Rhein-Frühling Mainz ( 23.03.2024 - 07.04.2024 ) [ Beschickung / Attraktionen ]

Vom 23.03 bis zum 07.04 findet am Mainzer Rheinufer der Rhein-Frühling statt und die Besucher erwartet wieder eine Vielzahl an Fahr- und Belustigungsgeschäften: Neben diversen Kinder-Karussells für die Kleinsten werden natürlich einige Kirmesklassiker, wie z.B. der "Break Dancer" sowie der "Autoscooter" zu finden sein. Ebenfalls gibt es dieses Jahr das 48m hohe Riesenrad "Grand Soleil", die kleine Achterbahn "Ring Renner" sowie das VR-Kino "Phaenomenen", die Geisterbahn "Haunted Mansionc und das Laufgeschäft "Crazy Vegas".
Außerdem feiert dieses Jahr ein neues Fahrgeschäft in Mainz seine Premiere - die Rede ist hier vom Starflyer "Aviator", welcher auf dem Rhein-Frühling das allererste mal unter dem Schaustellerbetrieb Straube seine Runden drehen wird, und für die mutigen Besucher gibt es dieses Jahr zusätzlich noch einen actionreichen Thrill-Ride - das "Chaos Pendel". Auf diesem Propeller können bis zu 16 wagemutige Fahrgeschäfte Überschläge in luftiger Höhe von über 40m erleben - ein wahres Highlight für alle Adrenalinjunkies!
Somit ist die Auswahl groß und für jeden Besucher ist das Richtige mit dabei - ein Besuch lohnt sich!
Quellen:
Videoclips/Offrides: ( ‪@Speed-Ride‬, ‪@KirmesFanRheinlandPfalz‬, ‪@CoolKirmes‬, ‪@RungisFunFairWorld‬ & ‪@ladylockeontour4565‬ )
Beschickungsliste: www.kirmesforum.de
Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass man eure Einwilligung nicht braucht, um das Video zu veröffentlichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Пікірлер: 3

  • @breakerpower9634
    @breakerpower96344 ай бұрын

    Warum hast du jetzt nur noch 499?

  • @breakerpower9634
    @breakerpower96344 ай бұрын

    Warum hast du jetzt nur noch 499?

  • @ytfunfairvlogs

    @ytfunfairvlogs

    4 ай бұрын

    Mittlerweile 500, aber es waren bereits 503, frage ich mich ehrlichgesagt auch 😂