Haftungshöchstgrenzen nach HGB und ADSp

Wir schauen auf die Haftungshöchstgrenzen im HGB Speditionsrecht, HGB Frachtrecht und nach ADSp 2017. Jeweils für Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden. Außerdem besprechen wir den Haftungskorridor für vertragliche Vereinbarungen.

Пікірлер: 6

  • @olgajanzen9566
    @olgajanzen95665 ай бұрын

    Woher weiß ich, wann welches Recht in Kraft tritt?? Bin schon voll durcheinander, ob das Frachtrecht ist oder ADSp..

  • @lizbethh.b.6137
    @lizbethh.b.613720 күн бұрын

    Hallo, können Sie bitte die genaue Minute, bei der Sie uber Haftungskorridor erklärt haben? Danke

  • @gedankengut9396
    @gedankengut9396Ай бұрын

    Der Spediteur wird ja in den 3 Fällen: Selbsteintritt, Sammelladung und Fixkostenspedition wie ein Frachtführer behandelt und es gilt das HGB-Frachtrecht, aber ich habe schon häufiger gelesen, dass neben diesen 3 Fällen auch der Punkt "Spediteur mit Obhut am Gut" genannt wird. Das gilt aber nur hinsichtlich der Beförderung oder? Das würde ja dann bedeuten, dass man im Falle eines Güterschadens bei der HGB-Frachtführerhaftung von 4 Positionen ausgeht: Selbsteintritt, Sammelladung, Fixkostenspedition und Obhut am Gut und bei reinen Vermögensschaden, welche ja, wie wir wissen, auch Besorgungsschäden genannt werden, spricht man nur von Selbsteintritt, Sammelladung und Fixkostenspedition hinsichtlich der Tätigkeit oder?

  • @Axelando
    @Axelando Жыл бұрын

    leider fehlen hier wichtige rechtsfolgen... bei einem verlust im frachtrecht muss er zu den gem §431, 1 hgb zudem für ersatz sonstiger kosten aufkommen gem §432 hgb und gemäß §430 hgb auch für die schadensfeststellungkosten aufkommen....

  • @voxzus1698
    @voxzus16982 жыл бұрын

    Ich meine bei 3:56 ist ein Fehler. Nach ADSp ist bei einem Schadensfall 8,33 SZR/kg und max. 1,25 Mio€. Im Video wurde 2 SZR/kg gesagt.

  • @hanzKurzerklaert

    @hanzKurzerklaert

    2 жыл бұрын

    Gerne nochmal in Ziffer 23.1.3 nachlesen. Dort steht: "Übersteigt die Haftung des Spediteurs aus Ziffer 23.1.1. einen Betrag von 1,25 Millionen Euro je Schadenfall, ist seine Haftung außerdem begrenzt aus jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von 1,25 Millionen Euro oder 2 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist."