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Ich wurde enterbt - Was kann ich tun? Pflichtteil Erbe erklärt - Clever erben - Jordan Fuhr Meyer

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In diesem Video gibt Fachanwalt Jordan Antworten auf die Frage: "Was kann ich tun, wenn ich enterbt wurde?"
Tu dies oder lass das, sonst wirst du enterbt! Diese scherzhafte Drohung haben im Leben bestimmt viele schon mal gehört, ohne tatsächlich enterbt worden zu sein.
Allerdings kommen Enterbungen immer wieder auch in den besten Familien vor.
Dass Angehörige wie Ehefrau oder Kind eines Erblassers allerdings überhaupt keinen Nachlassanspruch haben, ist hierzulande eher selten, denn in Deutschland gilt das sogenannte Pflichtteilsrecht.
Das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts regelt, dass pflichtteilsberechtigten Angehörigen trotz vollständiger Enterbung ein Anteil vom Nachlass zusteht.
Um herauszufinden ob und welchen Anspruch Sie haben, ist es zuallererst einmal notwendig mithilfe der folgenden drei Fragen zu überprüfen, ob Sie tatsächlich rechtswirksam enterbt wurden.
Frage 1: Ist das Testament formwirksam? Beispielsweise gilt ein mit Schreibmaschine geschriebenes Testament, das lediglich handschriftlich vom Erblasser unterschrieben wird, als nach der deutschen Rechtsordnung zu wenig.
Frage 2: War die Person, die das Testament verfasst hat, überhaupt geistig dazu in der Lage ein Testament zu errichten, also testierfähig?
Frage 3: Existiert kein früheres Testament, beispielsweise erstellt mit einem Ehepartner, aus dem eine sogenannte Bindungswirkung entstanden ist?
Falls diese drei Fragen mit "Ja" beantwortet werden können und Sie Kind, Ehegatte oder ggf. Elternteil des Erblassers sind kommt das Pflichtteilsrecht ins Spiel, das Ihnen einen Pflichtteil am Erbe sichern kann.
Erbrechtsanwalt Burkhardt Jordan erklärt dazu im Video anhand von praktischen Beispielen aus 20 Jahren Berufserfahrung als Fachanwalt für Erbrecht, wie und wovon ein Pflichtteil errechnet wird. Darüberhinaus schildert er, wie ein Pflichtteilsverfahren in der Praxis abläuft, was ein sogenanntes Nachlassverzeichnis ist, welche Rolle dabei die eidesstaatliche Versicherung spielt und warum Erbrechtsanwälte immer wieder auch mit der Aushöhlung von Ansprüchen konfrontiert werden.
Inhalt:
0:00 Ausblick
0:42 Pflichtteilsrecht
0:59 Wer ist pflichtteilsberechtigt?
1:15 Voraussetzungen für eine Enterbung
1:46 Ist das Testament formwirksam?
2:19 Ist der Erblasser testierfähig?
3:24 Existiert ein früheres Testament / Bindungswirkung?
4:11 Verjährung - Kann Anspruch noch geltend gemacht werden?
5:14 Ausnahmen von der Verjährung
5:36 Wie hoch ist ein evtl. Pflichtteil / Pflichtteilsquote?
6:31 Woraus setzt sich der Pflichtteil zusammen?
9:07 Wie läuft ein Pflichtteilsverfahren in der Praxis ab?
9:23 Nachlassverzeichnis
10:33 Objektivierung des Bestands im Nachlassverzeichnis durch Sachverständige
12:10 Pflichtteiltswert errechnet sich aus Pflichteilsquote in Bezug zu Nachlasswert
13:14 Notar und Nachlassverzeichnis in der Praxis
Burkhardt Jordan ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit Standorten in Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf und Köln.
Mehr Informationen hier: jordanfuhrmeye...
Kanzlei Jordan Fuhr Meyer
Fachanwälte - Rechtsanwälte - Steuerberater
Tel: 0234 / 338 53 124

Пікірлер: 5

  • @janesa5097
    @janesa5097 Жыл бұрын

    Gibt es für die Erben eigentlich ähnlich wie für Pflichtteilsberechtigte eine Norm wie den §2325 die Ansprüche gegenüber DRITTEN! begründet? Nix gefunden in den §§2032 folgende...

  • @pfennigeuro4902
    @pfennigeuro4902 Жыл бұрын

    Bei meinen Mann ist so ein Fall jetzt eingetroffen. Seine Mutter ist vor 2 Jahren verstorben und der Vater und der Bruder meines Mannes versuchen alles zu verschleiern. Wir haben vor ein halbes Jahr den Pflichtteil beansprucht und seitdem nichts bekommen.Das 3Familienhaus wurde von einen befreundeten Gutachter kleingerechnet( 293.000 Euro) obwohl Häuser in der Gegend für 500.000 Euro verkauft wurden. Die Geldgeschenke an den Bruder hat plötzlich der Vater gemacht. In welchen Zeitraum muss denn der Pflichtteil eigentlich ausbezahlt werden. Mein Mann hat zu Lebzeiten beider Eltern nie etwas bekommen oder beansprucht, sein Bruder dagegen Geld in Höhe von 130.000 Euro bekommen, das wissen wir durch die laufende Scheidung Bruders.

  • @clevererben

    @clevererben

    Жыл бұрын

    Guten morgen @Pfennig Euro. Über die Kommentarspalte ist es etwas kompliziert bei so einem wichtigen Thema zu helfen. Wir würden Ihnen gerne persönlich weiterhelfen. Herr Sawlewicz kann Ihnen in einem Gespräch unverbindlich Näheres mitteilen und würde sich über einen Anruf von Ihnen freuen. Rufen Sie gerne einmal an unter 0234338530 und lassen sich mit ihm verbinden. Herzliche Grüße Ihr Team von Jordan Fuhr Meyer