Motorrad anmelden & abmelden: Was du beachten musst!

Автокөліктер мен көлік құралдары

Die Motorrad Zulassung kann manchmal schon sehr aufwendig sein. Bei den unterschiedlichen Dokumenten bzw. Unterlagen kann man sehr schnell den Überblick verlieren. In diesem Video erklärt Euch Steff mit unserem Bike Experten Jürgen worauf Ihr bei einer Anmeldung Eures Motorrades alles achten solltet. Hierbei gehen die beiden auf wichtige Szenarien ein und geben Euch eine kleine Checkliste mit auf den Weg. Als Beispiel müsst Ihr Euer Fahrzeug nicht zwingend selbst anmelden, Ihr könnt jemanden dazu bevollmächtigen. Ein wichtiges Muss ist hierbei die sogenannte “eVB-Nummer”. Diese siebenstellige Nummer weist die vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung in elektronischer Form nach.
Hier eine kleine Checkliste welche Dokumente Ihr für die Zulassung benötigt:
- Euren Personalausweis
- den Fahrzeugschein (Neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- den Fahrzeugbrief (Neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer)
- CoC (Certificate of Conformity) - Einzelgutachten
- Kaufvertrag bei Auslandsfahrzeugen
Beim Abmelden eines Motorrades braucht Ihr folgende Dokumente:
- Euren Personalausweis
- den Fahrzeugschein (Neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- den Fahrzeugbrief (Neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- das Kfz-Kennzeichen
Diese Folge ist relativ kurz gehalten, bei Fragen für bestimmte Einzelfälle schreibt sie uns gerne in die Kommentare. Unsere Experten freuen sich, wenn Sie Euch weiterhelfen können.
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Пікірлер: 45

  • @xmoonmoth196
    @xmoonmoth1963 жыл бұрын

    ein super thema. viele wissen das nicht alles und müssen zwei mal laufen. danke

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    3 жыл бұрын

    Hi @Xmoonmoth, lieben Dank mal wieder für deinen sehr netten Kommentar! 🙂 LG von deinem FC-Moto TV Team

  • @hoffi137
    @hoffi1373 жыл бұрын

    Hi Steff, ihr habt uns wieder mal super aufgeklärt. Hoffentlich weiß ich noch alles, wenn bei mir in nächster Zeit ein Moppedwechsel ansteht. Naja wenn nich, weiß ich ja wo ich‘s finden kann. 😄 Vielen Dank für’s Video👏🏻👏🏻👏🏻 P.S.: Grüße an Jürgen🙋🏼‍♂️

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    3 жыл бұрын

    Hey @Ho ffi, danke für deinen Kommentar - prima, freut uns, dass unser Video hilfreich war. LG von deinem FC-Moto TV Team & Jürgen 😉

  • @azadiyawelat5653
    @azadiyawelat56532 жыл бұрын

    Sehr gute Erklärung. Danke euch.

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @AzadiyaWelat, ist zwar eine schon etwas ältere Folge, hat aber an Aktualität nichts verloren! Vielleicht noch eine Ergänzung, die sich im Nachgang zu dieser Folge ergeben hat: Die Terminvergabe beim Amt ist zwar mittlerweile gängigster Usus, aber bei Terminnot kann man natürlich auch ohne Termin vorstellig werden.....wenn dann auch mit Wartezeit!! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @fatamorgana.c
    @fatamorgana.c20 күн бұрын

    Danke!

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    19 күн бұрын

    Hey @fatamorgana.c, merci für deinen "Kurzkommentar"! Freut uns immer, wenn es Feedback gibt! Behördengänge sind immer etwas komplizierter und obwohl ja mittlerweile alle Straßenverkehrsämter online vertreten sind, gibt es dennoch manche Zulassungsmodalität, die NICHT auf deren Seite erklärt wird. Aber auch in unserem Video kann nicht auf alle Eventualitäten und Sonderfälle eingegangen werden, sorry! LG vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @goocoogood6585

    @goocoogood6585

    19 күн бұрын

    ​@@FCMotoTVEure Videos sind allesamt sehr hilfreich. Ich schau die mir gerne mal an. 🙂💙

  • @bluorry
    @bluorry2 жыл бұрын

    Hallo Steff, danke für das tolle und aufschlussreiche Video. Eine Frage: stimmt es dass ich bei der Anmeldung einer 125er keine Zulassungsbescheinigung Teil II brauche? Danke vorab un Gruß

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @FabioSchumacher, merci für deinen Kommentar und sorry für die späte Antwort, aber ich habe in den letzten Wochen etwas....geschwächelt!! Für die meisten 125er gibt es gar keine Zulassungsbestätigung Teil II, da wird vom Hersteller (weil es der Gesetztgeber nicht verlangt!!) nur ein COC-Papier mit beigelegt. Zu meiner Zeit als Motorradverkäufer gab es nur die Ausnahme von Yamaha, die all ihren 125ern auch einen "Brief" beigelegt haben, also die Zulassungsbestätigung Teil II. Aber bei der Zulassung kommt es auf´s Gleiche raus: Statt der Zulassungsbestätigung II musst du halt das COC-Papier dabei haben!! Achtung: Dieses COC-Papier sieht oftmal sehr minderwertig aus, nicht so ein festes Papier, wie beim "Brief", wird also auch oft verlegt. LG vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @marcelschmidt8302

    @marcelschmidt8302

    2 жыл бұрын

    @@FCMotoTV Mit dem COC Papier habe ich gerade rennerei. Gebrauchtkauf und dieses COC ist nicht mit dabei. Furchtbar. Polizei aufsuchen wegen der FIN, dann eine Zweitschrift über meinen Sym Händler Kostenintensiv beauftragen... Und dauern tut das ganze auch noch...

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    @@marcelschmidt8302 , da bist da voll im "System" gelandet!! Manchmal kann man nur die Faust in der Tasche machen!! Ich könnte dir jetzt noch jede Menge anderer "Vorfälle" beschreiben, die einen buchstäblich in den Wahnsinn treiben im Zusammenhang mit dem COC!! Ich drücke dir also die Daumen, dass letztendlich die Zulassung klappt. LG vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @larsoldenburg220
    @larsoldenburg2203 жыл бұрын

    Moin Steff, mal eine Frage ein Historiker Kennzeichen bei einem Motorrad, hat das nicht Steuerliche Nachteile? LG und weiter so 👍

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @LarsOldenburg, sorrysorrysorry für die späte Antwort, aber der Steff war in Urlaub! Die einzige Info bzgl. der KFZ-Steuer bei historischem Kennzeichen ist erstens: Die Steuer beträgt pro Jahr ca. 190 € beim PKW und ca. 45 € beim Mopped und zweitens: Diese Steuer wird pauschal erhoben und ist unabhängig von Hubräumen etc.. Insgesamt ist die Steuer also bei den meisten Motorrädern günstiger, nur bei dem einen oder anderen kleineren Hubraum könnte es etwas teurer werden. Aber bei nicht mal 50 € pro Jahr ist das fast zu vernachlässigen, oder? LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @augschi5357
    @augschi53573 жыл бұрын

    Hallo Steff wieder einmal ein sehr gutes Video. Aber mir liegt da allgemein noch eine Frage auf der Seele. Wie ist deine Meinung zum Thema Führerscheinzusatz B196. Meine Frau ist gerade dabei den zu machen und würde gerne dazu deine Meinung wissen bzw. ob du ggf. ein Video dazu machen könntest.

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @Augschi, sorrysorrysorry für die späte Antwort, aber der Steff war in Urlaub! Ich hoffe, die Antwort ist noch nicht zu spät, aber genau zu diesem Thema wollten wir vor ca. 6 Wochen ein Video drehen, mussten aber den Dreh abblasen, weil die Fahrschule, die wir ausgesucht hatten, im Raum Stolberg liegt und der Inhaben andere Problem (Stichwort Hochwasser!!) hatte. Ein interessantes Thema, absolut guter Einstieg ins Motorradthema!! Einziger Wermutstropfen: Es kann sein, dass deine Frau mit einer 125er Blut leckt und schon nach kurzer Zeit Richtung "offen" tendiert!!! Bleibt also am Ball und nette Grüße aus AC vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @augschi5357

    @augschi5357

    2 жыл бұрын

    @@FCMotoTV Entschuldigung angenommen 😁 danke aber auch für die Antwort. Klar das es durch das Hochwasser schwer wird das Video zu machen. Hoffe das die Fahrschule langsam die Unterstützung bekommt um alles wieder so aufzubauen das sie ihr Betrieb wieder aufnehmen können. Wir freuen uns schon auf das Video von euch

