Pressestatement zur Absenkung der Mindeststrafhöhe bei § 184b StGB

„Die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist eine schwere Straftat. Sie kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das ist richtig so und daran wird sich nichts ändern“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Doch auch Menschen, die solches Material ungewollt - etwa im Rahmen einer WhatsApp-Eltern-Gruppe - zugespielt bekommen haben, droht aktuell eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Änderung des unteren Strafrahmens aus dem Jahr 2021, die zu Problemen wie diesem in der Praxis der Strafverfolgung geführt hat, wird daher rückgängig gemacht. Das Kabinett hat die Absenkung der Mindeststrafhöhe bei § 184b StGB beschlossen. #bundesregierung #bundestag #gesetzentwurf #socialmedia

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