Publizität des Handelsregisters

Das war unser Video „Publizität des Handelsregisters“ aus der Playlist „Handelsrecht“.
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Playlist „Handelsrecht“:
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Пікірлер: 10

  • @lavarball7338
    @lavarball73383 жыл бұрын

    Bruder du rettest mich

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    3 жыл бұрын

    Wunderbar, das hebt die Stimmung

  • @andronikee
    @andronikee2 жыл бұрын

    Sehr kompliziert

  • @markuswerner7271
    @markuswerner72713 жыл бұрын

    Was bedeutet oder? Muss nur eines der beiden Merkmale vorliegen? Oder nicht eintragen Und nicht bekanntgemacht, also 2 Voraussetzungen?

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    3 жыл бұрын

    Ja, es sind zwei Voraussetzungen, die § 15 Abs. 2 HGB aufstellt; beides ist notwendig.

  • @dexterjettster6170
    @dexterjettster61703 жыл бұрын

    Intro = big city life :))))

  • @melinak.5349
    @melinak.53492 жыл бұрын

    Wenn man jetzt andere Beispiele nutzen muss, ginge denn so etwas? Negative Publizität: Wenn in einer Gesellschaft eine Vertretungsmacht ausgestellt wird bis zu einer bestimmten Geldsumme und das ganze von dem Beschluss darüber bis zum Eintrag ins Handelsregister einen Monat dauert, in diesem Monat aber der Beteag noch überschritten wird. Dann wäre es ein wirksames Geschäft. Positive Publizität: Ein Gesellschafter soll in eine Gesellschaft eintreten. Er wurde richtig im Handelsregister eingetragen, aber ausversehen wurde ein Kollege anseinerstatt bekannt gegeben. Nachher wurde deswegen ein vertr. d. Vertrag auf den falsche Namen geschlossen. Der Vertrag ist dann gültig? Ist das so richtig oder hab ich das falsch verstanden?😅👀

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    2 жыл бұрын

    Zu Ihrem Beispiel der negativen Publizität: 1. Sie müssen klären, ob es möglich ist, die Vertretungsmacht nach außen hin zu beschränken (also das „rechtliche Können“ einzuschränken). Die wäre im Rahmen einer organschaftlichen Vertretungsmacht problematisch (etwa § 37 II GmbHG). Auch existieren bestimmte gewillkürte, vom Gesetzgeber im Umfang vorgegebene Vertretungsmachten (Prokura). 2. Mit Hinblick auf § 15 HGB müssen Sie beachten, dass die Tatsache eintra-gungspflichtig sein muss. Eintragungspflichtig wäre beispielsweise die Vertretungsmacht im Rahmen der Erstanmeldung oder Änderung bei OHG und KG. Zu Ihrem Beispiel der positiven Publizität: Ihr Beispiel ist zutreffend. Zu beachten ist allerdings, dass, wie im Film angesprochen, das Veranlasserprinzip Anwendung findet. Das heißt in Ihrem Beispiel müsste zumindest eine irgendwie geartete Zurechenbarkeit der Falschbekanntmachung vorliegen.

  • @derinsider2024
    @derinsider20243 жыл бұрын

    Wer ist mit Dritter gemeint in diesem Fall? Ein aussenstehender ?

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    3 жыл бұрын

    Der Begriff des Dritten wird negativ abgegrenzt. Dritter ist nicht derjenige, der selbst für die Eintragung und damit für die Bekanntmachung verantwortlich ist. Personen, die selbst betroffen sind, vom Verkehrsschutz ausgeschlossen.