Willenserklärung - einfach erklärt!
Willenserklärungen sind Äußerung mit dem Ziel, eine bestimmte Rechtsfolge zu erreichen.
Dabei können wir in der Abgabe mündliche Erklärung, schriftliche Erklärung, konkludentes Handeln & elektronische Erklärung unterscheiden. Hinsichtlich des Wirksamwerdens schauen wir auf empfangsbedürftige Willenserklärungen und nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen.
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Sehr verständlich erklärt, Kuss geht raus!
Super erklärt! Dank dir
Super erklärt
Ehrenmann
perfekt
1:36 Vorsicht, ob eine (automatisch generierte) Bestellbestätigung nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB als reine Wissenserklärung oder zusätzlich auch als Willenserklärung (Annahmeerklärung) zu verstehen ist, muss nach dem Wortlaut ausgelegt werden (§§ 133, 157).