Räume und Arbeitsmittel für den BETRIEBSRAT // Betriebsrats-Büro, PC, Büromaterial, Fachliteratur

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Räume und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, sie dürfen nicht auf die Arbeitnehmer umgelegt werden.
Aber was genau an Räumen und Arbeitsmitteln kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber eigentlich verlangen? Und wie muss der Betriebsrat vorgehen, um diese Dinge vom Arbeitgeber zu bekommen?
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Пікірлер: 1

  • @blade1660
    @blade16602 жыл бұрын

    Ob nur die Freigestellten Zugang zu den Räumlichkeiten haben?