Mythos oder Wahrheit: Ist ein Arbeitsvertrag für den Minijob Pflicht?

Mythos oder Wahrheit: Brauchen Minijobberinnen und Minijobber einen Arbeitsvertrag? Nur so viel vorab: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sinnvoll, aber kein Muss. Allerdings gibt's dabei ein paar Dinge zu beachten. Welche das sind und warum es für beide Seiten wichtig ist, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, erklärt dir Muriel in diesem Video.
Du willst selbst einen Blick ins Nachweisgesetz werfen? Hier findest du es: www.gesetze-im-internet.de/na...
Du bist auf der Suche nach Muster-Arbeitsverträgen? Sie stehen dir als kostenfreier Download auf unserer Website zur Verfügung:
Muster-Arbeitsvertrag für den Privathaushalt (z.B. für Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung): www.minijob-zentrale.de/Share...
Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Gewerbe: www.minijob-zentrale.de/Share...
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Weiterführende Links
Webseite: www.minijob-zentrale.de/
Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/
Haushaltsjob-Börse: www.haushaltsjob-boerse.de/
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Über die #MinijobZentrale
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs. Wir helfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei allen Formalitäten - sowohl bei gewerblichen Minijobs als auch bei meldepflichtigen Minijobs im Privathaushalt. Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Gartenarbeit, Kinderbetreuung oder die Unterstützung im Haushalt.
#Arbeitsvertrag #Minijob
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0:00 Brauchen Minijobber einen Arbeitsvertrag?
0:20 Mythos oder Wahrheit? Die Antwort!
0:37 Der schriftliche Nachweis
2:39 Risiken vermeiden

Пікірлер: 10

  • @bernhardtholey7857
    @bernhardtholey7857 Жыл бұрын

    Danke für die gute Erklärung und die wichtigen Hinweise, ohne die man doch bei so manchem Arbeitgeber "über den Tisch gezogen" werden würde ...

  • @DiborboneImperia
    @DiborboneImperia10 ай бұрын

    Arbeitsverträge schliesst man mündlich mit Handschlag, Formvorschriften gibts ohnehin nicht. Und die Zahlung sollte immer pünktlich bar erfolgen. Und der Motivator mit Gratisurlaub usw sollte auch bei guter Leistung vorhanden sein. So ist eine Dame mit exzellenter Vermietungsbeziehungsklientel ist goldwert, denn AirBnB wird vom System kontrolliert!

  • @bernhardtholey7857
    @bernhardtholey7857 Жыл бұрын

    Ein Video über das "Überschreiten der Mini-Job-Verdienstgrenze im Krankheitsfall" (Berechnungsgrundlagen und Auswirkungen von AU-Meldungen in einzelnen Monaten / übers Kalenderjahr "verteilt" würde mich (und wohl auch andere) sehr interessieren - gibt es so eins schon oder könntet ihr so eines bitte mal einstellen ?

  • @wolfgangvorck
    @wolfgangvorck Жыл бұрын

    Bisher nur gute Erfahrungen korrekt in allen Belangen und Sachverhalten

  • @Schroeder3000
    @Schroeder3000Ай бұрын

    alter wie kompliziert wollt ihr das eigentlich machen?! ich benötige eine Haushaltshlfe und solche Sachen machen einem es doch total schwer das Ding anzumelden.

  • @MinijobZentrale

    @MinijobZentrale

    Ай бұрын

    Hallo, wir wollen Ihnen die Anmeldung einer Haushaltshilfe natürlich so einfach wie möglich machen. Die Anmeldung können Sie ganz einfach online vornehmen: www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/haushaltshilfe-anmelden/haushaltshilfe-anmelden_node.html Dennoch gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs in Privathaushalten. Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und schützt sowohl Minijobber und Minijobberinnen als auch Sie als Arbeitgeber. Zur Unterstützung bieten wir auf unserer Internetseite einen Musterarbeitsvertrag für Privathaushalte an. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlich geregelten Punkte bereits enthalten: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/muster-arbeitsvertrag-privathaushalt.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @rosenkraenzer
    @rosenkraenzer6 ай бұрын

    Welche wöchentliche Arbeitszeit soll bei starken Schwankungen für Minijobber „auf Abruf“ (Krankheitsvertretungen) denn festgehalten werden? Wir erwarten monatliche Schwankungen zwischen 0Stunden und 25Stunden Sind 0 Stunden zulässig? Soll eine gleichbleibende monatliche Auszahlung erfolgen, oder monatlich stundengenau abgerechnet werden?

  • @MinijobZentrale

    @MinijobZentrale

    6 ай бұрын

    Hallo, wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer vereinbart haben, dass dieser die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen hat, spricht man von „Arbeit auf Abruf“. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeit-auf-abruf/arbeit-auf-abruf_node.html Ausgenommen von den Regelungen zur Arbeit auf Abruf sind flexible Arbeitszeitvereinbarungen. Diese haben keinen Einfluss auf die Höhe des regelmäßigen Verdienstes. Denn bei einem monatlich gleichbleibenden Verdienst schwanken lediglich die Arbeitszeiten. Dabei können Minijobber bis zu drei Monate freigestellt werden. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Broschüre: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren_Merkblaetter/gewerblich/19911_arbeitszeitkonten-fuer-minijobs.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @rosenkraenzer

    @rosenkraenzer

    6 ай бұрын

    Vielen Dank für die Information. Dennoch muss doch bei der Arbeit auf Abruf eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden - obwohl in vielen Wochen womöglich keine Arbeit anfallen wird… Welche Angabe ist da empfehlenswert?

  • @MinijobZentrale

    @MinijobZentrale

    5 ай бұрын

    Genau, bei Arbeit auf Abruf muss die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt ansonsten eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit müssen sich beiden Parteien auf eine Mindestarbeitszeit oder eine Höchstarbeitszeit einigen. Eine Kombination aus beidem geht nicht. Wurde eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Wurde eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale