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Photovoltaik, Ablehnungen/Rückgängigmachung Investitionsabzugsbeträge 2021 & keine Sonder-AfA 2022

Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA für PV-Betreiber 7G/IAB-COMPLEX : muecke.de/7gcomplex (der Gutschein-Code im Wert von 20 EUR lautet: YT7G)
PLATTENBERGMODELL - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : plattenbergmodell.de/
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Photovoltaik, Ablehnungen/Rückgängigmachung Investitionsabzugsbeträge 2021 & keine Sonder-AfA 2022
Mit dem Jahressteuergesetzt 2022 (JStG 2022) wurde am 20.12.2022 rückwirkend zum 1.1.2022 die Steuerbefreiung vieler PV-Anlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Steuerbefreiung hört sich positiv an und das ist sie auch - grundsätzlich zumindest.
Mit der Steuerbefreiung werden Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Mit der Steuerbefreiung ergibt sich systembedingt ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben durch § 3c EStG.
Gewinner der Steuerbefreiung sind die langjährigen Alt-Anlagenbetreiber die rückwirkend die Steuerbelastung für den erzielten Gewinn erlassen - geschenkt bekamen.
Verlierer sind die Jung-Anlagenbetreiber, die in 2022 die Anlage investiert haben und aufgrund der steuerlichen Vorschriften mit einem Verlust aus der Sonder-AfA rechnen durften. Der Verlust hätte zu einer Einkommensteuererstattung geführt. Diese Steuererstattung wurde den Jung-Anlagenbetreiber geraubt.
Es wird noch schlimmer. Allen PV-Betreibern die in 2021 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben drohen jetzt Steuernachzahlungen, wenn der Investitionsabzugsbetrag nachträglich aberkannt oder wegen der Steuerbefreiung rückgängig gemacht werden soll. Hierzu sind in den letzten zwei Wochen verschiedene Zuschriften bei uns eingegangen.
Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des KZread-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
Inhalt
1:14 Überblick
2:40 Teil 1: rückwirkende Steuerbefreiung und Raub der Sonder-AfA 2022
10:30 Musterklage gegen den Raub der Steuerbefreiung
11:20 Teil 2: Aberkennung und Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen
18:55 7G/IAB-COMPLEX für Musterschriftsätzen

Пікірлер: 139

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke Жыл бұрын

    Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA für PV-Betreiber *7G/IAB-COMPLEX* : muecke.de/7gcomplex (der *Gutschein-Code* im Wert von 20 EUR lautet: YT7G) PLATTENBERGMODELL - *NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023* : plattenbergmodell.de/ *VERMIETER-Steuerwissen* ab Juni 2023 verfügbar: muecke.de/vermieter *Steuer-COMPLEX für Unternehmer, Betriebe und Praxen* : steuercomplex.de

  • @AdelheidLive
    @AdelheidLive Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, haben Sie vielen Dank, dass Sie auch über meinen Fall berichtet haben und für die hilfreichen Hinweise.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    😊

  • @steuerrecht-leichtgemacht3200
    @steuerrecht-leichtgemacht3200 Жыл бұрын

    Interessantes Video!

  • @michaelthormahlen8442
    @michaelthormahlen8442 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, auch ich bin einer der großen Verlierer, da ich im Juli 2022 meine PV-Anlage bestellt habe. Installation erfolgte auf meinen Wunsch hin im Januar 2023, so dass ich wenigstens die Umsatzsteuer gespart habe (Option rückgängig). Ich finde es gut, dass Sie sich so kritisch mit dem Thema auseinandersetzen und bin gespannt, wie die Verfahren am Ende ausgehen. Ich habe jüngst meinen Est-Bescheid erhalten und überlege noch, ob ich ins Rechtsbehelfsverfahren gehe wg. IAB.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Der jüngste Einkommensteuerbescheid betrifft 2021 oder 2022? Wenn 2021 und Nachweis der Betriebseröffnung 2021, dann würde ich persönlich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 einlegen. StB Stefan Mücke

  • @michaelthormahlen8442

    @michaelthormahlen8442

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Der Bescheid ist für 2022. Die Erfolgsaussichten daher m.E. relativ schlecht für die Bildung eines IAB. Die Totalgewinnprognose hatte ich bereits im September 2022 vorgelegt, woraufhin ich für die PV-Anlage sogar eine gewerbliche Steuernummer bekommen habe.

  • @RoliRegenbogen
    @RoliRegenbogen Жыл бұрын

    Danke, dass sie sich so für uns PVler einsetzen! Ich habe schon überlegt, die Sonder-AfA und AfA für die PV Anlage aus 2021 (Sonder-AfA wollte ich damals aufsparen für 2022) einfach in der Steuererklärung anzugeben. Einfach für den Fall, dass sich beim Steuergesetz doch noch was ändert und ich so gegen den Steuerbescheid vorgehen kann...im 7G-Complex gibt es diesen Fall leider nicht, sonst würde ich sofort zuschlagen :D

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Ich empfehle Ihnen die "fehlende" Sonder-AfA in 2022 über die Anlage EÜR zu erklären. Das Finanzamt wird den Verlust wegen der Steuerbefreiung ablehnen. Gegen die Festsetzung 2022 sollte dann Einspruch eingelegt und das Ruhen das Verfahrens beantragt werden, bis über unseren geplanten Musterprozess entschieden ist. StB Stefan Mücke

  • @RoliRegenbogen

    @RoliRegenbogen

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für den Tipp! Gerne befolge ich ihn und leite Ihnen die Antwort des FA weiter (wenn gewünscht).

  • @tila2613

    @tila2613

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Genau darauf muss ich jetzt leider auch warten.Einspruch ist eingelegt...Ich gehe aber schwer davon aus, das sie zum geplanten Musterprozess berichten werden? Zeitnah oder?!?

  • @mecorowa5642
    @mecorowa5642 Жыл бұрын

    Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz mit den Unzulänglichkeiten unserer Finanzbehörden und Bundesregierung. Mein IAB 2021 ist ebenfalls unter Vorbehalt. Die Anlage wurde in 2023 in Betrieb genommen. Was muss ich für die Steuererklärung 2022 beachten hinsichtlich des IAB? Vielen Dank auch für den umfangreichen 7G IAB-Komplex, habe ich gleich bestellt. 😊

  • @gunterbitz252
    @gunterbitz252 Жыл бұрын

    hallo Herr Mücke, danke für die Darstellung des aktuellen Standes. Ich habe meine PV Anlage im Mai 2022 verbindlich bestellt. Geliefert wurde zwischen September und Dezember 2022 (auch endgültige Inbetriebnahme und Schlussrechnung im Dez 2022). Durch ihre Hinweise im Plattenbergmodell habe ich noch schnell im Januar 2023 einen IAB für das Steuerjahr 2021 beantragt. Ich hatte Glück, da mein Steuerbescheid noch nicht final war und ich noch Einspruch wegen Bildung des IAB einlegen konnte, Das FA Sinsheim (in BW) hat mir bestätigt, dass die Bildung eines IAB im Einspruchverfahren prinzipiell möglich ist, aber mit Verweis auf eine anhängige Bund-Länderabstimmung die Bearbeitung meines Antrags ruhen lassen. Ich denke, ich habe jetzt Zeit, bis zum spätesten Termin der Abgabe der Steuererklärung 2022, oder was würden Sie raten?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Bitz. Da hatten Sie diesbezüglich schon mal (zeitlich gesehen) Glück gehabt 👍. Die Erklärung 2022 empfehle ich zurückzustellen. Irgendwann wird sich die Finanzverwaltung einmal äußern und positionieren. StB Stefan Mücke

  • @peteraffm
    @peteraffm Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, ich bin nur ein BWL-er mit rudimentären steuerlichen Kenntnissen. Aber eines weiss ich: Bei "Auslegung" von St-Gesetzen gilt das Prinzip des maximalen Fiskalnutzens. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Dieses Prinzip gilt hoffentlich nicht auch bei der Gerichtsbarkeit 🤣

  • @arachnida13
    @arachnida13 Жыл бұрын

    Schade, dass der Gutschein Code nur sehr kurz gilt. Ich bekomme meinen endgültigen Bescheid (beantragt für 2021 und aufgebaut 2022) erst im Juli 2023 zum IAB und Umsatzsteuerrückerstattung. Wahrscheinlich ahnt das FA Dresden, dass es mit seiner Entscheidung nicht durchkommt, nach dem Steuerfiasko.

  • @Forties47
    @Forties47 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, wenn ich die Kommentare richtig lese, steht zu der Frage IAB in diesem Zusammenhang ein BMF Schreiben bevor, ist da genaueres bekannt? Für den Fall Kaufvertrag Ende 2022, Montage 2023 sehe ich nach alledem ziemlich schwarz, einzig Vetrauensschutz könnte noch greifen. Trotzdem schönen Sonntag und Chapeau für Ihr Engagement, HF

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Vertrauensschutz besteht zumindest dann m. E. nicht, wenn die Bestellung nach dem 14.9. erfolgte. Allerdings ist der IAB-Abzug nicht wirtschaftsgutabhängig; ich bin gespannt, wie sich die Finanzverwaltung hierzu äußert und positioniert. Der Gesetzgeber müsste zur Klarstellung hier nachfeilen. StB Stefan Mücke

  • @fabr3943
    @fabr3943 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das interessante Video. Da Sie den IAB für 2022 für eine in 2023 installierte PV Anlage gar nicht erwähnt haben, muss man davon ausgehen, dass dieser mit Sicherheit nicht mehr möglich ist oder wird es hierzu noch ein Video geben?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Sachlich ist der IAB nicht zu rechtfertig. Der IAB-Abzug ist aber wirtschaftsgutunabhängig und in einem PV-Betrieb ist daher u. E. nicht gänzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber sollte hier nachbessern und für eine gesetzliche Klarheit sorgen und es nicht der Praxis und der Gerichtsbarkeit überlassen. Wir werden dazu noch berichten. StB Stefan Mücke

  • @lotharpriet4914
    @lotharpriet4914Ай бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, ich muss das Thema noch 1x hervorheben. Im Monat 07/2024 wird eine weitere PV-Anlage im Betrieb gehen. Das FA hat sich dazu auch schon gemeldet wegen der IAB dieser neuen Anlage. Frage 1: Invest mit 0% MwSt für ein komplett vermietetes Haus? Frage 2: Abschreibungen, Sonder AFA und IAB hier noch möglich? Die Gewinnprognose (20/30 Jahre) sieht beim Stromverkauf an die Mieter GUT aus. 2x Anschluss für E-Autos gibt es auch.

  • @AndreasBorner-ix2pl
    @AndreasBorner-ix2pl Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank. Beschäftige mich die Tage mit dem IAB-Complex. Vorab eine Frage: Anfang des Jahres haben sie empfohlen, mit der Einkommensteuererklärung 2022 noch zu warten, wenn man den IAB 2021 gebildet hat. Ist dies immer noch empfehlenswert? LG

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Ja, das ist unsere Empfehlung, bis sich die Finanzverwaltung (endlich) zu dem selbst geschriebenen Gesetz geäußert hat. StB Stefan Mücke

  • @alanatrebond4550
    @alanatrebond4550 Жыл бұрын

    Vielen Lieben Dank für Ihr Engagement :) ich habe Einspruch wegen dem Nicht anerkannten IAB für 2021 eingelegt. Nach langem hin und her Ruht das alles bis das Schreiben vom BMF dazu kommt. Bin mal gespannt wann das sein wird. Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungswerte?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Eigentlich hätte ich erwartet, dass sich das BMF im Februar/März zum Scherbenhaufen äußert. Wir warten wöchentlich darauf. Sobald wir etwas erfahren, werden wir berichten. StB Stefan Mücke

  • @matthiasschweizer6221
    @matthiasschweizer6221 Жыл бұрын

    Guten Morgen Herr Mücke, erst mal danke für die weiteren Infos. Haben Sie mittlerweile Infos wie es bzgl "Entnahme" in BaWü weiter geht? Mit freundlichen Grüßen Matthias Schweizer

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Schweizer. Von BaWü haben wir leider immer noch keine weiteren Infos. Die Bund-Länderabstimmung hat zwischenzeitlich stattgefunden und wir warten gespannt auf die Ergebnisse diese Besprechung und Abstimmung. StB Stefan Mücke

  • @matthiasschweizer6221

    @matthiasschweizer6221

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Danke für die Info. Dann bin ich mal gespannt was ich Ende diesen Monats bzgl UST melden muss (Entnahmeerklärung zu Ende März gestellt)

  • @tobiasleyh6362

    @tobiasleyh6362

    Жыл бұрын

    Genau dieses Thema brennt auch mir unter den Nägeln: Auch vom FA Ravensburg, Ba-Wü, warte ich noch immer auf eine Auskunft, nachdem die "Bescheidung meines Antrages weiterhin zurückgestellt werden muss". Antrag wurde mithilfe des Plattenbergmodell bereits am 12.02. gestellt...

