Das BGB in 10 Minuten

Das BGB in 10 Minuten

Konzepte und Probleme des Privatrechts kurz erklärt.
Zum Einstieg in ein Thema oder zur kompakten Wiederholung.

Die Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft

Das Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht

Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge

Die Stellvertretung

Die Stellvertretung

Die Irrtümer

Die Irrtümer

Die Willenserklärung

Die Willenserklärung

Пікірлер

  • @diekleineraupenimmersatt-v2986
    @diekleineraupenimmersatt-v29866 ай бұрын

    Omg, ich bin dir so unfassbar dankbar! Dein Video rettet mich vor der Klausur! Ein echter Lichtblick, mir geht es nämlich nicht so gut, die Periode ist echt der Horror und gestern habe ich auf der Clubtoilettte gegönnt. Ich wusste nicht mehr weiter, aber das Video hat mich so encouraged. #pride

  • @fynnflentge5204
    @fynnflentge52048 ай бұрын

    Sehr verständlich und anschaulich präsentiert. Vielen Dank!

  • @joni3282
    @joni32829 ай бұрын

    Wirklich die besten Videos, die ich zu dem Thema bis jetzt finden konnte. Ist für mich zum Glück nur ein Modul, mein Beileid an die das ein ganzes Studium lang machen müssen.

  • @ann-mariekaulbach52
    @ann-mariekaulbach529 ай бұрын

    Danke - ich persönlich bin aber froh, dass ich das mein ganzes Studium lang und nun auch in meinem Berufsleben machen darf. Und ich hoffe, dass ich auch in diesem Semester wieder viele Studierende für das Privatrecht begeistern kann! Allen Jurastudierenden einen guten Start ins Wintersemester!

  • @user-cl9wt9sp7r
    @user-cl9wt9sp7r Жыл бұрын

    Super Erklärung❤ Vielen vielen Dank🎉

  • @bruckebruck565
    @bruckebruck565 Жыл бұрын

    Um es nochmal zusammenzufassen: Der Stellv. Muss: 01. Eine Ermächtigung des zu Vertretenden haben, 02. Eine eig. WE abgeben und 03. Das Offenkundigkeitsprinzip einhalten (also einem Dritten mitteilen, dass er für wen anders handelt?) Wurde all dies eingehalten ist die Stellvertretung gültig?

  • @ann-mariekaulbach52
    @ann-mariekaulbach52 Жыл бұрын

    So würde ich es nicht formulieren, obwohl wahrscheinlich das Richtige gemeint ist. Der Stellvertreter muss 1. eine eigene Willenserklärung abgeben, dies muss 2. offenkundig im Namen des Vertretenen geschehen und 3. der Stellvertreter muss sich mit dieser Erklärung im Rahmen der Vertretungsmacht bewegen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wirkt die Willenserklärung des Vertreters für und gegen den Vertretenen. So steht es auch in § 164 BGB, Auswendiglernen ist also nicht nötig.