Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfach erklärt

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für eine Auszeit der pflegenden Angehörigen gezahlt wird. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Video.
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für eine kurzzeitige stationäre Unterbringung genehmigt wird.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich kombinieren (s.g. Kombinationsleistung). Wie das geht erfahren Sie ebenfalls in diesem Video.
Sie haben auch Erfahrungen? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare unter diesem Video.
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Пікірлер: 2

  • @michaelwinter3123
    @michaelwinter31235 жыл бұрын

    Es bei 3:50 ein Versprecher drin? Ansonsten brauche ich glaube hier eine kurze Erläuterung. "Bei Familienmitgliedern des 1. und 2. Verwandtschaftsgerades setzt nicht das normale Pflegegeld ein. Hier wird *nur* der 1,5 fache Satz des Pflegegeldes gezahlt" Das ist mir nicht so ganz klar.

  • @SunacareDe

    @SunacareDe

    5 жыл бұрын

    Hallo, danke für Ihre Frage! Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist und die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn oder außenstehenden Personen durchgeführt wird, stehen in der Regel maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Wenn nun aber ein anderer Angehöriger die Verhinderungspflege übernimmt und bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, oder mit der Person zusammenlebt, erhalten Sie Leistungen in Höhe des regulären monatlichen Pflegegeldes für maximal 6 Wochen, sprich also dem 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes. Beispielrechnung: Erhalten Sie bzw. Ihr Angehöriger beispielsweise Pflegegrad 3, stehen Ihnen bis zu 545 Euro im Monat an Pflegegeld zu. Bei der Verhinderungspflege durch einen anderen Verwandten wäre der 1.5 - fache Satz also 817,50 Euro die für die Verhinderungspflege zustehen. Wir hoffen wir konnten Ihre Frage hiermit beantworten!