  • @SimonE-BW
    @SimonE-BW Жыл бұрын

    Finanzamt in BW: IAB für 2021 wurde bereits in 22 im Steuerbescheid der GbR anerkannt. Letzte Woche kam die Steuererstattung auf Privatebene. Die PV wurde nun in 23 in Betrieb genommen. Bin gespannt wie das FA auf die Steuerklärung 23 reagiert. Bei Bekannten hat das Nachbar FA den IAB in 21 gestrichen und nach Einspruch wieder korrigiert.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Welches Datum hat der Feststellungsbescheid für 2021 und erhält der einen VdN (164 AO) oder eine diesbezügliche punktuelle Vorläufig (165 AO)? StB Stefan Mücke

  • @SimonE-BW

    @SimonE-BW

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Der erste Bescheid ist vom 1.12.22, diesen habe ich aber abgeändert. -> IAB erhöht. Der letzte ist vom 4.1.23 und ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben.

  • @G.unkt709
    @G.unkt709 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, ich habe noch einen IAB aus 2020 offen. Gilt dort auch die Gefahr einer NichtAnerkennung/Rückabwicklung bei Bau einer PV in 2023? Teile davon hab ich schon in 2022 mit USt gekauft...

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. U. E. darf es keinen Zweifel an der Endgültigkeit des Aufwandes geben (vorausgesetzt die Anlage wird innerhalb der Investitionsfrist angeschafft). Aber aus der Finanzverwaltung hören Sie auch die entgegengesetzte Auffassung. StB Stefan Mücke

  • @RM-zi9up
    @RM-zi9up Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, ich hätte noch eine Frage im Hinblick der Entnahme der PV (Inbetriebnahme 4/22) und des IABs. Ich muss den Entnahmezeitpunkt gegenüber dem Finanzamt erklären, nach dem mein Einspruch anerkannt wurde. Den in der Steuererklärung 2021 genehmigten IAB möchte ich nicht riskieren. Im Plattenbergmodell schreiben Sie, dass man mit dem 1.1. 24 nichts falsch machen kann. Ist das aktuell auch noch so oder hat sich hier etwas geändert? Vielen Dank für die Hilfe.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Mit dem Stichtag 1.1.2024 ersparen Sie sich Diskussionen mit dem Finanzamt, ob die Entnahme in der Umsatzsteuer auch eine Entnahme in der Einkommensteuer auslöst. Die Antwort ist u. E. ganz klar. Es gibt kein Zusammenhang und die Entnahme in der Umsatzsteuer löst die Betriebsvermögenseigenschaft in der Einkommensteuer unberührt (aber wir haben auch schon entgegensetzte Meinungen von Finanzämter vorliegen). Wir hatten auch die Frage bei unsere Anfrage von der letzten Woche an die Pressestelle des BMF mitberücksichtigt. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, werden wir berichten. StB Stefan Mücke

  • @Charles-cv4bl
    @Charles-cv4bl Жыл бұрын

    Große Freilandanlage als Invest: Ist auch hier ein IAB 2021 strittig oder nur bei kleinen Anlagen auf Privathaus? Vielen Dank

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Bei einer nicht befreiten PV-Anlage besteht allenfalls der Streit darüber, ob in 2021 bereits eine Betriebsöffnung nachgewiesen werden kann. StB Stefan Mücke

  • @robertoxxx6199
    @robertoxxx6199 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, ich verfolge Ihre Videos zum Thema PV seit geraumer Zeit mit großem Interesse. Leider werde ich zu meinem konkreten Fall aber daraus nicht vollständig schlau.... Anlage mit 9,75kWP + Speicher bestellt in 2022 als Gesamtpacket. Zwei Abschlagszahlungen geleistet in 2022. Montage mit Inbetriebnahme und Endrechnung in 2023. Stand heute zu insgesamt 0% Umsatzsteuer. Kann ich nun noch für 2021 einen IAB bilden? Die Steuererklärung für 2021 hatte ich bereits vor der Bestellung der Anlage im Frühjahr 2022 abgegeben. Diese ist auch bereits bearbeitet und abgerechnet.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. In diesem Fall ist ein IAB-Abzug leider nicht mehr möglich. StB Stefan Mücke

  • @danielzadrus4494
    @danielzadrus4494 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, bin mit meiner Anlage in HESSEN und IAB 2021 betroffen und stehe gerne für das geplante Musterklageverfahren zur Verfügung. Was kann ich tun?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar und auch Ihre Mail mit weiteren Angaben und Unterlagen. Wir sondern gerade die Fälle und melden uns sicherlich zeitnah bei Ihnen. StB Stefan Mücke

  • @michaelmetzger5245
    @michaelmetzger5245 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für den Content, Ich habe eine Anlage in 2022 gekauft und nun das Problem der fehlenden Sonder-Afa. Das Paket habe ich bereits gekauft (7G/IAB-Complex). Anlage bereits im März 2023 entnommen in BaWü (ohne Feedback), danke des Plattenbergmodells. Ihr Tip ist mit der Einkommenssteuererklärung für 2022 zu warten. Werde ich tun danke. Nun noch die Frage: Die Sonder-Afa geht wenn dann nur noch für 2022. Für 2023 fort folgend wird das dann nicht mehr gehen, richtig? Wie hoch wäre nochmal die max. Sonder-Afa (20%). Danke für das Feedback und weiter so!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Metzger. Danke für Ihren Kommentar. Ja richtig. Die Einkommensteuer 2022 bis die Finanzverwaltung sich positioniert hat. Sobald wir dann die erwarteten Bescheide vorliegen haben, werden wir eine Musterklage einreichen, wenn die Regierung und das BMF die These der unechten Rückwirkung aufrecht erhält. Sobald wir das Aktenzeichen des Verfahrens haben, werden wir die Mitglieder informieren. Die Sonder-AfA beträgt max. 20 % und sollte dann für 2022 beantragt werden. Wie in 2022 vorzugehen ist, werden wir noch in einem gesonderten Video im 7G/IAB-COMPLEX darstellen. Für 2023 sind dann die Anlagen steuerfrei und hier bestehen auch keine Bedenken wegen der Gesetzesänderung. StB Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsning Жыл бұрын

