss wird er das ganz sicher nicht übersehen.
@schlossDj
2 ай бұрын
Das der Netzbetteiber die vergütung für Balkonkraftwerke anpasst kann ich nicht glauben. Mein Netzbeteiber hat es seit über 2 monaten nicht geschafft meine eintragung im Marktstammdatenregister zu prüfen.... Wenn der Netzbetteiber die Vergütung anpassen würde gäbe es bestimmt einige die das Balkonkraftwerk wider abmelden. Dann muss die vergütung noch einmal neu berechnet werden....
@tommyt4173
2 ай бұрын
@@schlossDj 2 Monate? Meine Erweiterung war 13 Monate! nach IBN erst durch. Dann gab's die Abrechnung für 23 nochmal neu und fertig.
Du begehst einen Rechenfehler, wenn Du sagst, dass die angemeldete Balkon-PV in 20 Jahren 1000 EUR mehr abwirft, der Elektriker aber nur 100 EUR kostet (wenn man viel Glück hat). Nicht jeder bekommt eine Balkon-PV mit 2 kWp geschenkt. Bei Netto kosten die Teile beispielsweise aktuell 1084 EUR und wenn da x EUR für den Elektriker dazukommen, rechnet sich die Balkon-PV überhaupt nicht mehr (dass die Mini-WR 20 Jahre durchhalten, wäre da ja auch nur eine Hoffnung). Und selbst wenn man die Balkon-PV preiswerter bekommt - normaler Weise sollten die sich in 5-8 und nicht in 20 Jahren amortisieren.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Es geht nur um den Vergleich zur 0,0 CT Einspeisung. Eigenverbrauch spart Netzbezug ein, hat aber nichts mit dem Vergleich der beiden Betriebsräten zu tun.
Wenn ich zu meine PV um einen BKW mit 800 Watt erweitere und in das Stromnetz meines Hauses einspeisen, ändert sich nix. Jeden Strom den ich nicht im Haus verbrauche geht in die Batterie, E-Auto oder wird eingespeist. Irgendwo muss der Strom ja hin. Das heißt ich bekomme meine normale Vergütung von 8,3 Cent. Woher soll der Strom den wissen wo er her kommt. …. Oder habe ich da ein Denkfehler ???
@ckaybaum
Ай бұрын
Du musst die Anlage ja registrieren... Also müsstest...
@Felix-st2ue
Ай бұрын
Deswegen ja die mischvergütung. Da wird die Einspeisevergütung anteilig gekürzt.
Sorry, aber diese Rechnungen / Überlegungen können unmöglich zutreffend sein. Und egal ob mit oder ohne Elektriker: Ein BKW mit 2000 Wp Modulleistung darf ja nur max. 800 VA abgeben. Folglich können nur max 800 VA berücksichtigt werden!
@NoWi1101
2 ай бұрын
Die Schlussfolgerung ist leider nicht richtig. Für ein BKW welches nicht als EEG-Anlage per Elektriker angemeldet wird, reduziert der Netzbetreiber bei vorhandener PV-Anlage die Einspeisevergütung im Verhältnis der Modulleistungen, nicht der Wechselrichterleistungen. D. h. je mehr Module dranhängen umso weniger Einspeisevergütung. Da muss mann genau rechnen ob sich das überhaupt noch lohnt.
@andreasfendt1765
2 ай бұрын
@@NoWi1101 bauen lohnt sich, nur das anmelden nicht....
@luckyluke_rlp
2 ай бұрын
Danke für die Aufklärung ! Dann sähe ich für mich eigentlich nur 2 sinnvolle Wege: bei BKW ohne Elektrikeranmeldung nur soviel Modulleistung wie WR-Leistung, also z.B. um die 800 Wp. Oder wenn 2000 Wp Modulleistung, mit Elektriker, dann auch ein 2000 VA Wechselrichter. Kling für mich erstmal logisch......
