Mehrere geringfügige Jobs? Das musst du beachten!

Mehrere geringfügige Beschäftigungen? Wie ist das mit Sozialversicherung und Steuern? Was ist, wenn ich angestellt bin und nebenbei noch geringfügig jobbe?
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Пікірлер: 28

  • @marthaisttot310
    @marthaisttot3104 жыл бұрын

    MAN HAT ÜBERHAUPT KEIN DURCHBLICK MEHR

  • @attscha9081
    @attscha90813 жыл бұрын

    Hallo wie sieht es aus wenn ich ein Pflichtpraktikum (HLTW) absolvieren muss (40h/Woche) (1200€ brutto) und noch Teilzeit wo arbeiten möchte

  • @AileenTro
    @AileenTro3 жыл бұрын

    Und wie ist das wenn ich zwei Jobs habe bei den ich bei beide flexible arbeits Einteilung habe 🤔 Sprich ich habe einen Haupt Mini Job und wenn da am Ende des Monats noch Luft nach oben ist bis ich die 450€ erreiche bei dem andern noch ein paar Lieferfahrten annehme 🤔

  • @Trixi7777
    @Trixi77776 жыл бұрын

    Danke für das gute Video, aber ich hab noch eine Frage: wie ist das, wenn ich zwei geringfügige Jobs habe, einen als freier Dienstnehmer und einen als unselbständiges Arbeitsverhältnis. Ich muss ja dann 14% Sozialversicherung für beide zusammen zahlen, aber bekomm ich dann auch 6% der Sozialversicherung für beide Jobs über das Finanzamt zurück, oder nur 6% vom unselbständigen Arbeitsverhältnis, nicht aber vom freien Dienstvertrag? Vielen Dank schon mal!

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    6 жыл бұрын

    Du bekommst nur von den einbezahlten SV-Beiträgen von deiner unselbständigen Arbeit 50 % max. 400 € an Negativsteuer retour! Liebe Grüße, Barbara (AK Steuerberatung)

  • @mojtabaahmadi8979
    @mojtabaahmadi89793 жыл бұрын

    Hallo hab da mal eine frage wenn ich Montag,Dienstag, Mittwoch und Donnerstag als polizist arbeiten und am Freitag,Samstag und Sonntag als Rettungssanitäter arbeiten bekomme ich z.b 7491€ insgesamt muss ich dann für die Versicherung cirka 50-100 bezahlen?

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    3 жыл бұрын

    Lieber Mojtaba, wow, das hast du dir aber was vorgenommen. :-) Wenn du mit zwei Beschäftigungsverhältnisse so viel verdienst, musst du vermutlich Steuern nachzahlen, weil du insgesamt eine höhere Steuerstufe erreichst. Einen Einschätzung gibt da der AK Zuverdienstrechner: www.arbeiterkammer.at/zuverdienst Was die Sozialversicherung betrifft, würde wir die einen Beratung bei uns empfehlen, weil da zwei Versicherungssysteme zusammenkommen. Du erreichst unsere Hotline von Montag - Freitag, 8 Uhr - 15:45 Uhr, unter +43 1 50165 1204. Gerne kannst du uns auch eine Nachricht hinterlassen und uns schreiben, wann du ungefähr zurückgerufen werden willst: wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/pensions_kranken_und_unfallversicherung/Sie_haben_Fragen_zur_Pensions-_Kranken-_Unfallversicherung.html

  • @All3me1
    @All3me14 жыл бұрын

    Wie schaut das aus mit der Sozialversicherung? Bekomm ich einfach eine Rechnung zugeschickt oder muss ich mich selber darum kümmern?

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    4 жыл бұрын

    Hallo All3me1, wenn du z.B. zwei geringfügige Beschäftigungen hast und insgesamt in einem Monat über den Grenzbetrag kommst, kriegst du im Folgejahr eine Rechnung zugeschickt, genau. Du kannst dich aber auch aktiv bei der Krankenkasse melden und schon früher um eine Vorschreibung ersuchen. Übrigens kannst du die Sozialversicherungsbeitrage bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Gerne helfen wir dir dabei!

  • @All3me1

    @All3me1

    4 жыл бұрын

    @@arbeiterkammer vielen Dank Ich bin erst vor kurzem von Deutschland nach Österreich gezogen. Das war extrem hilfreich.

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    4 жыл бұрын

    Oh, das freut uns sehr! Willkommen in der Alpenrepublik! Was du vielleicht noch nicht weiß als frisch in Österreich Gelandeter: Du genießt auch als geringfügig Beschäftigter den vollen Schutz der Arbeiterkammer - wir sind zwar eigentlich der Think Tank der Gewerkschaften und versuchen, Gesetze positiv im Sinne der ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen zu beeinflussen. Wir bieten aber auch individuell Rechtsberatung - und helfen dir auch bei Steuerformularen oder mit all den Fragen rund um die Sozialversicherung. Also bitte melde dich, wenn du anstehst, auch auf Facebook unter facebook.com/arbeiterkammer - wenn wir dir nicht helfen können, wissen wir wenigstens, wer sonst zuständig ist. Hier findest du noch unsere Kontaktübersicht: www.arbeiterkammer.at/kontakt Und hier noch ein Artikel, der für dich interessant sein könnte: arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Zwei_oder_mehr_geringfuegige_Beschaeftigungen.html Außerdem: Wenn du nur eine geringfügige Beschäftigung hast, kannst du dich sehr günstig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Das kostet derzeit rund 63 Euro. Details dazu hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Geringfuegige_Beschaeftigung.html

