Thailand passt das Land Gesetz an - Landerwerb durch Ausländer möglich?

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Пікірлер: 39

  • @andy.freemind
    @andy.freemind15 күн бұрын

    Ich kann nur empfehlen zu mieten, alle Andere wäre mir zu "heiß", zumal die Gesetzeslage nach meinem Empfinden in Thailand sehr "volatil" ist. Ich bin bis dato mit dem "Miet-Modell" immer sehr gut gefahren.

  • @riklak
    @riklak15 күн бұрын

    40.000.000.-hat doch fast jeder Rentner.....5555

  • @winfriedhausladen8643
    @winfriedhausladen864315 күн бұрын

    Hallo Mario, wo Du am Anfang sagst, dass jemand für 30 Jahre ein Land pachtet und dies mit der Option der 30jährigen Verlängerung, da scheint nicht aktuell zu sein. Die Verlängerung ist eine Option, allerdings nur 20 Jahre und ein Gesetz dafür gäbe es aber noch nicht. Wenn jemand sein Haus darauf baut, kann er dieses für die die restliche Zeit der Pacht für das Grundstück vererben oder auch verkaufen. Der Verpächter, ein Thai, muss einverstanden sein.

  • @mariointhailand2705

    @mariointhailand2705

    15 күн бұрын

    Das kannst du im Pachtvertrag regeln, die 30+30 Jahre. Wenn der Verpächter damit einverstanden ist.

  • @MichaMond

    @MichaMond

    15 күн бұрын

    @@mariointhailand2705 Richtig, bei mir ist so. Bis zum Tode. Verpächter ist meine Thai Ehefrau und meine Kids können es erben.

  • @winfriedhausladen2307

    @winfriedhausladen2307

    15 күн бұрын

    @@MichaMond aber nur die nach Deinem Tod verbleibende Pachtzeit.

  • @user-ht2rw7tq4f
    @user-ht2rw7tq4f15 күн бұрын

    Garantiert sind bei Pacht nur 30 Jahre. Ob der Verpächter nach 30 Jahren verlängert, hängt von seinem Goodwill ab, egal ob anfangs die Option auf Verlängerung im Vertrag stand. In Hua Hin und Phuket werden nach wie vor sehr viele Häuser mit Grundstück auf Company gekauft. Die Nominees sollten real sein, am besten deine Frau und weitere Verwandte. Der Zweck der Firma kann auch in der Vermietung der Immobilie bestehen. Dann ist man schon auf der sicheren Seite. Ja, du hast recht und das bestätigt auch mein Anwalt: Wenn du die Firma nicht für Illegales nutzt, sondern nur zur Vermietung oder der Eigennutzung, der hat eher nichts zu befürchten, selbst dann nicht, wenn die Firma keine Angestellten hat. Und im schlimmsten Fall, so mein Anwalt, würde darauf gedrängt werden, das Ganze dergestalt umzuwandeln, dass man von der Firma pachtet. Das wäre wohl ein Weg der Bereinigung, sagte er. Man will nun die Schwarzen Schafe weghaben, aber niemandem etwas wegnehmen, der auf Company gekauft hat und nun dort im Haus selbst wohnt oder auch vermietet. Bei Letzterem wäre noch wichtig, dass man aber nur langfristig vermietet. Eigentlich deckt sich das alles mit deinen Informationen, wenn man dir auch mit den Zwischentönen genau zugehört hat. Vielen Dank für die guten Infos, Mario!

  • @arnoldgerle1429
    @arnoldgerle142915 күн бұрын

    Was mich freut ist, daß die 300 BTH Touristensteuer endgültig vom Tisch ist. Diese wird nicht eingeführt 👍👍👍

  • @user-ve3hw8so1h
    @user-ve3hw8so1hКүн бұрын

    5,5,5

  • @manuelberger3062
    @manuelberger306215 күн бұрын

    Woher hast du die Info, dass der *Nießbrauch* (usufruct) nicht mehr eingetragen wird? Ich hab im Netz gesucht, nichts dazu gefunden.

  • @mariointhailand2705

    @mariointhailand2705

    15 күн бұрын

    Habe ich so nicht gesagt, bitte korrekt zitieren.

  • @user-ht2rw7tq4f

    @user-ht2rw7tq4f

    15 күн бұрын

    Er hat gesagt, dass es nicht mehr jedes land department einträgt, einige aber schon noch.

  • @winfriedhausladen8643

    @winfriedhausladen8643

    15 күн бұрын

    Das Nießbrauchsrecht wird eingetragen!

  • @manuelberger3062

    @manuelberger3062

    10 күн бұрын

    "Es gibt auch noch die lebenslange Pacht, die wird aber zur Zeit in Thailand nicht mehr überall eingetragen, sogenanntes Usufruct .." bei 04:55 Ich habe nun herausgefunden, wie der Sachverhalt mit dem Usufruct ist, jedenfalls in Chiang Mai: das Provincial Land Office trägt keine Usufruct mehr ein für den Stadtbereich, weil sie verhindern wollen, dass sich Ausländer mit Scheinehen usw. so Häuser 'beschaffen' können, und diese dann vermieten und verpachten. Als Alternative gibt es jedoch "The right of habitation (arsai)", welches für 30 Jahre oder lebenslang gegeben wird. So machen meine Frau und ich es nun, nachdem wir in Chiang Mai ein Haus gekauft haben.

