Verfassungsschutz-Urteil für AfD: Statements der Parteivorsitzenden Weidel und Chrupalla | 13.05.24

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts äußerten sich die Parteivorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, zum Ausgang des Verfahrens.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte heute: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz war rechtens.
2021 hatte der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall eingestuft, woraufhin die Partei vor Gericht zog. 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung bestätigt. Gegen diesen Gerichtsentscheid klagte die AfD erneut. Mit dem heute beschlossenen Urteil ist es dem Verfassungsschutz möglich, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

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