  • @ozsuperturismowrc
    @ozsuperturismowrc2 жыл бұрын

    Ich werde mir beim Händler eine neue 125er kaufen. Wenn ich den Händler zur Zulassung beauftrage, gehe ich davon aus, dass ich eine Vollmacht ausstellen muss und eine Kopie des Ausweises so wie eine Meldebescheinigung die nicht älter als 3 Monate ist wenn die Adresse nicht auf dem Ausweis steht ausreichend ist oder? Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es dort auch die HU-Plakette ohne weiteres da eine HU bei einem Neufahrzeug nicht von nöten ist. Wird diese 2 oder 3 Jahre gültig sein? Danke im voraus!

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @ozsuperturismowrc, hier in AC erfolgt die Zulassung entweder mit einer beglaubigten Kopie des Ausweises (steht die Adresse drin) oder mit Reisepass (steht keine Adresse drin) und der aktuellen Meldebescheinigung. Ob auch Ausweiskopie und Meldebescheinigung bei euch reicht, kann ich leider nicht sagen. Aber wenn der Händler für dich die Zulassung erledigt, wird er dir auf jeden Fall die Modalitäten nennen, sonst würde er ja umsonst zum Amt dackeln! Beim Neufahrzeug ist die Plakette sofort dabei, kein TÜV erforderlich! Leider (unverständlich für mich!!) wird beim Motorrad die erste TÜV-Durchfahrt schon nach 2 Jahren fällig! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @wahrheitoffeneaugen6134
    @wahrheitoffeneaugen61342 жыл бұрын

    Die Ämter dürfen nicht nur auf Termin ! Macht Stress besteht auf euer Recht!

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @WahrheitoffeneAugen, dann wünsche ich deinem Kommentar viele Leser!! Dennoch werden viele Ämter "ihre Bürger" erziehen wollen, indem sie die Menschen lange warten lassen, .....also fast wie bei Arzt!! Wobei es bestimmt auch Ämter gibt - analog zu vielen Ärzten - wo eine Terminierung prima und vor allem zügig klappt!! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @fiftymotos4346
    @fiftymotos43464 ай бұрын

    Moin, kleine Frage. Hab eine bereits angemeldete 125er und hab mit jetzt eine neue 125er gekauft. Wie kann ich das Nummernschild von meinem Alten Moped aufs Neue Übertragen? Was muss ich zwecks Amt und Versicherung beachten?

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    4 ай бұрын

    Hey @fiftymotos4346, sorrysorrysorry für die späte Antwort, aber bei den Kommentaren musste ich zwangsweise etwas schleifen lassen! Hoffentlich ist es noch nicht zu spät?? Oder hast du die Abwicklung schon hinter dir? Wie auch mmer: Wenn du deine neue 125er anmelden möchtest, kannst du die Abmeldung der alten Maschine vorher (in der Regel) am gleichen Schalter durchführen! Zuerst erfolgt für die Abmeldung die Entwertung des alten Kennzeichens (Stempel runter). Für die Abmeldung benötigst du den Fahrzeugschein (Zul-Besch. Teil 1) und das Kennzeichen. Direkt sagen, dass danach eine Neuzulassung auf dieses Kennzeichen erfolgen soll wg. der Reservierung! Danach erfolgt die Neuzulassung der neuen Maschine. Hier in AC benötigt man wg. der nicht stattfindenden Besteuerung KEIN Sepamandat, das kann allerdings unterschiedlich gehandelt werden. Am besten mal auf die Seite des örtlichen St.V.A. nachschauen! Deinen (gültigen) Ausweis und die Zul.-Besch. Teil 2 der neuen Maschine nicht vergessen. Das muss nicht zwingend ein Fahrzeugbrief sein, das kann ebenso bei einer 125er ein COC-Papier sein (steht drauf!!). Als letztes Papier benötigst du die sogenannte EVB-Nummer. Die erhälst du von deinem Versicherungsvertreter entweder auf Papier (dazu rate ich!) oder telefonisch. Wenn du EVB-Nummer sagst, weiß er sofort Bescheid!! Von der Abmeldung deiner alten Maschine wird die Versicherung automatisch seitens des St.V.A.s informiert. Dann sollte das alles problemlos funktionieren. LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @christophermikrowelle7093
    @christophermikrowelle7093 Жыл бұрын

    Guten Tag, wenn ich ein Motorrad UMmelde, und das innerhalb einer Stadt (Halterwechsel), muss ich das Fahrzeug vorführen?

