BGB AT: GoA und Minderjährige

Minderjährige können Geschäftsführer (§ 682 BGB) Geschäftsherr im Rahmen einer GoA sein. Die Geschäftsführung für einen Minderjährigen Geschäftsherrn ist berechtigt, wenn diese dem Willen der Eltern entspricht (§ 166 BGB analog). Dies liegt an den vertragsähnlichen Folgen.
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Пікірлер: 1

  • @Jonassngr
    @Jonassngr Жыл бұрын

    Danke! Hat mir schnell und unkompliziert meine Fragen beantwortet. :)