    👍👍👍☀️☀️💶💶 . . . Danke Herr Mücke für die strukturierte Aufarbeitung dieses steuerlichen Sachverhaltes für PV Anlagenbesitzers. Mein IAB habe ich 2020 gebildet und jetzt mit der Inbetriebnahme unserer 56,7 kWp Anlage in 2022 in der vor einigen Wochen gemachten Steuererklärung für dieses Jahr genutzt. Auf Grund meiner Anlagengröße dürfte es Ihre geschilderten Probleme ja nicht geben. Mit 20.000 kWh pro Jahr verbrauchen wir auch genug Strom für eine Totalgewinnprognose auf 20 Jahre, wenn ich den Preis der Strompreispremse von 40 Cent als gleichbleibend für die Jahre ansetze. Frage: Wie finde ich denn richtigen Strompreis für eine 20jährige Prognoserechnung? 💶💶☀️☀️👍👍👍

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Morgen. Das "Problem der Steuerbefreiung" haben Sie schon mal nicht. Die Totalgewinnprognose geht aus von den heutigen Preisen und dann können Sie mit vernünftigen Begründungen "alles machen". Bei den Einnahmen berücksichtigen Sie den Preis, den Sie tatsächlich erzielen können; soweit entnommen wird gelten die tatsächlichen Herstellungskosten als Teilwert und sind bei der Bewertung der Entnahme zu berücksichtigen. StB Stefan Mücke

  • @arachnida13
    @arachnida13 Жыл бұрын

    Bei uns kam heute der Bescheid vom FA Dresden an. IAB für 2021 bzw. 2022 wurde abgelehnt, da bei unserer Pv Anlage weniger als 30 kWh installiert wurde und damit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Was nun? Einspruch einlegen und wie geht es dann weiter?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Sie haben zeitgleich die Bescheide für 2021 und 2022 erhalten? Ich empfehle Einspruch einzulegen. Für das Jahr 2021 können Sie auf die Vorlagen aus unserem 7G/IAB-Complex zurückgreifen. Wenn ein Bescheid 2022 vorliegt, so wäre ich an dem Bescheid interessiert. Gerne einmal per Mail zusenden (info@steuerakademie.de). StB Stefan Mücke

  • @sascha7814
    @sascha7814 Жыл бұрын

    Bedeutet jetzt für mich - ich bin auch leicht auf der "Gewinnerseite" ? Anlage Ende 2021 in Betrieb genommen. Sonder AFA 2021 in Anspruch genommen, und muss jetzt in der Einkommensteuererklärung für 2022 meinen PV Vergütung nicht mehr anzeigen ?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Ja, optimal für Sie gelaufen. Wenn die Anlage z. B. auf dem Einfamilienhaus eine Leistung von nicht mehr als < 30kWp hat, dann wir einfach keine Anlage EÜR/G mehr abgegeben. Umsatzsteuer bleibt bestehen. StB Stefan Mücke

  • @christophUndSo
    @christophUndSo Жыл бұрын

    Danke für das Video und für den Einsatz für uns! Habe ich das richtig verstanden, dass auch Neuanlagenbetreiber in 2023, die Kleinunternehmer sind, Umsatzsteuervoranmeldungen und -Erklärungen abgeben sollen?😮 Eine Frage wäre durch das BMF für die Einkommensteuer auch noch zu klären: Was ist wenn auf einem Einfamilienhaus zwei Anlagen sind, die jeweils unter 30kWp sind aber in Summe über 30 kWp sind. Das Finanzamt verweigert mir in dieser Kombination den IAB in 2021, will mir aber (zumindest fernmündlich) auch nicht eingestehen, dass die Anlagen ab sofort einkommenssteuerfrei sind. Sollte das nach meinem Einspruch weiterhin abgelehnt werden gehe ich gerne den Klageweg mit Ihnen. Ich bin Solarteur und kämpfe gerne gegen alle Parteien, die es meinen Kunden und mir schwer machen 😊

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Voranmeldungen sind nicht erforderlich, aber Jahreserklärungen werden nach aktuellem Stand eingefordert. Der Fall mit 2 Anlagen auf dem EFH wird unterschiedlich beantwortet und das BMF schweigt hier weiterhin. Wir sind der Meinung, dass auf dem EFG 30 kW befreit sind - unabhängig von der Anzahl der Anlagen. In diesem Fall würde es spannend werden und das zeigt den vom BMF angerichteten Scherbenhaufen. In 02 wird eine PV-Anlage mit 20 kW geplant und in 04 noch eine Anlage mit 12 kW. In 02 steuerfrei - ab 04 nicht mehr befreit. kein IAB in 01, da die Anlage 2 Jahre steuerfrei ist. Da wird aus einer Mücke ein Elefant. StB Stefan Mücke

  • @christophUndSo

    @christophUndSo

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Bei mir sind es 17kWp in 2021 und 24,5kWp in 2022. Gerade die zweite Anlage, für die mir der IAB verweigert wird, würde zu einem Verlust der steuerfreien Einkünfte führen. Verrückte Welt.

  • @youtubeinteractor3582
    @youtubeinteractor3582 Жыл бұрын

    Wie sieht es mit Bestellungen aus 2022 aus, die 2023 in Betrieb gegangen sind. Sollte man hier für 2022 noch einen IAB bilden, sofern die Erklärung für 2022 noch nicht eingereicht wurde?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Schauen Sie bitte unser heutiges Video zum IAB 2021 an. StB Stefan Mücke

  • @berndmulke6827
    @berndmulke6827 Жыл бұрын

    Guten Morgen Herr Mücke. Was ist zu tun, wenn in 2021 ein IAB ohne Voräufigkeitsvermerk anerkannt wurde? Ist dann in der Einkommererklärung 2022 die Investition der PV Anlage in 2022 abzuschreiben, obwohl eine Abschreibung in 2022 nicht mehr möglich ist?