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    Жыл бұрын

    Hey @christophermikrowelle7093, wenn alle verlangten Papiere dabei sind, ist keine Vorführung nötig!! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @user-xd8mf2dc6e
    @user-xd8mf2dc6e Жыл бұрын

    Brauche ich eine zulassungsbescheinigung Teil 2 im meine 125 er anzumelden

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    Жыл бұрын

    Hey @user-xd8mf2dc6e, das ist eine gute Frage, wie ich finde!! Offiziell ja, aber es gibt bei vielen 125ern gar keinen Fahrzeugbrief, wie die Zulassungsbescheinigung Teil II ja umgangssprachlich nach wie vor genannt wird. Oftmals ersetzt aber ein recht unscheinbares sogenanntes COC-Papier (Certificate of Conformity) diese Bescheinigung. Bei älteren, gebrauchten 125ern kann es auch schon mal eine Betriebserlaubnis sein. Bei den Yamaha-125ern wird in der Tat seit gefühlt ca. 10 Jahren zum Neufahrzeug auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit ausgeliefert! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @sentinel9331
    @sentinel933111 ай бұрын

    Reicht das wenn ich die EVB Nummer auf ein Blatt schreibe und abgebe ?

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    11 ай бұрын

    Hey @sentinel9331, sorrysorrysorry für die späte Antwort, aber ich war im Urlaub und so ganz langsam arbeite ich mich jetzt durch die angelaufenen Kommentare! Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät: Die EVB-Nr. muss nur vorliegen!! Egal, ob als offizielles Schreiben der Versicherung oder mit Kuli auf einen feuchten Zettel gekritzelt, die Nr. muss nur leserlich sein und vor allem muss sie stimmen. Bei vielen mitgeschriebennen Nummer, die per Telefon mitgeteilt werden, kommt es häufig zu Fehlern!! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @memememe5755
    @memememe57553 ай бұрын

    Geschwindigkeit auf 1.5 . Dankt mir später

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 ай бұрын

    Hey @memememe5755, sorry für die späte Antwort, aber bei den Kommentaren musste ich zwangsweise etwas schleifen lassen, ich gelobe Besserung! Merci für deinen Hinweis!! Auch ohne Schnelllauf würden wir ein Vid zu diesem Thema heute deutlich kürzer fassen. Das haken wir also einfach mal unter "Lernkurve" ab, denn das Video ist ja schon fast 3 Jhre alt! LG vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @marekw.1446
    @marekw.1446 Жыл бұрын

    Frage .. Motorrad angemeldet, keine HU, Fahrzeugschein ungültig,kein Kennzeichen mehr.. In welcher Reihenfolge gehe ich jetzt vor für die Zulassung?? Danke🙏

  • @marekw.1446

    @marekw.1446

    Жыл бұрын

    Korrektur: abgemeldet

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    Жыл бұрын

    Hey @marekw.1446, ziemlich einfache Antwort: Ohne HU keine Zulassung!! Also zuerst der Weg zum TÜV (z.B.!!). Da ich nicht weiß, welche Möglichkeiten zu hast bzgl. des Vorfahrens (Hänger, Transporter?), kann man das auch fahrend auf dem Motorrad mit einem Kurzzeitkennzeichen erledigen. In diesem Fall wäre dann allerdings der erste Weg der zur Zulassungsstelle ;-)) ! Mit HU-Bericht, Ausweis, EVB-Nummer, altem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief dann zum Amt. Beachte bitte die Regularien des jeweiligen St.V.A.s vor Ort, denn die Abläufe sind nicht zwingend überall die gleichen. Viele Händler erledigen diese ganzen Formalitäten für den Kunden. Das kann dann zwar einige Euronen teurer werden als in Eigenregie, aber dafür ohne Stress! Die HU wird beim (vom) Händler erledigt und die Zulassung ebenfalls, teilweise wird das Motorrad auch abgeholt und je nach Wunsch auch wieder zurückgebracht. Dieser Service wäre mir persönlich schon ein paar Euro wert, hängt aber auch von der Region ab, in der du wohnst......und nicht zuletzt vom Saisonzeitpunkt, denn jetzt geht´s ja langsam wieder los!! LG vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @sascha.mueller
    @sascha.mueller2 жыл бұрын

    Wenn ich für 1 Jahr ein günstiges Fahrzeug zulassen möchte, um meine Versicherungsprozente für 10 weitere Jahre zu retten, was für ein Fahrzeug sollte das sein? Ich habe gehört es muss mindestens ein Motorrad mit 125 ccm sein. Ein Moped mit 80 oder 50 ccm reicht dafür nicht aus. Spielt es eine Rolle, dass ich für solch ein Fahrzeug keinen Führerschein habe?