@tommyt4173
2 ай бұрын
@@NoWi1101 Sobald da eine vorhandene Anlage ist, macht vereinfachte Anmeldung eigentlich nie Sinn! Das will Martin mit dem Video ja vorrechnen. Man kann eine weitere Anlage mit BKW Komponenten bauen aber ohne volle Anmeldung ist es quatsch.
@tommyt4173
2 ай бұрын
@@andreasfendt1765 Ja genau, baut alle zu euren großen Anlagen noch schwarz BKWs dazu. Der Netzbetreiber hat zwar Jahrzehnte Zeit euch das nachzuweisen aber wird schon nicht passieren. Nur doof wenn man dann nach 15 Jahren erwischt wird und alle EEG Vergütung zurück zahlen muss.
Wenn ich das BKW als EEG Anlage anmelde dann brauche ich den WR auch nicht auf 800W zu drosseln und habe somit noch mehr Ertrag. Die Rechnung würde dann nochmal anders aussehen.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Nein, wenn es ein Steckersolargerät ist, muss du dich an die Vorgaben halten. Wegen des Steckers gibt es ja gerade die Leistungsgrenzen.
Wir haben einen alten Ferraris-zähler der rückwärts zählen kann. Wird dieser nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister vom Netzbetreiber ausgetauscht? Wer übernimmt hier für die Kosten? Unser Zählerschrank ist schon sehr alt und vermutlich nicht mehr statt der Technik (Überspannungsschutz z.b) Kann mir vorstellen das ein Zählertausch nicht ohne weiteres so einfach geht. Jemand da Erfahrung ?
@Hightowerhh
Ай бұрын
Die Bundesnetzagentur schreibt auf ihren Seiten das eine etwaige Anpassung des Zählerschranks auf Kosten der Eigentümer geht.
Unterm Strich ist das Betreiben eines BKW bei bestehen eine PV also uninteressant. Toll was da für uns Enthusiasten dabei rauskommt. Schade , meine Förder und von 500€ in Berlin wurde bewilligt. Das nun doch noch so ein Riesenaufwand wegen der paar Watt betrieben werden muss erschließt sich mir nicht.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Wieso? Lass es als EEG-Anlage anmelden, dann lohnt es sich auch.
Aber das BKW ist/wird doch auf 800W (VA) gedrosselt. Dann darf es doch auch nur mit 8% statt 20% im Vergleich zur 10kWp Anlage berechnet werden. Würde mich nicht wundern, wenn es so kommt wie du beschreibst, aber unlogisch und ungerecht ist es trotzdem...
@NoWi1101
2 ай бұрын
Leider wird nach Modulleistung gerechnet, nicht nach Wechselrichterleistung. Deshalb sieht es bei 2kWp BKW und 10kWp PV-Anlage bescheiden aus.
@rflach42
2 ай бұрын
Was auch immer die sich dabei wieder gedacht haben. Motorräder kann man auch drosseln und zahlt nur für die gedrosselte Leistung...
@userra42ye-ii9nn
2 ай бұрын
Mir wird immer schwindlig wenn Gesetze/Vergütungen an der Technik vorbei gehen (Modulleistung versus Wechselrichterleistung). Auch finde ich Elektriker in dem Zusammenhang lustig, da vermutlich nur ein Handwerksbetrieb die Anmeldung offiziell machen kann. Der Papierkram sollte doch im Vergleich zu einer Steuererklärung ein Selbstgänger sein. Ich mag damit keinen Handwerk von seinem Handwerk abhalten, da war doch was mit Fachkräfte und Mangel.
Ein BKW mit 2kwp geht doch garnicht die sind doch am Ausgang auf 800W begrenzt ,oder?
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Es geht um die Leistung der Module, nicht die Leistung des Wechselrichters.
@bojohannson8151
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Bürokratie! Es zählt immer was am Ende herauskommt. Aber so werden uns am Ende 1.2Kw verrechnet mit weniger Einspeisevergütung.danke für deine Mühe aber ich melde garnichts an!
@michaelp.4458
Ай бұрын
@@bojohannson8151die 2kWp sind dazu da um auch bei wenig Sonne noch möglichst lange auf 800W Leistung zu kommen.
@bojohannson8151
Ай бұрын
@@michaelp.4458 ich bin Ingenieur und gewaltig kann nicht rechnen nur ablesen und....bei 800W Ausgangsleistung kannst im jahr bestenfalls 640 kWh erhalten
Aber bei nem Wechselrichter von 800 wird doch gar nicht so viel eingespeist, wie die Nennleistung (2kwp) hergeben könnte.
@christiane.5451
2 ай бұрын
Die Dauer machts! 2 kWp DC, dann brummt der Wechselrichter ab April 6-8 h mit Volllast. Im Frühjahr Herbst wird der Eigenverbrauch gestützt. Wir werden auch zu unseren 22,2 kWp noch mal 2 kWp Balkonanlage dazu bauen. Unschlagbar günstig.
@bastel8403
2 ай бұрын
@@christiane.5451 bei einer großen Anlage, ok. Aber bei z.B. 5kwp würde das die Einpeisevergütung massiv nach unten drücken.
@jornkapunkt304
2 ай бұрын
Sehe ich genauso.
@nimonater
2 ай бұрын
Das Problem besteht bei jeder PV Erweiterung mit extra Wechselrichter, da immer die Modulleistung zählt. Überdimensionierung des WR mit 20% ist ja keine Seltenheit. Diesen Grundsatz im EEG wollte man vmtl. nicht ändern.
@NoWi1101
2 ай бұрын
@nimonater Das simmt so nicht. Wenn du das BKW als EEG-Anlage anmeldest, bekommst du zusätzliche Einspeisevergütung. Wenn du es einfach als BKW betreibst, wird dir für die große PV Einspeisevergütung gekürzt.
Habe gerade mein BKW wieder abgemeldet. Warum sollte ich das Risiko eingehen, dass der Netzbetreiber für das BKW (29.02.24) willkürlich 0 €, als Vergütung für die 0,6 kWp ansetzt und sich gleich 2x die Hände vor Freude reibt. 1. über den kostenlosen Strom des BKW und 2. über die sich aus der Mischkalkulation dann ergebende geringere Einspeisevergütung. Sorry, aber wer solche Gesetze macht, der nimmt ganz bewusst eine arglistige Täuschung des Verbrauchers in Kauf!😡
Braucht man wirklich einen Elektriker für die Anmeldung? Ich dachte, das kann man auch selbst machen. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ingo vom Kanal Ingos Tipps seine Anlage selbst angemeldet hat.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Es mag Netzbetreiber geben, die das auch durchgehen lassen. Aber Standard ist die Anmeldung einer EEG-Anlage über einen eingetragenen Elektriker.
Elektriker sind nur unnötige Kosten,oder kommen die umsonst.Ich erwarte jetzt schon,nur mal kurz Anschauen,geht ja Schnell.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Aber wenn der dadurch erzielte Ertrag höher ist, hast du einen Vorteil davon.
Ich will nicht wissen wie ich 1000 Euro in digitale Einkommensdingsbums investiert
1,78 kWp ist ja auch keine klassische BKW Anlage Also alles nicht wirklich passend
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Die Größe ist nicht so entscheidend. Wichtig ist, dass du bilanziell zum Nulltarif einspeist.
8:21 Wenn Du das "Balkonkraftwerk" als EEG Anlage anmeldest, gelten doch auch die Grenzen für Balkonkraftwerke nicht mehr. Dann darfst Du auch mehr als 2 kWp verbauen und einen Microwechselrichter z.B. mit 2 kW verwenden. Den dann allerdings am besten fest anschließen an eine eigene, entsprechende Leitung. Darin sehe ich auch einen großen Vorteil, wenn man die Balkonkraftwerke als EEG Anlage anmeldet (z.B. eine große Kleinanlage auf dem Carport). Dann werden sie zur ganz normalen, eigenen Anlage. Eigenleistung für die Elektroarbeiten ist in Absprache mit dem Elektriker ja trotzdem möglich.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Nein, wenn es einen Stecker hat, ist es weiterhin ein Steckersolargerät.
