Was Sie bei der Spaltung einer GmbH beachten müssen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)

Ihr Direktkontakt:
Telefon: +49 221 999 832-01
E-Mail: Mail@Juhn.com
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Unsere Blogbeiträge zur Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften:
► Steuerneutrale Spaltung einer GmbH: www.juhn.com/fachwissen/umwan...
► Einbringung Einzelunternehmen in GmbH: www.juhn.com/fachwissen/umwan...
► Betriebsaufspaltung bei der GmbH: www.juhn.com/fachwissen/gmbh-...
► Umwandlung von GmbH in GmbH & Co. KG: www.juhn.com/fachwissen/umwan...
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Bei der Spaltung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: die Aufspaltung, die Abspaltung und die Ausgliederung. In diesem Video erklärt Christoph Juhn welche zivilrechtlichen Auswirkungen bei den verschiedenen Spaltungen auf Sie zukommen, wie die Spaltung steuerneutral vollzogen wird, was in der Praxis zu beachten ist und welche Punkte Sie beim Ablauf berücksichtigen müssen.
Bei der Abspaltung wird ein Wirtschaftsgut aus aus einer bestehenden Einheit, zu Beispiel der A-GmbH in eine neue B-GmbH übertragen. Bei der Aufspaltung hingegen entstehen zwei neue Einheiten, zum Beispiel die B- und C-GmbH.
Die dritte Art der Spaltung ist die Ausgliederung. Bei dieser wird das betroffene Wirtschaftsgut ausgegliedert an eine Tochter-GmbH, also eine Spaltung nach unten.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
► E-Mail: Mail@Juhn.com
► Internet: www.Juhn.com

Пікірлер: 13

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater3 жыл бұрын

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @Wayf0R
    @Wayf0R3 жыл бұрын

    Frage: Unternehmer A ist 100% Eigentümer an seiner A GmbH. Nun Möchte Unternehmer B (eine GmbH) das Unternehmen A als Tochter kaufen. Normalerweise würde bei einem Kaufpreis von 100 GE der Unternehmer A 100 GE versteuern müssen, da es Ihm privat zufließt (Share Deal). Gliedert Unternehmer A nun aber das Kerngeschäft aus, hält also nun eine Tochter, und verkauft nun diese per Share Deal an Unternehmer B, fliest der Kaufpreis nicht mehr dem Unternehmer A privat zu, sondern der A GmbH - so spart er sich (zunächst) Steuern. Die Ausgliederung würde dann ja eigentlich immer Sinn machen, da man so steuerneutral (1,5%...) eine Holding Struktur nachträglich einführen kann. Habe ich hier einen Denkfehler?

  • @dianaalmando3748
    @dianaalmando37483 жыл бұрын

    Sehr gut erklärt. Danke!

  • @markusmegatron
    @markusmegatron4 жыл бұрын

    super erklärt...danke!

  • @Fantastelinho
    @Fantastelinho3 жыл бұрын

    Stark, danke!

  • @nicolefrohlich6929
    @nicolefrohlich69293 жыл бұрын

    Die Aussage, dass bei einer Ausgliederung, d.h. Einbringung nach § 20 UmwStG, ein einziger Teilbetrieb ausreicht, wird in der Kommentierung auch anders gesehen. Laut Dötsch impliziert bereits der Begriff Teilbetrieb, dass bei einer Einbringung ein weiterer Teilbetrieb verbleiben muss. Somit ist die Voraussetzung "zwei Teilbetriebe" zwar nicht wie in § 15 UmwStG explizit im Gesetz vorgegeben, würde sich aber aus der Begrifflichkeit bereits ergeben.

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    3 жыл бұрын

    Hallo Dexter der Mops, zu dem Begriff der Teilbetriebe hatten wir auch in einem anderen Video von uns einige Stichpunkte genannt, z.B, auch die von dir genannte Voraussetzung von zwei Teilbetrieben. Recht haben Sie aber, dass zwei Teilbetriebe vorhanden sein müssen. Link zum Video: kzread.info/dash/bejne/ZYaEqc-ieJy-p9Y.html VG Das Juhn Partner Team

  • @thevfler4846
    @thevfler48463 жыл бұрын

    Klasse

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    3 жыл бұрын

    Vielen Dank für das Feedback

  • @_quelinian
    @_quelinian4 жыл бұрын

    Ich darf ja in 2 Wochen zum StB-Examen antreten und da hofft man natürlich, dass man genau mit sowas nicht im Examen belästigt wird :-)

  • @juhnsteuerberater

    @juhnsteuerberater

    4 жыл бұрын

    Hey, im Steuerberaterexamen kommen regelmäßig folgende Umwandlungsvorgänge dran: - Einbringung in GmbH ( § 20 UmwStG) - Einbringung in GmbH & Co. KG (§ 24 UmwStG) - Verschmelzung GmbH auf GmbH (§§ 11-13 UmwStG) - Umwandlung GmbH in GmbH & Co. KG (§§ 3-9 UmwStG) Eine Spaltung ist sehr sehr selten im StB-Examen.

  • @_quelinian

    @_quelinian

    4 жыл бұрын

    Justus Aurelius Danke :-)

  • @Fantastelinho

    @Fantastelinho

    3 жыл бұрын

    @Jan Marsalek ruhig mal wieder melden!

Келесі