Mieterstrom - Was ist das und wie funktioniert es?

Ғылым және технология

Verkauf Ihres selbst erzeugten Stromes an Ihre Hausbewohner (Mieter)
Mit der letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Gesetzgeber die Bedingungen für den sogenannten Mieterstrom verbessert.
Allerdings stellt die Abrechnung viele Hausbesitzer vor Herausforderung.
Wie rechne ich den Mieterstrom ab?
Welche Risiken gehe ich ein?
Wo kann ich Unterstützung bekommen?
Diese und viele weitere Fragen stehen im Raum.
Angesichts der derzeit stark steigenden Energiepreise wird diese Frage immer interessanter. Gleichzeitig erhöht der in der Regel günstigere Mieterstrom die Attraktivität der vermieteten Wohnung und leistet einen Beitrag zur Solvenz der Mieter.

Пікірлер: 40

  • @pascal2433
    @pascal2433 Жыл бұрын

    Hallo, danke für das informative Video. Mit welchem Gewinn kann man den ca. pro kWh rechnen (bei PV Anlage)?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Das ist pauschal leider nicht zu beantworten, da von zu vielen Parametern abhängig.

  • @karsteng8642
    @karsteng8642 Жыл бұрын

    Hallo, wie wird bei mehreren Mietern der eigene Strom verteilt, falls der momentane Bedarf höher ist, als die PV liefert?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Hallo Karsten, Bei dem klassischen Mieterstromkonzept gibt es gegenüber dem Energieversorger (EVU) einen Vertragspartner, in der Regel der Vermieter. Dieser kauft den notwendigen Strom ein, der von der PV-Anlage nicht gedeckt wird, verkauft aber auch den überschüssigen Strom an das EVU. Gegenüber den Mietern ergibt sich der Strompreis aus der Mischung der Kosten des PV-Stromes und des extern bezogenen Stromes abzüglich den Einnahmen des verkauften Stromes zzgl. evtl.er Aufschläge. Aufgrund der eingebauten Zähler kann dies auch genau erfasst und abgerechnet werden.

  • @steffandosi6187
    @steffandosi6187 Жыл бұрын

    Gibt es für Ein- ud Zweifamilienhäuser einfach handbare Mieterstrommöglichleiten?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Ja. Das Outsourcen auf einen externen Dienstleister macht da aus Kostengründen keinen Sinn. Je nachdem, was Sie als Vermieter/Mieter wollen, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. Zu beachten ist bei Neuanlagen auch, das je nach Art des gewählten Modells die Umsatzsteuerbefreiung entfallen kann, sofern diese nicht schon aus andern Gründen wegfällt. Bei näheren Fragen nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf. info@modek.eu

  • @amosegel2510
    @amosegel251011 ай бұрын

    Welche Modelle gibt es, wenn auf dem Dach eines gemieteten Ein-/ bzw. Zweifamilienhauses die Mieterin eine PV-Anlage (mit Einwilligung der Vermieterin) betreiben möchte?

  • @schwellenzaehler4564

    @schwellenzaehler4564

    5 ай бұрын

    Das ist doch ganz einfach, du pachtest das Dach vom Vermieter, baust eine Überschusseinspeiseanlage aufs Dach, verbrauchst deinen Strom und der Überschuss geht ins Netz. Gar kein Problem...

  • @patOnTube1
    @patOnTube111 ай бұрын

    Super Video! In der Rolle als Mieterstromlieferant: Ist man hierbei verpflichtet beim Grundversorger einen Stromvertrag für den "Reststrom" abzuschließen oder lassen sich alle auf dem Markt frei verfügbaren Tarife/Anbieter wählen?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    11 ай бұрын

    Vielen Dank für das Feedback. Sie können den (Rest-) Strom bei einem beliebigen Anbieter beziehen. Den überschüssigen Strom muß der örtliche Netzbetreiber abnehmen und vergüten (sofern die Anlage nicht größer 100kW ist bzw. Direktvermarktungspflicht besteht), oder Sie gehen in die Direktvermarktung, was auch möglich wäre, aber meist erst bei Anlagengrößen über 50 bis 60kW Sinn macht.

  • @jeromemutert4223
    @jeromemutert4223 Жыл бұрын

    Moin, Ich baue aktuell ein Doppelhaus welches ich vermieten werde. Auf diesem DH werde ich eine PV-Anlage mit 13,6 kwp Leistung installieren, zudem habe ich eine Batterie mit 9,7 kWh. Die Anlage soll beide Mietparteien versorgen. Meine Frage: Wie soll ich das vertraglich festhalten/abrechnen? Klar ich brauche mehrere Zähler ect… aber welches Vertrags-Modell ist am besten ? Vollversorgung oder Teilversorgung und wie sieht so ein Vertrag dann aus .. finde dazu im Internet nicht wirklich was… Vielen Dank schonmal für eure Hilfe VG aus Osnabrück

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Sehr geehrter @jeromemutert4223 In der Tat werden Sie aufgrund des noch "recht jungen" Themas hierzu keine fertigen downloadbaren Lösungen finden. für die Umsetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu der demnächst eine weitere mit dem sogenannten "virtuellen Summenzähler" hinzukommt. Da die Konstellation aufwändig ist und Zeit erfordert, ist derzeit wohl kein Anbieter bereit, dieses KnowHow kostenlos zum Download zur Verfügung zu stellen.

  • @DrBest-dm1vc
    @DrBest-dm1vcАй бұрын

    Ich bin als Mieter nicht nur blöder Strombezieher, sondern betreibe idealerweise auch ein Balkonkraftwerk. Wie verhält es sich damit?

  • @amosegel2510
    @amosegel251011 ай бұрын

    Danke für das sehr informative Video. Bei 29:40 heißt es, ab ca. 6 Wohneinheiten ist das Mieterstrommodell wirtschaftlich. Wäre also typischerweise für eine geringere Zahl von Wohneinheiten eine Voll-Einspeisung wirtschaftlicher als ein Mieterstrommodell?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    8 ай бұрын

    Ja und Nein. Dafür gibt es ggf. auch andere Modelle. Gemeint ist damit, das durch die Beauftragung eines externen Dienstleister Kosten entstehen, die kompensiert werden müssen. Für kleinere Mietmodelle ist ggf. eine andere Abrechnungsart erforderlich, die für den Vermieter etwas mehr Arbeit bedeutet. Allerdings soll das Thema Mieterstrom noch weiter vereinfacht werden, so dass es sich auch für kleinere Einheiten lohnt. Wir werden dazu in 2024 entsprechende Modele vorstellen.

  • @berndklotz8821
    @berndklotz8821 Жыл бұрын

    Mich würde einmal interessieren wie es mit überschüssen im Verbrauch und ind der energieproduktion aussieht. Wenn der strombedarf höher als die aktuelle produktion ist, wird aus dem Netz bezogen. Haben die Mieter dan zwei Lieferverträge mit verschiedenen preisen oder werden die PV Anlagen so ausgelegt,dass bilanziell eine höhere energiemenge produziert wird und das wird dann verrechnet?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Sehr geehrter Herr Klotz, Dazu wird es in Bälde verschiedene Möglichkeiten geben. Die von Ihnen skizzierte Lösung, dass der PV-Anlagenbetreiber nur seinen PV-Strom an die Mieter verkauft und die Mieter einen zusätzlichen Vertrag für den "Reststrom" abschließen soll kommen. Dies wird ohne externen Dienstleister aber nur selten funktionieren, da die Abrechnung der sogenannten "virtuellen Summenzählers" nicht ganz trivial ist. Abgesehen davon sind derzeit nur die wenigsten Netzbetreiber dazu in der Lage, diesen abzubilden. Das wird noch einige Tage dauern. Der Vorteil wäre dann auch noch, dass an der Zählerverdrahtung der Mieter nichts geändert werden muß. Alternativ werden wir hierzu aber für den Vermieter bzw. PV-Anlagenbetreiber ein "Sorglos-Paket" anbieten, indem er keinen Aufwand mit dem Verkauf des PV-Stroms hat, die Mieter aber auch nur einen Vertragspartner haben.

