Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund - zulässig? | Betriebsrat Video

Im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen auf bestimmte Zeit begrenzt. Dies bietet Arbeitgebern die Flexibilität, auf schwankende Auftrags- oder Produktionslagen zu reagieren oder befristete Projekte umzusetzen. Für Arbeitnehmer kann eine solche Befristung jedoch Unsicherheit und eingeschränkte Planbarkeit bedeuten, insbesondere wenn Verträge immer wieder befristet verlängert werden. In diesem Zusammenhang stehen betroffene Arbeitnehmer und Betriebsräte oft vor diversen rechtliche Fragen. Rechtsanwalt Arne Schrein und Frauke Hartmann klären die Fragen, die viele zu diesem Thema beschäftigen.
🕘 Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:45 - Befristung mit Sachgrund
1:35 - Variante 1: § 14 Abs. 2 TzBfG
2:55 - Urteil vom 6.4.2011
3:25 - Drei Jahrespflicht
5:15 - Tarifverträge
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Пікірлер: 1

  • @marjaari6691
    @marjaari669128 күн бұрын

    Super Video, danke dafür 👍 Können Sie mir eine Frage zu folgendem Sachverhalt beantworten?: Es besteht seit über 10 Jahren ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Bei jeder Gehaltserhöhung oder Veränderung der Wochenstunden wurde ein Ergänzungsvertrag aufgesetzt. Nun hat sich wieder eine Gehaltserhöhung mit noch weiteren besseren Konditionen ergeben, jedoch steht nun im erstellten Ergänzungsvertrag: "die Vereinbarung gilt bis zum xx.xx.2026". Nun stellt sich für mich die Frage, ob es rechtens ist die veränderten, für den Arbeitnehmer sehr positiv ausfallenden Konditionen, zu befristen ??? Darf der Arbeitgeber die gewährten Vergünstigungen nach Ablauf dieses im Vertrag genannten Datums wieder zurückziehen??? Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort🙏