  • @K4ES12
    @K4ES122 жыл бұрын

    Wie ist das, wenn ich "Nebenjob 1" habe auf 25 Stunden und "Nebenjob 2" auf 20 Stunden habe und ich mit dem "Nebenjob 2" mehr Geld verdiene. Wie regelt sich das mit den Steuern? Weil man sagt ja: nebenjob 1 ist bei mir Steuerklasse 1 und nebenjob 2 Steuerklasse 6. Wenn ich das tauschen will kriegt mein Arbeitgeber 1 mit? Bzw wo lass ich das tauschen?

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    2 жыл бұрын

    Hallo, am Jahresende wird alles zusammengerechnet, als ob es ein Job wäre. Du kannst dich aber gerne telefonisch bei unserer Steuerabteilung melden: 01 50165 1207 LG

  • @dariush2329
    @dariush23293 жыл бұрын

    Hallo! Wenn ich jetzt z.B. 800€ mit nur einem Teilzeitjob erwirtschafte, zahle ich dann auch die 14% SV, richtig? und angenommen es kommt ein 2. geringfügiger Verdienst dazu, zahle ich NUR 14% vom insgesamten Monatsnettoeinkommen (unter der Voraussetzung dass das Jahreseinkommen unter 12000 liegt natürlich) oder?

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    3 жыл бұрын

    Lieber Dariush, wenn du 800 Euro pro Monat in einem Teilzeitjob verdienst, zahlst du Sozialversicherung, aber das erledigt alles in die Firma, in der du angestellt bist. Du musst nichts machen und auch nichts nachzahlen. Wenn da noch eine geringfügige Beschäftigung dazukommt, zahlst du 14 % NUR von der geringfügigen Beschäftigung. Beim Teilzeitjob hast du ja schon bezahlt.

  • @dariush2329

    @dariush2329

    3 жыл бұрын

    @@arbeiterkammer Aso okay, danke für die schnelle Antwort!

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    3 жыл бұрын

    Sehr gern! :-)

  • @dariush2329

    @dariush2329

    3 жыл бұрын

    @@arbeiterkammer und wenn ich insgesamt über die 12000 Grenze komme im Jahr muss ich wieviel % Steuern zahlen im Monat?

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    3 жыл бұрын

    Lieber Dariush, das kannst du dir gleich mit unserem Zuverdienstrechner ausrechnen: zuverdienst.arbeiterkammer.at/

  • @vampirecat11
    @vampirecat117 жыл бұрын

    Ich hätte die Frage, was gibts wenn mann nich geringfügig sondern fallweise angemeldet ist neben einem anderen Job? Muss man dann auch was nachzahlen? Danke im Voraus.

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    7 жыл бұрын

    Hallo Betti, du arbeitest also Vollzeit (oder verdienst im Hauptjob jedenfalls über der Geringfügigkeitsgrenze) und fallweise noch bei einem anderen Arbeitgeber oder einer anderen Arbeitgeberin? Wenn du mit deiner zusätzlichen Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst ( = 415,72 € pro Monat, bezogen auf das Jahr 2016, weil sich dieser Wert jedes Jahr ändert), werden dir automatisch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und du musst später auch nichts nachzahlen. Verdienst du mit dem Nebenjob unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Leg dir also in den Monaten, in denen du was dazuverdienst, 14 % von diesem Zuverdienst auf die Seite. Ob du steuerlich was nachzahlen musst, hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Wenn du bei der Steuerhotline deiner AK anrufst, können wir mit dir gerne überschlagen, ob und wie viel auf dich zukommen könnte und was du alles im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Steuerausgleich) gegenrechnen kannst. Hier findest du unsere Kontaktübersicht: www.arbeiterkammer.at/kontakt Alles Liebe, Gabi vom AK Internetteam

  • @achmedb5790
    @achmedb57908 жыл бұрын

    Hallo, hätte eine Frage zur diesen Thema. Ich Arbeite unter der Woche normal Vollzeit und am Samstag Geringfügig wie ist es da?= muss im nächsten Jahr die 14% nur von Geringfügige Beschäftigung zahlen oder von beiden Stellen als Paket die 14%? Danke!

  • @arbeiterkammer

    @arbeiterkammer

    8 жыл бұрын

    Lieber Achmed, die 14% Beitragszahlung fallen bei dir nur für das geringfügige Gehalt an. Beim Vollzeitjob werden dir die Sozialversicherungsbeiträge jeden Monat eh schon automatisch abgezogen, dafür musst du dann natürlich nichts mehr nachzahlen! Liebe Grüße, Hannah aus dem AK Webteam

  • @achmedb5790

    @achmedb5790

    8 жыл бұрын

    +AKoesterreich Danke für die Antwort

  • @anima1996
    @anima1996 Жыл бұрын

    "Das erhöht aber seine Pension." Lol ja klar, weil es in 40 Jahren noch eine Pension geben wird. Glaubt doch wirklich niemand.