  • @berndklotz8821

    @berndklotz8821

    Жыл бұрын

    @@moderne-Energiekonzepte vielen dank für die Antwort. Ich bin gespannt was da dann noch kommt.

  • @Siggisiggilovsonson
    @Siggisiggilovsonson8 ай бұрын

    Habt ihr das auch schon mal mit einem Börsen Stromanbieter umgesetzt, so lässt sich ja die eigenerzeugung am Tag per PV abdecken und nachts günstiger vom Netz (peak Momente morgens und Abends mit Speicher eventuell)

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    8 ай бұрын

    So ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Auch wenn die Anlage unter 100kWp groß ist, können Sie den Strom an der Börse verkaufen. Dazu benötigen Sie zwingend einen an der Strombörse zugelassenen Broker. Je nach Börsenpreis ist dies In der Regel erst ab etwas 60kWp-Anlagengröße kostendeckend. Den über die PV-Produktion hinausgehenden Strombedarf können Sie über entsprechende Anbieter an der Börse kaufen. Allerdings bringt dies einen gewissen Verwaltungsaufwand mit, der sich meist erst bei größerem Strombedarf wirklich rechnet. Abgesehen davon: Der Börsenpreis spiegelt nicht ihren tatsächlich zu zahlenden Preis ab. Dazu kommen noch weitere Kosten für Netznutzung/Transport, Steuern, usw. - Also: Nicht blenden lassen von den Börsenpreisen. Das sind reine Stromgestehungskosten.

  • @obiwan1302
    @obiwan1302 Жыл бұрын

    Ergibt das Mieterstromkonzept mit Speicher Sinn?

  • @steffandosi6187

    @steffandosi6187

    Жыл бұрын

    Jein. Es hängt von der Größe der PV-Anlage, Anzahl der Verbraucher und Eigenverbrauch des Eigentümers bzw. Heizungsanlage ab.

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Die Frage ist genau so gut wie schwierig zu beantworten. Eine Pauschale Antwort kann angesichts der vielen je Projekt unterschiedlichen Kriterien nicht gegeben werden. Einerseits muß man jeden Einzelfall separat betrachten, Andererseits versteht jeder unter "macht Sinn" etwas anderes. Wichtig ist doch, was der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft erreichen will. Geht es um wirtschaftlich kurzfristige, oder langfristige Lösungen? Welche Kriterien sind weiterhin wichtig? Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit bzw. Verantwortung für die nächsten Generationen? usw. Das "billig" auch seinen Preis hat, das sehen wir momentan genau an den Energiepreisen. Jetzt kommt die Rechnung für Jahreslanges "billig".

  • @G.unkt709
    @G.unkt709 Жыл бұрын

    Der eigenproduzierte Strom landet physikalisch eben NICHT immer im Gebäude wo er produziert wird, selbst wenn er da benötigt werden würde. Zumindest gilt das bei 3phasigen Anlagen, was wohl bei Mieterstrom durchaus die Regel sein dürfte.

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Im Prinzip ist das richtig. In der Tat kann es dazu kommen, das etwas mehr Strom eingespeist bzw. bezogen wird, wie theoretisch möglich wäre. In der Praxis sind das aber vernachlässigbare Größenordnungen. Je mehr Parteien in dem MFH wohnen, umso weniger fällt das ins Gewicht. Abgesehen davon ist der ein oder andere Wechselrichter in der Lage, auf den Phasen unterschiedlich viel einzuspeisen, sofern ein PowerSensor verbaut wurde (bei Anlagen ohne Speicher meist leider nicht verbaut). Allerdings sind dort auch Grenzen gesetzt (Stichwort Schieflast).