  • @brainthesizeofplanet

    @brainthesizeofplanet

    Жыл бұрын

    Tja gute Frage... Meine Steuer 21 ist noch nicht raus, IAB ist aber vorgesehen und Investition war 2023...mhhh

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Unsere Empfehlung ist (wenn man die Erklärung 2022 schon abgeben möchte) in einer EÜR die Herabsetzung der Anschaffungskosten und die notwendige Hinzurechnung darzustellen. Der IAB könnte sonst an der fehlenden Hinzurechnung scheitern. Leider alles Blödsinn und nicht zu Ende gedacht. Ich hatte es im Video als "mit Scheuklappen eingefügt" bezeichnet. StB Stefan Mücke

  • @carlodehler8165
    @carlodehler8165 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen. Ich habe für 2021 einen IAB gebildet, der im Steuerbescheid 21 auch anerkannt wurde, allerdings unter dem Vorbehalt, dass aktuell die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann. Aufgrund von Lieferverzögerungen ist die Anlage erst jetzt im Juni 23 im Bau. Was muss ich jetzt konkret tun, um den IAB nicht wieder aberkannt zu bekommen? Eine Antwort konnte ich auch im 7G/IAB-Komplex nicht wirklich finden. Danke für Ihre Unterstützung

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Dehler. Das Finanzamt wird über "kurz oder lang" von Ihnen die Gewinnerzielungsabsicht einfordern. Ich empfehle Ihnen daher mit unserem Tool schon einmal in die Prognoseberechnung einzusteigen, denn es bedarf sicherlich eine "Justierung". Dann heißt es abwarten. In der Einkommensteuer 2023 muss - unabhängig von der Befreiung von der EÜR - die Absetzung der AK und die Hinzurechnung dargestellt werden. Bis dorthin dürfte sich die Finanzverwaltung aber positioniert haben. 🤔😉. StB Stefan Mücke

  • @carlodehler8165

    @carlodehler8165

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, nur noch eine kurze Frage. Die Steuererklärung 2022, die ich bereits fertig habe, kann ich vermutlich ganz normal abgeben, oder muss ich da jetzt etwas besonderes beachten?

  • @svengarbe7852
    @svengarbe7852 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, finde ich bei Ihnen „in 7G“ zu folgenden Sachverhalt den passenden Erwiderungsansatz? Unser FA hat den in der Steuererklärung 2022 für das Jahr 2021 gebildeten IAB mit dem Steuerbescheid abgelehnt. Die Anlage wurde in 2021 beauftragt und in 2023 in Betrieb genommen. Der erste Ablehnungsgrund war die Nichtannahme einer Totalgewinnprognose sowie wegen Veränderung im grundsätzlichen Besteuerungsverfahren. Ersteres konnte von mir widerlegt werden. Nun lehnt das FA unter Hinweis auf §3 Nr. 72 ESTG wegen der steuerfreien Einkünfte durch nicht gegebene/notwendige Gewinnermittlungen (Keine EÜR ab )2022 ab. Danke für Ihre Mühe. Gruß. Sven Garbe

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Zur Ablehnung auf der Grundlage des § 3c EStG haben wir einen Musterschriftsatz eingestellt. weitere Informationen hierzu siehe unter www.muecke.de/7gcomplex StB Stefan Mücke

  • @sandraselbmann8464
    @sandraselbmann84648 ай бұрын

    👍❤️

  • @af2000gt
    @af2000gt Жыл бұрын

    BMF vor einem Jahr: Lindner ruft an, bitte alles steuerfrei machen. BMF: Kein Problem, Entwurf morgen auf dem Tisch. BMF jetzt: Mist, wir checken gar nichts mehr, was ist los, wir sind alle verwirrt. Ok, jetzt kann uns nur noch der Prakikant helfen, der damals den Gesetzesentwurf zur ach so wichtigen Besteuerung der 300 Euro Energiepreispauschale so wunderbar geschrieben hat.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    😂🤣😅

  • @danielspoerler6341
    @danielspoerler6341 Жыл бұрын

    Guten Morgen Herr Mücke, wir können uns nur anschließen: herzlichen Dank für all Ihre aufschlussreichen Ausführungen! Leider tappen wir jedoch in unserem Fall trotzdem noch im Dunkeln: wir haben in 2022 bei Elektriker 1 für das Gesamtpaket PV-Anlage mit 11,1 kWp und Speicher unterschrieben und das komplette Material bezahlt, anschließend kam es zu einem Aufhebungsvertrag mit Elektriker 1 und die Anlage wurde von Elektriker 2 in 2023 installiert. Sehen Sie für uns eine Möglichkeit die Mehrwertsteuer aus der Materialrechnung von 2022 erstattet zu bekommen? Vielen Dank im Voraus!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Spoerler. Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Nachfrage. Für die Lieferung des Materials vom Elektriker ist gilt noch nicht der Nullsteuersatz, sondern der hierfür in 2022 gültige 19%ige Regelsteuersatz. Sie kommen an die Umsatzsteuer aus der Lieferung im Jahr 2022 nur durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, volle Unternehmenszuordnung und vollen Vorsteuerabzug. Im Jahr 2023 können Sie dann die PV-Anlage unter den übrigen Voraussetzungen zum Nullsteuersatz entnehmen. Einschränkungen beim Vorsteuerabzug wegen einer ggf. nicht erreichten 10%igen Einspeisung bis zu Entnahme sehen wir nicht, da die Unternehmenszuordnung auf Basis einer Prognose-Entscheidung erfolgt und Sie beim Leistungsbezug von einer min. 10%igen Einspeisung ausgegangen sind (da Finanzverwaltung positioniert sich auch hier nicht klar und verweist auf die allgemeinen Grundsätze statt einfach JA oder NEIN zu sagen; nur keine Positionierung vornehmen - ein Grundproblem - nicht nur in der Finanzverwaltung). StB Stefan Mücke

  • @DanielSpoerler

    @DanielSpoerler

    Жыл бұрын

    Tausend Dank Herr Mücke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Wir bewundern sehr wie Sie und Ihr Team uns allen bei diesem Steuerwirrwar mit Ihrem Engagement unter die Arme greifen! Leider haben wir noch eine kurze Rückfrage, um sicher zu stellen, dass wir tatsächlich alles richtig verstanden haben: Wir melden die Anlage als Regelbesteuerer an (= Verzicht auf Kleinunternehmerregelung) und wenn dies alles durch ist, wenden wir im nächsten Schritt für das Jahr 2023 das Plattenbergmodell an, richtig?

