BGB AT Folge 8: Willensmängel

Das war doch nicht so gemeint: Vorbehalt, Spaßerklärung, Scheingeschäft, Unterverbriefung, Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften, Motivirrtum, Täuschung und Drohung

Пікірлер: 13

  • @JS-wd2it
    @JS-wd2it3 жыл бұрын

    Sehr geehrter Herr Fries, ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung und höre mir ihre Vorlesung zur Erarbeitung des Stoffes an. Riesen Kompliment an Sie, der Stoff wird verständlich rüber gebracht. Mir gefällt vor allem, dass sie den Sinn hinter den Gesetzen erklären und teilweise auch den verfassungsrechtlichen und historischen Bezug herstellen. Didaktisch sehr gut aufgebaut. Vielen Dank das sie Ihre Vorlesungen für andere Studierende online stellen. Ich wünsche Ihnen alles Gute! 10/10 Punkten!

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Herzlichen Dank, das ist sehr nett! Alles Gute für Ihr Studium!

  • @vincenzosaglimbeni1832
    @vincenzosaglimbeni18324 жыл бұрын

    Herr Dr. Fries, Ihre Video-Reihen sind einfach nur Gold wert! Zum Dialekt: Das war definitiv Sachsen :-D Vielen Dank dafür!

  • @buttercup3248
    @buttercup32483 жыл бұрын

    Eine Frage bleibt offen: warum haben sie nur 6650 Abonnenten? Vielen vielen dank für ihren Kanal!!

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Sehr gerne. Und die Abonnentenzahl finde ich auch voll in Ordnung; es kann ja nicht jeder online Jura studieren... ;-)

  • @jurapodcast
    @jurapodcast4 жыл бұрын

    Die Unterlagen zur Vorlesung gibt's kostenfrei online unter www.jura-podcast.de/bgb-at/.

  • @nilayemir4717
    @nilayemir47173 жыл бұрын

    Danke

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Gerne!

  • @furkan123120
    @furkan1231203 жыл бұрын

    Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag! Könnten Sie evtl. auch das Thema der Willensmängel im digitalen Recht beleuchten? LG

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    3 жыл бұрын

    Ja, schauen Sie mal hier, vielleicht hilft Ihnen das schon weiter: kzread.info/dash/bejne/ooGd089vnsrVqag.html#t=44m53s

  • @nalamiu9526
    @nalamiu9526 Жыл бұрын

    Sehr geehrter Herr Fries, vielen Dank für die Bereitstellung der Video- Reihe! Die Videos sind super geeignet um den Stoff nachzubereiten. So ganz habe ich leider noch nicht verstanden wann sich die Irrtümer auch auf die dingliche Einigung auswirken und daher die Anfechtung der dinglichen Einigung möglich ist. Wenn zB K 9.000 Schrauben bestellen möchte und sich vertippt und aus Versehen 90.000 Schrauben bestellt. Hat dieser Irrtum dann Auswirkungen auf die Eigentumsübertragung an den Schrauben? (Er möchte ja nicht 90.000 Schrauben übereignet bekommen) Und/ oder Auswirkung auf die Übereignung des Geldes?

  • @jurapodcast

    @jurapodcast

    Жыл бұрын

    Es kommt - wie so häufig - darauf an: Wenn die Schrauben in einem Paket verschickt werden, wird man die dingliche Einigung auf das Paket beziehen, so dass K dann auch Eigentümer der weiteren 81.000 Schrauben geworden ist. Ich halte es hier für vertretbar, den Anfechtungsgrund auf die dingliche Einigung durchschlagen zu lassen, denn K hätte das Eigentum am Paket ja nicht erwerben wollen, wenn er gewusst hätte, wie viele Schrauben darin sind. Man kann den Fall aber auch durch eine Anfechtung nur des Kaufvertrags lösen, denn mit dessen Anfechtung entfällt natürlich der Rechtsgrund für diese Übereignung, so dass V die Schrauben kondizieren kann. Den Irrtum auch zur Anfechtung der Übereignung des Geldes herzunehmen, halte ich für unvertretbar, denn der Irrtum über die Wirksamkeit der schuldrechtlichen Causa ist ein unbeachtlicher Motivirrtum.

  • @nalamiu9526

    @nalamiu9526

    Жыл бұрын

    @@jurapodcast Vielen Dank für Ihre Antwort und das Aufzeigen der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten! Die Kausalität des Irrtums für die dingliche WE ist mir anhand des Zusatzes der Lieferung des Pakets deutlich geworden. Es ist also wirklich sehr Fallspezifisch und das Ergebnis würde bei einer Ablieferung der Schrauben ohne Verpackung oder in verschiedenen Behältern wohl anders ausfallen . :)