Verhalten bei Vorladung als Beschuldigter? Vor Akteneinsicht immer Aussage verweigern!

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Wenn man von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen wird, empfiehlt es sich,
1. der Vorladung nicht Folge zu leisten und zu schweigen,
2. einen Fachanwalt für Strafrecht mit Akteneinsicht zu beauftragen,
3. über den Verteidiger eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Diese Empfehlung gilt grundsätzlich für alle denkbaren Kontakte, die man als Beschuldigter mit der Polizei haben kann. Also insbesondere auch bei Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme bzw. Verhaftung.
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Podcast:
anchor.fm/strafverteidiger
0:00 Intro
0:23 Verhalten bei Vorladung als Beschuldigter?
0:51 Schweigen vor Akteneinsicht!
1:14 Beispiel aus der Praxis
1:59 Was ist informatorische Befragung?
2:17 Wann muss belehrt werden?
3:21 Folgen verspäteter Belehrung?
5:38 Extro

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