Reform des Nachrichtendienstrechts, BND-Gesetz I TOP 19 I Rede im Bundestag

Ein wichtiger Verhandlungserfolg ist, dass wir das erste Reformpaket des Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht haben. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert, dass die Vorschriften für die Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen neu gefasst werden müssen. Diese Chance nutzen wir, um ein rechtssicheres Fundament zu schaffen, damit unsere Sicherheitsbehörden bestens agieren können.

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