@Felix-st2ue
Ай бұрын
Ist vielleicht Haarspaltetei, aber wenn ich mir Mikrowechselrichter mit 10 kwp vom Elektriker aufs Dach bauen lasse, dann sind das ja immer noch die selben Komponenten. Nur halt entsprechend abgesichert usw.
kzread.info3ARO4HR0q6I?si=gqcrbeWDOdpIhiew Auch die Garage wurde abgelehnt 😭😭😭
Diese Regelungen sind so affig, ich habe seid 2022 eine PV Anlage (8,88kwp) die lediglich 7,47cent Einspeisevergütung erhält. Wenn dazu noch ein BKW kommt mit 800Watt dann sollen die mich mit irgendwelchen Berechnungen/Mischvergütung in Ruhe lassen, der Ertrag vom BKW ist so minimal. Zudem bei der geringen Einspeise kann man sagen, dass der Strom eh schon fast geschenkt ist. Zudem wird die Anlage auf 70% gedrosselt wenn ich zu wenig Strom nutze, dh. Ich habe null Vorteile an besonders sonnigen Tagen. Ich habe das BKW mit bifazialen Modulen Richtung Westen senkrecht am Zaun installiert um am frühen Morgen und gegen späten Nachmittag etwas mehr Ertrag zu generieren, da meine große PV da erst/ nur wenig Leistung bringt( Ausrichtung und Verschattungen) Das BKW soll lediglich den Grundverbrauch reduzieren, da wir als zwei Personenhaushalt fast 6000 kw im Jahr verbrauchen. Plus 3800kw Wärmepumpe. Der Wärmepumpenzähler fliegt auch bald raus, so dass ich noch weniger einspeise... Unsere Politiker und Energieversorger 🙈🙈🙈 Das man es melden sollte finde ich okay damit der Netzbetreiber besser planen kann, ABER alles andere ist Murks 🤦 Tolles Video Martin und weiter so👍
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Danke. Aber du solltest nicht vergessen, dass BKW eigentlich nicht unbedingt für PV-Betreiber vorgesehen sind. Viele Regelungen mögen unsinnig erscheinen, weil der Hintergrund ein anderer ist. Aber du hast schon recht, dass das die Verienfachung schon ad absurdum führt.
@enricoschneider7360
Ай бұрын
Danke für deine Antwort, ich habe diese Variante gewählt, weil ein BKW ja kaum noch etwas kostet, wenig Platz benötigt und einfach zu installieren ist. Verstehe deine Argumentation aber vollkommen.... Euch noch einen schönen Abend und freue mich auf weitere interessante/informative Videos von euch. ☀️
@andreasfendt1765
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Wieso sollen BKW nicht als Erweiterung für PV Betreiber vorgesehen sein? Es geht um max. Zubau Solar. Und was wäre denn so schlimm, wenn das BKW einfach zusätzlich einspeist und auch das vergütet wird wie bisher oder wenigstens automatisch bei vereinfachter Anmeldung eine Mischkalkulation mit akt. EEG Satz und nicht mit Null stattfindet. Ich versteh nicht, daß es niemand aufgefallen ist, daß es somit in diesem Punkt ein Solarverhinderungspaket geworden ist.
@enricoschneider7360
Ай бұрын
Weil in Deutschland wieder mal der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wurde, Ausbau ja ,ABER unser Stromnetz ist doch noch gar nicht ausgelegt für diesen massiven Zubau von PV und Windenergie. Unfair ist auch, dass errichtete Anlagen vor dem Juli 2023 diese 70% Begrenzung haben. Ich glaube wir können hier stundenlang argumentieren was richtig/falsch oder sinnvoll/sinnlos ist.... Wir können es wieder nur hinnehmen und das beste draus machen. Das ganze ist sehr schade da ich auch verfolgte wie Andreas Schmitz und viele andere für BKW kämpfte. Ziehe meinen Hut vor diesen Leuten. Danke für dieses Engagement
@luckyyluck
Ай бұрын
einfach das BKW nicht anmelden so wie 80% der BKW Betreiber
ach Martin, machen einfach machen , nicht immer so typisch deutsch tun. Installiere die BK Anlage und fettig, nix Anmelden einfach Stecker rein und gut. Deine Hauptanlage ist angemeldet. Wen interessiert die lächerliche 2 zusätzliche Module.
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
Ich habe es doch gemacht. Gemeinsam mit meinem Installateur.
Schwachsinn! Wenn das BKW (nach altem Recht) z.B. im Durchschnitt am Tag ca. 300W leistet und der Hausverbrauch mehr als 300W beträgt, erhöht sich lediglich die eingespeiste Menge der vorhandenen EEG-Anlage und damit die Höhe der Einspeisevergütung. Nach altem Recht gibt es keine Mischvergütung für BKW und vorhandener EEG Anlage! Dein Beispiel hat insofern nichts mit der Frage, BKW nach Altem oder Neuem Recht, zu tun!
@gewaltignachhaltig
2 ай бұрын
Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe hier nur das neue EEG zitiert. Du verwechselst das mit dem gestrigen Video.
@derblauweisse
2 ай бұрын
@@gewaltignachhaltigSorry, dann habe ich mich wohl verhört, oder etwa nicht!? Du selbst hast dich doch, am Anfang deines Videos, explizit auf dein gestriges Video bezogen!
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@derblauweisse Ja, weil ich da behauptet habe, dass man ein BKW gemeinsam mit einer PV-Überschusseinspeiseanlage nur als vom Elektriker angemeldete EEG-Anlage betreiben darf. Und das ist falsch, da es jetzt ja auch anders geht, aber halt nicht wirtschaftlich ist.
@derblauweisse
Ай бұрын
@@gewaltignachhaltig Das bedeutet also, dass ein BKW, nach neuem Recht, in Verbindung mit einer EEG Anlage gar keinen Sinn mehr macht! Dann hat ja jeder, der sein BKW nach altem Recht installiert und im Marktstammdatenregister angemeldet hat, alles richtig gemacht und jeder, der sein BKW nach NEUEM Recht anmeldet, besser kein BKW, sondern eine zusätzliche EEG anmelden sollte. Was für ein Schwachsinn!
@gewaltignachhaltig
Ай бұрын
@@derblauweisse Genauso ist es. Aber BKW sind ja auch nicht als PV-Erweiterungen gedacht, sondern vielmehr als Standalone-Lösungen. Und da macht das dann wieder Sinn.
Ich halte von denn Balkonkraft werken ehrlich nicht viel. Bevor jetzt wieder Kritik kommt erst mal die Erklärung. Ja es ist eine Möglichkeit selbst Strom zu erzeugen für jeden. Doch Strom ist etwas das schnell schief gehen kann und wenn jemand sich nicht auskennt kann da viel schief gehen. Zudem macht es auch die Maße aus. Sprich lass mal in einem Hochhaus 100 solcher Kraftwerke sein, das wären dann gut gesehen 40kwp Leistung. Nun lassen wir dann noch das Problem hochkommen das genau diese Leistung nicht schaffen sprich das ganze ist überlastet und schmort so durch. Das ist zwar eher unwahrscheinlich doch möglich. Viel schlimmer wird es in denn Wohnungen. Jetzt lass mal die PV 900 W schaffen der Fernseher und auch noch das ein oder andere Gerät ist auf diese Leitung angeschlossen und schon haben wir weit mehr als 3 KW auf der Leitung. Problem wieder das die Leitung durchschmort. Im besten fall passiert nicht viel außer das man eine neue Leitung braucht. Im schlimmsten Fall fackelt das ganze haus ab und Menschen sterben. Da ist es deutlich besser einen Fachmann ran zu lassen der zumindest denn Anschluss übernimmt. Da würde ich dann ja sagen zum Balkonkraftwerk aber so fei wie es jetzt ist und wie es gesagt wird ohne auf die Riesigen hinzudeuten sehe ich eben für einen Fehler. Ganz besonders da es eh wegen überlasst oft genug zu Bränden kommt.