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Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz | Bilanzsteuerrecht 1/6

Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz stehen im Mittelpunkt des ersten Teils unserer Serie zum Bilanzsteuerrecht mit Jan-Hendrik Hillers und Prof. Dr. Juhn. Dabei gehen wir zuerst auf das Maßgeblichkeitsprinzip ein, untersuchen die Vorgaben, die die Erstellung einer Steuerbilanz fordern und erklären, wie die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen. Daher erläutern wir zu Ansatz und Bewertung das notwendige und das gewillkürte Betriebsvermögen.
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0:00 Einleitung & Intro
3:22 Betriebsvermögensvergleich
7:11 Gewinnermittlung
8:45 Arten von Betriebsvermögen
11:16 Gewinnermittlungszeitraum
13:29 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Пікірлер: 14

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater2 жыл бұрын

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @manueleer6933
    @manueleer69335 ай бұрын

    Echt top das ein ganzes Semester in 60 Minuten zusammengefasst wird

  • @robertchyk
    @robertchykАй бұрын

    Danke für die solide, zusammengefasste Erklärung. War gut, komplakt und verständlich

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    Ай бұрын

    Danke fürs Feedback!

  • @karapetrov-ic
    @karapetrov-ic Жыл бұрын

    Herr Prof. Juhn, in der Playlist fehlt aktuell noch Teil 2 zum Bilanzsteuerrecht.

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    Жыл бұрын

    Danke für den Hinweis! Wir haben das Video soeben hinzugefügt. :)

  • @xxGabrielxx97
    @xxGabrielxx97 Жыл бұрын

    Ich hab in der vorlesung nichts gecheckt Dank euch hab ich es gecheckt

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    Жыл бұрын

    Perfekt. So soll es sein 👍🏻 CJ

  • @CK-rs2ei
    @CK-rs2ei Жыл бұрын

    Lieber Prof. Juhn, bei min 4:50 heißt es in etwa zur Buchführungspflicht: "Übrig bleiben noch kleine Einzelhandelsunternehmer, die nicht eingetragen sind ..." Das ist dicht daneben. Nicht die Eintragung im Register erzeugt die Kaufmannseigenschaft. Die Kaufmannseigenschaft entsteht aufgrund der Erfordlichkeit eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes. Diesen Kaufmann findet man als Beginn des HGB in § 1. Um wen dreht sich das HBG? Um diejenigen mit einem "nach Art oder Umfang [einen] in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Kleinere Handelsgewerbe nach Absatz 2 springen zum Wahlrecht gemäß § 2. Mit einem Streitfall beauftragte Juristen werden gewöhnlich nach einer Nichteintragung im Handelsregister auf die Kaufmannseigenschaft nach § 1 prüfen, weil dann die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gilt. Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten stellt m.E. den Hauptunterschied dar zwischen einem "echten" Kaufmann und einem "Möchtegernkaufmann". Bei den KMU, welche ich bei meiner Tätigkeit in Steuerkanzleien betreute, gab es ganz ausschließlich "Möchtegern"-Kaufleute.

  • @randomfacts-ydntk
    @randomfacts-ydntk7 ай бұрын

    Kurze Frage: Wenn doch 20 in Entnahmen erfolgen und 30 in Einlagen, dann müsste man doch am ende des Geschäftsjahres bei 110 sein und nicht bei 90? Minute: 8:34

  • @stephans9399
    @stephans9399 Жыл бұрын

    Cooles Video, eine Frage, wer konkret stellt nur eine Steuerbilanz und keine HB auf? Also wann greift 141AO? 241aHGB zeigt doch quasi die selben Grenzen für Kleinunternehmen. Und eine GbR, wenn gewerblich, erfüllt doch auch die Kaufmannseigenschaften nach Paragraph 1HGB? Gruß aus Hannover

  • @dotic92

    @dotic92

    Жыл бұрын

    Beispiel: 700.000€ Umsatz und 50.000€ Gewinn. Nächstes Jahr 650.000€ Umsatz und 40.000€ Gewinn. Im Beispiel muss der Unternehmer keine HB aufstellen, aber wird eine StB aufstellen müssen. Wieso? Im 241a HGB wird von "und" geschrieben und bei 141 AO von "oder". Bei der StB kommt es aber auch darauf an, wann eine Mitteilung vom Finanzamt (§ 141 (2) AO) bei dem Unternehmer ankommt. HB: 1. Jahr 650.000€/70.000€ 2. Jahr 825.000€/105.000€ 3. Jahr Aufstellung der HB. StB: 1. Jahr 601.000€/50.000€ 2. Jahr Mitteilung vom FA am 17.08. 3. Jahr Aufstellung der StB. Es kommt immer nur dann zur StB, wenn das FA das so mitteilt oder auch andersherum. Bei der HB muss der Bearbeiter das selbst beachten, ob Bilanz oder EÜR. Es kann also durchaus sein, dass der Unternehmer nur eine StB aufstellen muss, aber keine HB.

  • @stephans9399

    @stephans9399

    Жыл бұрын

    @@dotic92 Vielen Dank für das Beispiel und die Erläuterungen 👍

  • @karapetrov-ic

    @karapetrov-ic

    Жыл бұрын

    Eine gewerblich tätige GbR ist nicht automatisch Kaufmann. Es gibt nämlich gewerbliche GbR, bei denen das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. (siehe § 1 Abs. 2 HGB) Das sind sogenannte Kleingewerbe, die kein Handelsgewerbe sind. Das ist je nach Einzelfall zu beurteilen, ob ein Gewerbe bereits ein Handelsgewerbe ist oder nicht. Kriterien sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Vorhandensein kaufmännischer Angestellter, das Vorliegen einer professionellen Buchführung, eine entsprechende Bezeichnung des Unternehmens etc. Zu erwähnen ist noch: Wenn eine gewerblich tätige GbR irgendwann so groß ist, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt, dann wird sie automatisch zur OHG (und damit auch Kaufmann), auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen ist und weiterhin die dann falsche Bezeichnung “GbR” führt.

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