Religionsausübungsfreiheit bedeutet nicht Religionsfreiheit

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BismAllah al Rahman al Rahim! Liebe Schwestern und Brüder,
im Jahr 2005 haben wir in privater Initiative begonnen,
die Da ́wa-Tätigkeiten in Deutschland in moderner Form
und unter Zuhilfenahme neuer Medien auszuweiten.
In erster Linie geht es uns darum, das Bild der Muslime
und des Islams in Deutschland zu verbessern.
Wir alle können stolz auf unseren Glauben sein,
aber unsere Umwelt sollte auch stolz auf uns sein.
Gemäß diesem Motto ist das vorliegende Buch
gestaltet worden, das inshaAllah zur Aufklärung der Nicht-
Muslime über den Islam beiträgt und darüber hinaus den
Muslimen in Deutschland hilft, sich weiterzuentwickeln und
ihren Iman zu stärken.
Team der
www.DieWahreReligion.de
Kontakt: Info@diewahrereligion.de

Пікірлер: 3

  • @achmedk3658
    @achmedk36587 жыл бұрын

    Religion ausüben?? Liebe Leut, Gedanken- und Gewissensfreiheit (Meinungs- und Religionsfreiheit). Die Gedanken- und Gewissensfreiheit sind neben dem Recht zu Leben mit das bedeutendste Recht eines Menschen überhaupt. Einem Menschen dieses Recht vorzuenthalten und es ihm nicht anzuerkennen, kommt mit der Wegnahme seiner Individualität gleich und dadurch zur Herunterstufung und Angleichung eines Menschen mit dem Tier. Erkennt man einem Menschen diese elementaren Rechte nicht an, so betrachtet man sie auch nicht als Menschen, sonder stellt den Menschen mit den Tieren auf eine Ebene. Folglich ist im Islam sämtliche Form der Unterdrückung von Gedanken und Gewissen strengstens verboten. In einem Koranvers heißt es *„Keinen Zwang im Glauben“*. Diesem Prinzip entsprechend befindet der Islam die Glaubensgrundsätze nicht durch Zwang zu vermitteln und aufzubürden. Der Islam verbietet und verachtet es die Glaubenswahrheiten anderen Menschen mit Nachdruck aufzuzwingen. Als die Erde sich in solch einem dunklen Zeitalter befand kam der Islam (Religion) und brachte der Menschheit den allergrößten Geistesumsturz den die Welt je gesehen hat. Mit einer unvoreingenommenen und ehrlichen Betrachtung, sei es im Koran, sei es in der Sunna des Propheten (saws), wird man erkennen, dass die in der heutigen westlichen Welt ausgestrahlten, publizierten Menschenrechte, sowie Menschenrechtserklärungen der Islam schon Jahrhunderte zuvor (über 1400 Jahren um genau zu sein) erkennbar verkündet hat. Schon damals wurden durch den Islam die grundlegenden Intentionen und Ziele der heutigen Menschheit festgelegt und angewendet. Die Bergpredigt (Abschlusspredigt) des Propheten Muhammad (saws), die er während seiner letzten Pilgerfahrt im Jahre 632 n. Ch. vor mehr als 100 000 (gläubigen) Muslimen gehalten hat ist der größte Beweis und ein offensichtliches Zeugnis dessen. Diese Rechtweisung (Khutba) wurde also 1157 Jahre vor der Menschen- und Bürgerrechtserklärung von 1789 in Frankreich mit den Schlagworten Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit manifestiert. Macht weiter so Salam! :D

  • @achmedk3658

    @achmedk3658

    7 жыл бұрын

    ***** Hallo mein lieber Freund! Ich weiß nicht ob du es weißt aber bewusst falsche und wohl auch grob fahrlässig falsche Behauptungen sind immer unzulässig, derjenige der sie aufstellt kann hierfür rechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden; gleiches gilt für Beleidigungen. „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist“ macht sich eventuell einer Verleumdung nach § 187 StGB strafbar. Und wenn jemand mit Lügen zum Hass gegen gesellschaftliche Gruppen, zum Beispiel Flüchtlinge, anstachelt, dann kann das als Volksverhetzung verfolgt werden. Wer einen anderen mit Lügen täuscht, um dadurch einen Vermögensvorteil zu erlangen, begeht einen Betrug. Auch Lügen über vermeintliche Notlagen werden strafrechtlich sanktioniert. So ist der Missbrauch von Notrufen ebenso strafbar wie das Vortäuschen von Straftaten. * An Deiner Stelle würde ich besser schweigen.* Salam! :(

  • @achmedk3658

    @achmedk3658

    7 жыл бұрын

    ***** dejure.org/gesetze/StGB/130.html