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    2 жыл бұрын

    Hey @SaschaMüller, merci für deinen Kommentar! Um direkt zum Thema zu kommen: Damit die Versicherung nicht verfällt, reicht die Zulassung auf ein"zulasungsfähiges" Motorrad. Das könnte auch eine 80er sein, wg. deren aber oftmals immens hohen Versicherungstarife wäre das nicht ganz so clever. Ein 50er-Fahrzeug ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, weil es nur mit Versicherungskennzeichen gefahren wird, es findet also keine Zulassung statt (mit Ausnahme ganz alter Kleinkrafträder, die ja die Vorläufer der 80er waren). Zwar sind die 125er wiederum die Nachfolger der 80er, deren Versicherung wird jedoch mittlerweile in Abhängigkeit zum Alter des Halters kalkuliert. Und da du ja keine 18 (oder jünger) mehr bist, werden diese Tarife immer lächerlich niedrig sein. Da der Halter ja nicht identisch mit dem Fahrer sein muss, benötigt man auch keinen Führerschein bei der Zulassung! Ausnahme: Wenn ein unter 18jähriger eine 125er zulassen möchte, muss dieser einen Führerschein bei der Zulassung vorlegen! Ich hoffe, diese Infos sind aufschlussreich? Nette Grüße vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @sascha.mueller

    @sascha.mueller

    2 жыл бұрын

    @@FCMotoTV Wow, so eine nette und ausführliche Antwort hätte ich nicht erwartet. Das hilft mir sehr viel weiter. Vielen herzlichen Dank! :-)

  • @wilmafeuerstein9028
    @wilmafeuerstein9028 Жыл бұрын

    Wenn ihr jetzt noch wüsstet, wie man zeitnah an einen Termin bei der Zulassungsstelle kommt... 😢

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    Жыл бұрын

    Hey @wilmafeuerstein, da triffst du auf einen wunden Punkt! Man kann zwar die ein oder anderen An-und Abmeldemodalität online abwickeln, aber auch diese Arbeiten müssen erledigt werden, sodass "am Schalter" diese Leute fehlen. Ich bin mal gespannt, wie das alles in ca..... 5 Jahren aussieht?! LG aus Aachen vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @Reto_von
    @Reto_von Жыл бұрын

    4:15 Zu Male man Fahrzeuge auch auf Säuglinge zulassen kann, wegen zb. einer Schwerbehinderung, wenn man da die Befreiung haben will. Die können ja auch keinen Führerschein haben.

  • @FCMotoTV

    @FCMotoTV

    Жыл бұрын

    Hey @YTecks, ich räume ein, dass diese spezielle Zulassungsmodalität für einen knapp 16jährigen, der den A1 zwar schon bestanden hat, ihn aber wg. des Alters noch nicht nutzen darf, bei der zügigen Zulassung schon manches Mal für viel Verdruss gesorgt hat. Das wäre viel einfacher zu lösen!! Und mal weg von einer evtl. Steuerersparnis bei schwerbehinderten Säuglingen, auf deren Namen ein Auto zugelassen werden darf: Der Bussgeldkatalog regelt Fahren ohne Führerschein in meinen Augen ausreichend, ich muss nicht noch die Zulassungsmodalitäten da mit einbeziehen!! Das Einverständnis der Eltern muss also reichen!! Aber: Wir beide werden diese Modalitäten definitiv nicht ändern können, aber wir bleiben dennoch entspannt ;-)) ! Bleib am Ball und einen netten Gruß vom Steff und dem FC-Moto TV Team

  • @Reto_von

    @Reto_von

    Жыл бұрын

    @@FCMotoTV Ja bin da ja voll auf eurer Seite. Klares Fehlverhalten der Zulassungsstelle. Der Halter hat nicht automatisch was mit dem Fahrer zu tun.

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