BGB AT: GoA und Minderjährige
Minderjährige können Geschäftsführer (§ 682 BGB) Geschäftsherr im Rahmen einer GoA sein. Die Geschäftsführung für einen Minderjährigen Geschäftsherrn ist berechtigt, wenn diese dem Willen der Eltern entspricht (§ 166 BGB analog). Dies liegt an den vertragsähnlichen Folgen.
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Danke! Hat mir schnell und unkompliziert meine Fragen beantwortet. :)