Testament ändern: Überhaupt möglich? Wenn ja, wie?

Sie wollen Ihr Testament ändern oder aufheben? WIE das geht und OB das überhaupt möglich ist, erkläre ich in diesem Video. Auch wenn Sie ein Testament errichten wollen, sollten Sie sich schon jetzt mit etwaigen Möglichkeiten einer Änderung befassen.
Mein Video zum BERLINER TESTAMENT finden Sie hier:
• 4 Tipps zum Berliner T...
ÜBERBLICK:
00:00 Einleitung
00:24 Arten von Testamenten
00:36 Einzeltestament
00:46 Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten
01:17 Eigenhändiges Testament
01:22 Notarielles Testament
01:27 Wovon ist ein Widerruf/eine Änderung abhängig?
01:43 Einzeltestament: Änderung/Widerruf - Wie?
03:25 Notarielles Testament: Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
04:55 Gemeinschaftliche Testamente (Ehegatten)
05:21 Wechselbezügliche Verfügungen (Beispiel)
06:52 Einseitige Verfügungen (Beispiel)
07:36 Widerruf gegen den Willen des anderen Ehegatten? (Beispiel Trennung)
08:38 Änderungen nach dem Tod eines Ehegatten?
10:44 Änderungsvorbehalt bei gemeinschaftlichen Testamenten
12:14 Fazit
Eine Zusammenfassung zum Lesen finden Sie hier:
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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#Erbrecht #Testament

Пікірлер: 5

  • @ulrikegerigk3198
    @ulrikegerigk3198 Жыл бұрын

    Wie super, vielen Dank. für Ihre klaren Und informativen Ausführungen! Ich bin irritiert, weil es nicht zu dem passt, was ich gerade erlebe. Es klingt so, als sei es fest gegeben, dass ein gemeinsames Testament ohne Änderungsvorbehalt nicht mehr geändert werden kann nach Tod des Erstversterbenden ( Mutter erbte alles, Bruder und ich Pflichtteil, später 50:50). Meine Mutter hat aber, notariell beglaubigt sogar, geändert. Gibt es da also Ausnahmen? Danke!

  • @rechtsanwalt

    @rechtsanwalt

    Жыл бұрын

    Vielen Dank für den Kommentar! Genau das, was Sie geschildert haben, erlebe ich auch immer wieder. Die Eltern haben ein gemeinschaftliches Testament errichtet, ohne sich die Möglichkeit einer Änderung vorzubehalten. Später, also nach dem ersten Todesfall, errichtet der längerlebende Elternteil ein neues Testament und das sogar bei einem Notar. Das ändert aber nichts daran, dass mit dem neuen Testament die in dem (ersten) gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzung nicht mehr geändert werden kann. Ausnahmen sind möglich, aber sehr selten (z.B. Anfechtung wegen neuer Eheschließung). Zum Thema „Bindungsfalle“ beim gemeinschaftlichen Testament habe ich ein Video gemacht: kzread.info/dash/bejne/aYul0aaKfMqph7Q.html

  • @ulrikegerigk3198

    @ulrikegerigk3198

    Жыл бұрын

    @@rechtsanwalt Sie sind echt klasse. Vielen vielen Dank. Die „Falle“ ist für mich positiv, denn mein Bruder hat meine demente Mutter (noch testierfähig) einfach munter einen neuen Zext zur Unterschrift vorgelegt und notariell beglaubigen lassen. Nicht gut für mich. Aber nun habe ich Hoffnung. Ganz herzlichen Dank!! Das Thema Demenz und Testament ist ohnehin sehr spannend. Vielleicht können Sie dazu auch etwas machen? Das ist aber nicht die Motivation meiner Antwort, sondern ein dickes Danke!!

  • @ulrikegerigk3198

    @ulrikegerigk3198

    Жыл бұрын

    @@rechtsanwalt Der Notar hat also einfach gern Geld verdient? Ich meine, so ein Vorgang scheint doch letztlich nur ein einfaches Wissen zu erfordern?

  • @rechtsanwalt

    @rechtsanwalt

    Жыл бұрын

    Sehr gerne.