  • @riklak
    @riklak15 күн бұрын

    Und für ein Condo (Eigentumswohnung) gilt folgendes... Erben einer Eigentumswohnung in Thailand ‍Das Erbeeiner solchen Immobilie qualifiziert den Erben nicht automatisch für die Registrierung des ausländischen Eigentums an der Einheit. Sie müssen sich individuell für eine solche Registrierung qualifizieren. Wenn sie sich nicht gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz qualifizieren, müssen sie die Einheit innerhalb eines Jahres veräußern. Wenn sie dies nicht tun, kann das Land Department im Namen des Ausländers verkaufen.

  • @SamsungJ-fb7xo
    @SamsungJ-fb7xo15 күн бұрын

    Was passiert, wenn ein Nominee verstirbt? Muss ein Ersatz gesucht werden? Wie erfährt man das?

  • @winfriedhausladen2307
    @winfriedhausladen230715 күн бұрын

    Das kann zwar im Pachtvertrag geregelt werden, das Landamt akzeptiert es aber nicht! 30 + 20 und die 20 können zwar reingeschrieben werden, es gibt aber dafür noch keine gesetzlich Grundlage! Sollte diese kommen, kann der Pachtvertrag dann um 20 Jahre verlängert werden.

  • @piszkosfred2495
    @piszkosfred249512 күн бұрын

    Kein Rentner will doch nach Thailand auswandern, nachdem die Steuergesetze geändert wurden. Der Immobilienmarkt droht zusammenzubrechen, das neue Gesetz ist völlig daneben.

  • @atidrummer9504
    @atidrummer950415 күн бұрын

    Es war bisher so, dass ein ausländischer Ehemann von seinem thai Ehefrau das Land zwar erben durfte, musste jedoch in einen von den Behörden festgelegten, ziemlich kurzen Frist das Land verkaufen. Gab es jetzt eine Änderung, und kann das geerbte Grundstück behalten werden? Oder bleibt alles beim Alten?

  • @mariointhailand2705

    @mariointhailand2705

    15 күн бұрын

    Ich kenne zusätzlich noch die Option, dass man einen Thai suchen konnte, der im Chanot den Platz des Verstorbenen einnahm, z.B. ein Familienangehöriger. Und in Sonderfällen, meistens bei Ausländern mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, den vollständigen Besitz nach Zustimmung durch das zust. Ministerium/Gremium.

  • @atidrummer9504

    @atidrummer9504

    15 күн бұрын

    @@mariointhailand2705 Danke Mario!

  • @winfriedhausladen2307

    @winfriedhausladen2307

    15 күн бұрын

    Wenn der Verpächter verstirbt und das im Pachtvertrag geregelt ist, müssen sich die Erben an den Vertrag halten.

  • @brunoschmid1635
    @brunoschmid163515 күн бұрын

    Hallo Mario ,manchmal erzählst Du schon Käse,sorry😂

  • @mariointhailand2705

    @mariointhailand2705

    15 күн бұрын

    Was nützt mir dieser Kommentar? Was ist falsch?

  • @muttersauer6038

    @muttersauer6038

    15 күн бұрын

    Hallo Bruno, manchmal schreibst du schon einen Käse, sorry

  • @brunoschmid1635

    @brunoschmid1635

    15 күн бұрын

    @@mariointhailand2705 Sali Mario ,schön ,dass Du Dich meldest.Eigentlich mag ich Deine Videos und kommst bei mir gut rüber. Zum Punkt Wer kauft denn in TH einen Ray Land für eine Million SFR.Da lacht doch jeder darüber. Wer holt sich denn einen Steuerberater für 1000SFR im Jahr ?.. Wer kauft denn ein Haus in TH ,wenn ihm schon bei der Überweisung des Geldes 30%Steuern abgenommen wird. Die Zukunft wird zeigen,wie man sich zu verhalten hat. Viele werden 6 Monate in einem Nachbarland verbringen.Diese Bewohner werden sich freuen. So gehen TH etliche Milliarden verloren. Wie Du weisst bin ich auch Schweizer und lebe seit 20 Jahren in TH. Liebe Grüsse Brüneli

  • @sven2838

    @sven2838

    13 күн бұрын

    1 Rai für 1 Mio Euro oder Franken ist z.B. in Hua Hin recht günstig, da würde ich sofort kaufen ! Im Isaan natürlich nicht. Auf Phuket bzw. Koh Samui bekommst Du für 1 Mio Euro sicherlich kein Rai !!! Bei der Überweisung werden auch keine 30% Steuer abgezogen, wer erzählt so einen Stuss ??

  • @TomTravel
    @TomTravel15 күн бұрын

    Hi Mario, könntest du ein Video über das aktuelle Waffengesetz in Thailand machen? Viele würde sich glaube ich dafür interessieren, ob Ausländer in Thailand legal ein Messer, Klappmesser, Einhandmesser, Pfefferspray oder eine Gaspistole in der Öffentlichkeit tragen dürfen.

  • @mariointhailand2705

    @mariointhailand2705

    15 күн бұрын

    Habe dazu schon mal ein Video gemacht. Ausländer dürfen in Thailand keine Waffen Besitzen und Tragen. Ausnahmen gibt es nur für Personen die an Leib und Leben bedroht sind oder Sicherheitskräfte z.B. Personenschützer etc.

  • @MrGoldwave
    @MrGoldwave14 күн бұрын

    Kein Kanderwerb für den normal sterblichen. Im Rentenalter ist mieten das vernunftigste

  • @rudigerrokitensky4186
    @rudigerrokitensky418615 күн бұрын

    Ich würde nie in Thailand kaufen , nur mieten .