  • @drenwal2005
    @drenwal2005 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, bei mir ist folgende Situation und ich habe bisher keine eindeutige Antwort finden/bekommen können. Vielleicht können Sie Licht ins Dunkle bringen: Abschlagszahlungen 2022 mit 19% (und auch schon Lohnanteilen), PV-Fertigstellung in 2022 mit Nullsteuersatz und Anmeldung als Kleinunternehmer beim FA. Ist es in dem Fall möglich die Handwerkerleistungen in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Die Antwort ist eigentlich dreigeteilt. Wir hatten angeregt, dass das BMF über eine Billigkeitsregelung verfügt, dass die Installationskosten bei einer befreiten Anlage immer als Handwerkerleistungen abzugsfähig sind. Leider warten wir aber auf eine Positionierung des BMF zu der Frage, obwohl das Gesetz jetzt schon über 5 Monate gültig ist. Ein Trauerspiel! StB Stefan Mücke

  • @drenwal2005

    @drenwal2005

    Жыл бұрын

    Vielen Dank für die Antwort, dann warten wir weiter und schauen Ihre Videos :-) Wenn es möglich ist, dann aber mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr der Abschlagszahlung oder der Schlussrechnung ?

  • @r.b.2698
    @r.b.2698 Жыл бұрын

    Danke für Ihre Arbeit. Das "Plattenberg" Model hat unser FA akzeptiert (BY). Habe ich noch Chancen auf die Sonder AfA? Inbetriebnahme 12/21, Sonder AfA wollten wir in der einkommensteuererklärung für 2022 machen. Hätten sie einen Rat? Wir würden es mindestens versuchen

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Abend. Ist der Bescheid für 2021 bestandkräftig, ggf. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder diesbezüglich Vorläufig? StB Stefan Mücke

  • @r.b.2698

    @r.b.2698

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Danke für die schnelle Rückmeldung. Der Bescheid ist nach 165 Absatz 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    @@r.b.2698 Bitte prüfen Sie einmal ob in den Erläuterungen die gewerblichen Einkünfte genannt sind.

  • @r.b.2698

    @r.b.2698

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke guten Abend. Nein, die Vorläufigkeit bezieht sich auf Soli und kindbezogene Freibeträge. Die Sonder AfA wollten wir dann 2022 mit der Vorsteuer verrechnen. Gruß

  • @jan-janosch33
    @jan-janosch33 Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke Gilt das auch für eine pv Anlage größer 30 kw Peak? Habe eine Ablage 2020 gebaut mit 13 kwpeak und möchte in 2021 ein iab für die Erweiterung auf 31 kwp bilden Vielen Dank Liebe Grüße

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. wow. ein Superfall! Die Anlage wird nach der Erweiterung wegen der 30KW-Grenze (EFH) nicht mehr steuerfrei sein. ABER! Erweiterungen sind u. E. nicht über einen IAB begünstigt. Begünstigt sind nur die "Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern". Erweiterungen sind u. E. nicht begünstigt. In das Praxis haben wir allerdings schon viele IABs für Erweiterungen gesehen. Entweder ist u. E. Auffassung falsch oder der PV-Betreiber und das Finanzamt haben nicht genau geprüft. StB Stefan Mücke

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. vielen Dank für den Kommentar. Bitte schauen Sie einmal die aktuellen Videos hierzu an oder auf unserer Homepage (www.muecke.de/photovoltaik ). StB Stefan Mücke

  • @Tobias-gt3cv
    @Tobias-gt3cv Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke, ich bin in der Situation, dass das FA einen bereits gewährten IAB aus 2021 nun in der Erklärung 2022 zurückfordert. Die Anlage wurde 2023 installiert. Das FA beruft sich auf §3c EStG. Wie soll ich mich jetzt am Besten verhalten? Das FA fordert bis Anfang Juli einige tausend € zurück.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. wenn Sie möchten können Sie uns die Bescheide oder die Schriftsätze einmal zur Verfügung stellen (info@steuerakademie.de ). StB Stefan Mücke

  • @Tobias-gt3cv

    @Tobias-gt3cv

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Werde ich machen, danke!

  • @stephanthelen5082
    @stephanthelen5082 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, Ich habe meine PV Anlage in 2022 beauftragt, IAB für 2022 beantragt (aufgrund Ihrer Videos) und die Anlage komplett in 2023 installiert bekommen und bezahlt. Eigentlich ein einfacher Fall. Meine Einkommenssteuererklärung liegt jetzt seit Anfang Februar beim Finanzamt, und ich höre nichts mehr. Stattdessen bekomme ich Mahnungen zur Abgabe der Meldung die Umsatzsteuer. Über diese aktuellste Konstellation sprechen Sie in Ihrem video leider nicht. Wie ist dazu die Sachlage?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Vermutlich wartet das zuständige Finanzamt - ebenso wie die PV-Betreiber - auf eine Positionierung des BMFs. Hinsichtlich der Umsatzsteuer empfehle ich Ihnen eine Befreiung von der Abgabe von den Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beantragen. StB Stefan Mücke

  • @drenwal2005

    @drenwal2005

    Жыл бұрын

    Das macht jedes FA auch anders, oder? Bei uns ist es die gleiche Situation: Beauftragt 2022, Installation 2023 mit Nullsteuersatz und Kleinunternehmerregelung - weitere Meldungen möchte unser FA nicht mehr haben. Es ist damit abgeschlossen. Habe ich das richt verstanden, dass ich mit der Steuererklärung für 2022 noch warten sollte, weil ich ggf. noch einen IAB abschöpfen kann?

  • @christianrode2549
    @christianrode2549 Жыл бұрын

    Meine Steuererklärung ist teilweise vorbehaltlich der Nachprüfung - nicht der Bereich PV Gewerbe Anlage - sollte das bedeuten der IAB 2021 wäre damit "safe"???

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag, Herr Rode. Wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist (§ 164 AO), dann ist dieser insgesamt änderbar. "Safe" ist dann nichts. StB Stefan Mücke

  • @christianrode2549

    @christianrode2549

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Der Bescheid ist nach §165 Abs 1 Sätze 1 und 2 teilweise vorläufig - in den Erläuterungen stehen dann die Details um welche Dinge es sich handelt - da wird nichts vom PV Betrieb erwähnt...

  • @helgeschneider286
    @helgeschneider286 Жыл бұрын

    Guten Morgen Herr Mücke und vielen Dank für dieses wieder ganz tolle Video. Gibt es zwischenzeitlich positive Meldungen des FA Obernburg/Amorbach zur Entnahme mit Speicher und E Auto ohne fiktive Verbrauchsberechnung? Wieso hat das BMF immer noch keine Klarstellung verfasst? Kommt da überhaupt noch etwas? Wünsche einen schönen Sonntag!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Entnahme beim Finanzamt Obernburg auf Basis des BMF-Schreibens ist kein Problem und wird positiv rückbestätigt. Vom BMF kommt noch etwas, das wissen wir zwischenzeitlich. Wir haben auch eine Anfrage an die Pressestelle des BMF gestellt. StB Stefan Mücke

  • @helgeschneider286

    @helgeschneider286

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke heißt auch ohne Speicher ist die Entnahme hier ohne die fiktive Berechnung mit E Auto und Wärmepumpe kein Problem (mehr)?

