Tanzverbot an Karfreitag: Kritik an bisherigen Regelungen

Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer schreiben vor, dass an "Stillen Tagen" zum Beispiel nicht getanzt werden darf. Es gibt unterschiedlich viele, in Hamburg sind es drei, in Rheinland-Pfalz ganze fünfzehn. Der Karfreitag gehört in allen Ländern dazu.
Und nicht nur Tanzen ist verboten. Sportveranstaltungen sind es, Messen und Märkte, Filmvorführungen, überhaupt alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht der "Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse von Kunst, Wissenschaft und Volksbildung dienen". So heißt es etwa in Paragraph 8 des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes. Auch Treibjagden sind verboten.
Der Karfreitag gehört für beide Kirchen zu den höchsten Feiertagen im Jahr. Er soll als Tag der Stille, der inneren Einkehr gefeiert werden.
Zur Kritik:
www.tagesschau.de/inland/karf...
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