Grundgesetz: Deutschlands Verfassung wird 75 Jahre alt

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war gegründet.
Im Grundgesetz sind die Grundrechte der Bürger:innen und die Organisation des Staates festgelegt. Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1 ist eine Art Leitgedanke: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Eine bewusste Reaktion auf das Grauen der Nazizeit.
77 Prozent der Deutschen halten das Grundgesetz für eine gute oder sehr gute Verfassung. Das ergibt eine Umfrage für eine aktuelle ARD-Doku. Viele Menschen machen sich aber auch Sorgen um die Demokratie.
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