  • @pyrogamer1
    @pyrogamer1 Жыл бұрын

    Vielen Dank Herr Mück. In meinem Bescheid von 2021 steht " Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" Die Gewebeeinnahmen aus dem IAB werden aufgeführt und führten auch zu einer Erstattung. In der Erklärung steht dann u.a., dass er vorläufig ist für die Höhe der kinderbezogenen Freibeträge, die Kirchensteuer und der Solidaritätzuschlag. Von Gewerbeeinnahmen wird nicht gesprochen und der IAB wird auch gar nicht erwähnt. Meine Frage nun besteht jetzt noch eine Gefahr, dass dieser trotzdem irgendwann wieder einkassiert wird. Vielen Dank für ihre Einschätzung. Die Anlage ging dann 2023 in Betrieb.

  • @MK-tp1cl

    @MK-tp1cl

    Жыл бұрын

    Guten Morgen, Bei mir das Gleiche PV August 22 gekauft, IAB wurde für 2021 genehmigt. Bescheid teilweise vorläufig, aber nichts in Bezug auf die PV laut der Erklärung. Muss ich mit einer Rückforderung rechnen?

  • @mariusvogel1001

    @mariusvogel1001

    Жыл бұрын

    Ich habe genau die gleiche Sachlage. Muss man mit einer Rückzahlung rechnen und wenn ja wie kann ich juristisch dagegen vorgehen?

  • @pyrogamer1

    @pyrogamer1

    Жыл бұрын

    Vielleicht haben wir und das Finazamt alles richtig gemacht.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Wenn der Bescheid keinen VdN (§ 164 AO) und keine punktuelle Vorläufigkeit hinsichtlich der gewerblichen Einkünfte (§ 165 AO) enthält bestehen zwei Risiken. (1) Totalgewinn bzw. fehlender Totalgewinn und Änderung nach § 173 AO und (2) strittige Rückgängigmachung wegen der Steuerbefreiung ab 2022; genau dagegen werden wir auch einen Musterprozess führen, wenn es erforderlich ist. StB Stefan Mücke

  • @pyrogamer1

    @pyrogamer1

    Жыл бұрын

    Vielen Dank. Irgendwie bleibt immer noch das komische Gefühl. Der IAB wurde aber noch nicht ausgegeben, so dass ich es finanziell verkraften könnte, würde mich aber sehr, sehr ärgern. Irgendwann wird ein Gericht die Frage klären...2025 oder 2026😅

  • @Aerokruemel
    @Aerokruemel Жыл бұрын

    Ganz herzlichen Dank lieber Herr Mücke. Eine Frage zum IAB 2022. Ich habe meine Anlage im August 2022 - also vor dem 14.9.22 - (im guten Glauben an die da noch geltenden Steuergesetze und unter Glauben an den IAB) beauftragt und finanziert. Geliefert wurde im Februar 2023. Nun würde ich gern trotzdem noch den IAB in Anspruch nehmen. Sehen Sie hier eine Chance? Hilft auf bei diesem Fall meine Unterstützung/Teilnahme am 7gcomplex?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Baumbach. Ich würde Ihnen empfehlen die Einkommensteuererklärung 2022 zurückzustellen, bis sich die Finanzverwaltung positioniert hat. Im Zweifel würde ich einen IAB-Abzug in 2022 beantragen. Das wird nämlich sicherlich noch sehr spannend werden. Auch Ihr Fall schein ein "schöner Fall" für einen Musterprozess und die "unechte" 😡 Rückwirkung zu sein. StB Stefan Mücke

  • @klaus_dr7463

    @klaus_dr7463

    Жыл бұрын

    Ähnlich hier: Anlage komplett einschließlich Batterie gekauft vor dem 14.09.22, Dachmontage durch Solateur vor 14.09.22, Montage im Keller einschließlich neuen Zählerschrank und Inbetriebnahme in 2023. Zum Zeitpunkt der wesentlichen Investition in 2022 bin ich davon ausgegangen, dass ein IAB möglich ist. Diese Liquidität fehlt nun zum Bezahlen des Zählerschrankes bzw. der Anschaffung der Wärmepumpe. Natürlich war mir bewusst, dass durch die seinerzeit geltende Steuerpflicht die Liquidität ratierlich wieder abfließt. Aber ich hätte die Liquidität jetzt gebraucht. Man stelle sich vor, es ginge um eine viel höhere Investition, ich wäre Arbeitgeber und müsste wegen einer solchen steuerlichen Irrfahrt in die Insolvenz....🤔

  • @user-ce1bx7sr4s
    @user-ce1bx7sr4s Жыл бұрын

    Hallo Herr Mücke. Ich wollte mir das 7gcomlex kaufen, da ich vorhatte die Sonder-Afa in der Einkommensteuer für 2022 anmelden wollte. Jetzt habe ich gelesen, dass der Nutzer Nash vor zwei Tagen geschrieben, dass es diesen Fall in dem 7gcomplex nicht gibt. Sind tatsächlich keine Unterlagen u. Musterschreiben in diesem complex enthalten? Danke schon mal für Ihre Antwort. Gruß aus Franken

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Abend. Ich empfehle Ihnen die Erklärung 2022 noch etwas zurückzustellen. StB Stefan Mücke

  • @user-ce1bx7sr4s

    @user-ce1bx7sr4s

    Жыл бұрын

    @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke. Danke für die Rückmeldung.

  • @richardkimble8433
    @richardkimble8433 Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Mücke, wieder ein sehr interessantes Video, vielen Dank. Eine kurze Frage zu meiner Situation: IAB in Einkommensteuererklärung 2021 beantragt. Im April 2022 PV-Anlage bestellt, im Mai 2022 Gewerbebetrieb für die PV-Anlage eröffnet. Im Juni 2022 wurde der IAB in dem Einkommensteuerbescheid für 2021 vollumfänglich bewillig, kein Hinweis auf auf Vorbehalt oder Vorläufigkeit. Wegen Lieferschwierigkeiten konnte die PV-Anlage im Jahr 2022 nicht installiert werden, nur kleinere Gewerke konnten ausgeführt werden (neuer Zählerschrank, Umverlegung Hausanschluß). Im März und April 2023 Lieferung und Installation der PV-Anlage, die Abnahme und Inbetriebnahme erfolgt noch in diesem Monat. Wenn ich Sie in dem Video richtig verstanden habe, muß ich mir wohl wegen des bewilligten IAB aus 2021 in den ESt.-Erklärungen für 2022 und 2023 keine ernsthaften Gedanken machen. Oder liege ich da falsch?

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Kimble. Danke für Ihren Kommentar und Ihren Hinweis. Die 1. große Hürde haben Sie genommen. Auf Sie können 2 Probleme/Fragen zukommen. 1. kann eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden? Ansonsten könnte das Finanzamt den IAB nachträglich aberkennen und die über die Änderungsnorm des § 173 AO (neue Tatsache) begründen wollen. 2. Rückgängigmachung, da die PV-Anlage (rückwirkend) steuerbefreit wurde. Hier müssen wir warten, bis sich die Finanzverwaltung positioniert. Bei einer Rückgängigmachung werden wir einen Musterprozess führen. StB Stefan Mücke

  • @n.a.1594
    @n.a.1594 Жыл бұрын

    Neuanlagenbetreiber werden eigentlich keiner Steuerminderung beraubt, weil wie Hr. Mücke eigentlich wissen sollte in praktisch allen Fällen eine Liebhaberei von Anfang an vorliegen würde. Würden die Finanzämter hier besser arbeiten und intervenieren wären Verluste ohnehin nicht abziehbar. PV Anlagen ab 2022, sind keine Erwerbsbetrieb sondern rein privat. Meine Meinung. Also ist das hier nichts als übertriebene Stimmungsmache. Wie hier ein Totalgewinn "dargestellt" werden soll kann ich mir wirklich nicht vorstellen, ich will es gar nicht wissen. Das Gesetz ist natürlich schlecht ja. Aber diese Steuergestalterei grenzt für mich an Steuerhinterziehung.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich finde es immer sehr gut, wenn sich der Absender eines Kommentars mit seinem echten Namen positioniert. Das Problem ist, dass jahrelang um die Liebhaberei gekämpft wurde, um eine Vereinfachung zu erreichen. Diese wurde immer abgelehnt. Hatte eine Anlage 10,1 kW dann wurde eine Liebhaberei abgelehnt. Jetzt soll genau diese Liebhaberei die Rechtfertigung für eine rückwirkende Steuerbefreiung sein? Steuerberater die z. B. im März 2022 PV-Betreiber beraten haben, haben diesem - auf Basis des Gesetzes und der Verwaltungspraxis - Steuervorteile in der Investitionsphase aus IAB und Sonder-AfA dargestellt, die am 20.12.2022 beraubt wurden. Zu einem Zeitpunkt, in dem die Anlage - auf Basis der erhaltenen Auskünfte - bestellt war oder, wenn man Glück hat schon installiert war. Wir können keine Gesetzt ändern, die Grundlage für eine Investitionsentscheidung waren; Gesetzesänderungen die Investitionsentscheidungen beeinflussen dürfen nur für zukünftige Investitionen erfolgen. Falls die vermeintliche unechte Rückwirkung vor den Gerichten bestand haben sollte (was ich in diesem Fall sehr überraschen würde), dann kann es Steuerberatung nicht mehr geben, denn dann könnte der Gesetzgeber quasi am 30.12. entscheiden, wie die Tatbestände des Jahres steuerlich berücksichtigt oder nicht berücksichtigt werden. Diese rückwirkende "Befreiung" ist ein Raub der Steuervorteile und kann keinen Bestand vor den Gerichten haben. Wir sind einer Meinung. Das Gesetz ist schlecht gemacht. StB Stefan Mücke

  • @JoergA74
    @JoergA74 Жыл бұрын

    Leider muss man feststellen, dass dem Gesetzgeber und Steuerbehörde seit Jahren moralisch falsche oder sogar verfassungswidrige Gesetze völlig egal sind.

  • @Forties47

    @Forties47

    Жыл бұрын

    Ich finde das niederländische Wort für Steuern treffen: belastning, genau das ist's Belastung!!

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag Herr Ahrens. Es ist wirklich fraglich, was hier "gekocht wird". Ich sage nur z. B. § 13b Abs. 2 ErbStG. Warum korrigiert der Gesetzgeber, das BMF nicht!? StB Stefan Mücke

  • @michaelskorsky5973
    @michaelskorsky5973 Жыл бұрын

    Es ist wirklich zum kotzen (sorry) mit wieviel Inkompetenz die Finanzämter strahlen. Und dort arbeiten eigentlich Menschen mit Fachverstand (dachte ich bisher). Da wundert es mich nicht, wenn auf Bundesebene von den Verantwortlichen, die von Ihrer Ausbildung und Agenda her keine Ahnung in diesem Bereich haben, die hier beschriebenen Entscheidungen treffen. So streite ich mich schon seit Monaten mit meinem FA in Oranienburg (Brandenburg) über das Entnahmemodell meiner in 2022 in Betrieb genommenen PV-Anlage. Und das BMF, welches ich darauf aufmerksam machte, dass es doch nicht sein kann, dass die einzelnen Finanzämter die Anweisungen aus dem BMF-Schreiben vom Feb. 2023 einfach ignorieren und bundesweit zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, sich nicht zuständig fühlt und auf die Finanzbehörde in Brandenburg verweist. Schade das mein Kommentar zu lang werden würde, um einige Textpassagen aus den Begründungen für die Ablehnung der Entnahme der PV-Anlage zu veröffentlichen. Auch wenn es nicht Lustig ist, aber Ihr würdet Tränen lachen.

  • @SteuerberaterMuecke

    @SteuerberaterMuecke

    Жыл бұрын

    Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Schauen Sie bitte unser heutiges Video an. BaWü hat nun auch grünes Licht gegeben und auch aus Brandenburg liegen positive Rückmeldungen vor. Im heutigen Video sprechen wir auch den Fachkräftemangel an (letzter Satz im Video); damit hat die bürgerfeindliche Bundesregierung im Besonderen zu kämpfen. StB Stefan Mücke

  • @freenetmailbackup9483
    @freenetmailbackup9483 Жыл бұрын

    Gutschein-Code "YT7G" funktioniert nicht (mehr) 😞

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