Das Vertretungsrecht in der GbR (MoPeG)

Das war unser Video „Das Vertretungsrecht in der GbR“ aus der Playlist „Gesellschaftsrecht“. Der Film ist auf dem Rechtsstand des MoPeG, das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist.
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Playlist „Gesellschaftsrecht“:
• Gesellschaftsrecht
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Lehrstuhl Zivilrecht V: www.zivilrecht5.uni-bayreuth....

Пікірлер: 6

  • @Maik1968
    @Maik19684 ай бұрын

    Lieber Professor Lange, für meinen Weg zum Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre schaue ich mir gerade für das Fach Wirtschaftsprivatrecht an und bin sehr begeistert. Diese kurzen Videos bringen Schritt für Schritt die Klarheit der Zusammenhänge für mich. Im kommenden Jahr mache ich mich auf den Weg zum Master of Laws und greife dann auch auf Ihre Vorträge hier zurück. Seien Sie und Ihr Team herzlich aus dem Rheinland gegrüßt und machen Sie unbedingt weiter! Vielen Dank und drücken Sie mir für Samstag für meine Klausur die Daumen 👍🌞🍀

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    4 ай бұрын

    Daumen waren gedrückt - hoffentlich hat es etwas genutzt. Danke für Ihr Lob, was mich und das Team sehr motiviert. Alles Gute und Grüße ins Rheinland.

  • @Maik1968

    @Maik1968

    4 ай бұрын

    @@6MinutenJura Vielen Dank, leider habe ich im Stau gestanden und damit die Prüfung verpasst. Am 29.06. kommt der nächste Termin und dann rocke ich die Klausur! Liebe Grüße und hoffentlich hatten Sie schöne Ostertage 🐇🐇

  • @makit6696
    @makit6696Ай бұрын

    Sehr geehrter Herr Professor Lange, vielen Dank für Ihre Mühe. Das ist eine große Hilfe. Allerdings hätte ich noch eine Frage: Wenn Gesamtvertretung besteht, ein Gesellschafter dann alleine einen Vertrag abschließt, haftet der Gesellschafter nur im Innenverhältnis, falls Schaden entsteht oder haftet er als Vertreter ohne Vertretungsmacht?

  • @6MinutenJura

    @6MinutenJura

    Ай бұрын

    Besteht Gesamtvertretung und lassen wir Rechtscheintatbestände außen vor, dann gilt Folgendes: Der Gesellschafter, der allein einen Vertrag im Namen der GbR abschließt, handelt ohne Vertretungsmacht. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung verweigert, gelten die Rechtsfolgen des § 179 BGB. Eine Haftung trifft die GbR also nicht. Auch ist nicht ersichtlich, wie ihr ein Schaden entstehen sollte. Der Gesellschafter haftet damit allein dem Vertragspartner, falls dort ein Schaden entstanden ist. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Alles Gute und Grüße aus Bayreuth.

  • @makit6696

    @makit6696

    Ай бұрын

    ​@@6MinutenJura danke für die Antwort und Ihre Mühe, das hilft mir ungemein! Viele Grüße Ihnen