  • @leonoliber6201
    @leonoliber6201 Жыл бұрын

    Ich habe auf meinem EFH eine PV-Anlage, die im Sommer einen gigantischen Überschuss produziert, für dessen Einspeisung nur die lächerliche Vergütung gezahlt wird. Könnte ich meinen direkten Nachbarn Strom schenken?

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Hallo Leono, Jain (Ja und Nein). technisch gesehen gibt es 2 Möglichkeiten: Du legst ein Kabel von deiner Stromversorgung zum Nachbar. Dann kannst du diesen mit Strom versorgen. Allerdings dann mit allem Strom, den der Nachbar braucht. Dieser müsste sich dann vom öffentlichen Stromnetz trennen und allen Strom über eben diesen Verknüfpungspunkt beziehen. gleichzeitig wirst du zum Gesamtstromlieferant für deinen Nachbarn. Im Prinzip kannst du das mit dem Mieterstrommodell vergleichen. Zweite Lösung: Direktvermarktung. Das lässt sich aber nicht mit 1 Satz erklären. Hierzu kommt noch ein Video. Aufgrund der zusätzlichen Kosten macht Direktvermarktung derzeit aber erst ab ca. 50kWp wirklich Sinn. Darunter gibt es ein Nullsummenspiel. Sofern du noch über keinen Batteriespeicher verfügst, kann das vielleicht eine Lösung sein, wie du mehr Strom von deiner PV-Anlage selbst nutzen kannst.

  • @gerbre1

    @gerbre1

    Жыл бұрын

    Die lächerliche Vergütung ist immer noch mehr als den Strom zu verschenken. Eine Möglichkeit den Nachbarn mit einzubinden wäre, du installierst auf deinem Grundstück eine Wallbox, an der dein Nachbar sein E-Auto laden kann. Dazu braucht er natürlich ein E-Auto. Hast du selbst schon ein E-Auto? Die Kombination aus E-Auto und PV-Anlage ist ideal. Du kannst mit geeigneter Wallboxsteuerung den Wagen auch nur mit Überschussstrom aus der PV laden ohne weiteren Netzbezug. Dazu braucht es eine geeignete Wallbox. Eine weitere Möglichkeit gibt es von Pionierkraft. Die verkaufen eine Box, die deinen Strom mit max. 2 kW einphasig an den Nachbarn liefert und zwar genau den PV Überschussstrom und auch nur wenn der Nachbar Strom benötigt. Die Box ist aber nicht billig. Dazu kommt eine jährliche Verwaltungsgebühr für das Management und das Online Portal. Eigentlich ist das für Mieter gedacht, soll aber auch für Nachbarn funktionieren. Du musst schon eine größere Strommenge an den Nachbarn verkaufen, damit es sich lohnt. Andreas Schmitz hat dazu ein Video mit dem Titel Pionierkraft Interview - PV Strom an den Nachbarn verkaufen veröffentlicht.

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    @@gerbre1 Das ist aber mit Tücken verbunden. Der Nachbar darf die "Leitung" nicht einfach an sein internes Stromnetz anschließen. Das würde einer internen Verbindung zweier Netzverknüpfungspunkte entsprechen und das ist schlichtweg verboten. Somit kann der Nachbar nur ausgesuchte Verbraucher anschließen. Alles andere (Einbau einer Netztrennstelle bzw. Umschaltung) ist weit jenseits jeglicher wirtschaftlichen Lösung. Die Idee mit dem Autoladen ist prinzipiell gut. Wenn aber nur mit Überschussstrom geladen werden soll ist zu bedenken, das die meisten Fahrzeuge erst bei einer Mindestleistung von 1,4 bis 1,6kW anfangen zu laden. Und alles andere bedeutet wieder entweder eigener teuer eingekaufter Strom zu verschenken oder weiterverkaufen mit allem damit verbundenem Aufwand.

  • @leonoliber6201

    @leonoliber6201

    Жыл бұрын

    @@moderne-Energiekonzepte Danke! Ich habe es erwartet, dass es nicht ohne Weiteres geht.

  • @leonoliber6201

    @leonoliber6201

    Жыл бұрын

    @@gerbre1 Ich würde meinen Strom lieber an meine Nachbarn verschenken als den Versorger "reich" (cum grano salis 😉) zu machen. Nein, E-Autos haben wir alle noch nicht. Wir haben nicht besonders alte Benziner und benutzen diese kaum (machen fast alles mit dem Fahrrad).

  • @kickeroleander6652
    @kickeroleander6652 Жыл бұрын

    Warum kann ein Vermieter für sein Mehrfamilienhaus nicht einen Zähler, für seine Mieter private Unterzähler haben? Mit Solaranlage könnte der Vermieter den Strom billiger als jeder Versorger anbieten!

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    Im Prinzip funktioniert das schon. Es gibt allerdings einige Randbedingungen zu beachten die im Video auch erklärt sind. Als Betreiber werden Sie Energielieferant und müssen dementsprechend bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein ordnungsgemäßer Messstellenbetrieb, den Sie selbst in der Regel nicht darstellen können. Somit benötigen sie einen sogenannten Messstellenbetreiber. Das kann ihr Netzbetreiber, oder aber auch ein externe anderer Dienstleister sein. Alles andere führt zu einer nicht rechtskonformen Nebenkostenabrechnung. Auch müssen Sie sicherstellen, das die Mieter jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende den Energieversorger wechseln können, also z.B. von Ihnen zu einem anderen Energieversorger wechseln. Sie könne das im Mietvertrag NICHT unterbinden. Die naheliegende rationale Überlegung, das der Strom bei Ihnen billiger ist, und der Mieter deshalb schon nicht wechseln wird, trifft nicht immer zu. Wollen Sie darüber hinaus auch die zusätzliche Förderung für Mieterstrom in Anspruch nehmen, benötigen Sie einen sogenannten RLM-Zähler sowie einen Dienstleister, der für Sie die Erfassung und ggf. auch Abrechnung übernimmt. Dabei wird der Strombedarf sowie der Stromüberschuß (durch die PV-Anlage und/oder das BHKW) alle 15min. erfasst. Da letztendlich ein Übergabepunkt / Netzverknüpfungspunkt geschaffen werden muß, anstelle vieler einzelner (siehe das diesbezügliche Schaubild im Video) muß bei mehreren Partien oft ein Meßwandlerschrank eingebaut werden. Dieser eine Übergabepunkt ist erforderlich, damit der PV-Strom auch allen (teilnehmenden) Mietern zugute kommen kann. Das oben geschriebenen mag dem/der Ein oder Anderen aufwändig vorkommen. Bei größeren MFHs (im Video wird von 6 gesprochen) kann sich das aber durchaus lohnen. Wichtig ist dabei die Korrelation zwischen Größe der PV-Anlage / des BHKWs und dem von den Teilnehmern verbrauchten Strom. Bei kleineren Objekten oder wenn sich im Haus nur Familienmitglieder (die sich "grün" sind) wohnen, kann es auch etwas einfacher gehen.

  • @kickeroleander6652

    @kickeroleander6652

    Жыл бұрын

    @@moderne-Energiekonzepte Genau das widerspricht den Interessen der Mieter und Besitzer! Kann man sich nicht eine Einverständnisserklärung bei den Mietern holen, um die rechtlichen Grundlagen, Messstellenbetreiber, und viele gebührenpflichtige Zähler zu vermeiden? Warum sollte ein Mieterstromverwalter zusätzlich Geld verdienen, nur weil die Gesetzeslage für ihn gestrickt wurde? Eher lasse ich alles wie es ist, als solche Schmarotzer in mein Haus zu lassen!

  • @moderne-Energiekonzepte

    @moderne-Energiekonzepte

    Жыл бұрын

    @@kickeroleander6652 Da sind derzeit einige Vereinfachungen in Planung, die es Vermietern bzw. Mietern einfacher machen werden, selbst erzeugten PV-Strom im Haus zu nutzen.

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