LETZTE GENERATION: Berliner Kammergericht stuft Klima-Straßenblockade als Nötigung ein

LETZTE GENERATION: Berliner Kammergericht stuft Klima-Straßenblockade als Nötigung ein
Das Berliner Kammergericht hat erstmals die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. Damit ist das Urteil gegen einen inzwischen 62-Jährigen rechtskräftig und der Mann muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen, 20 Tagessätze zu je 30 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Mitglied der Klimagruppe Letzte Generation hatte sich am 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade in Berlin-Spandau beteiligt. Einige Teilnehmer hatte sich dabei an der Straße festgeklebt, der 62-Jährige jedoch nicht. Gleichwohl wurde der Mann wegen seiner Beteiligung an der rund 20-minütigen Blockade verurteilt - zu Recht, wie das Gericht in dritter Instanz entschied.
Wie schon zuvor das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin wertete das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 31. Januar die Teilnahme des Angeklagten an der
Straßenblockade als Nötigung. Zugleich habe der Senat betont, dass es bei den Fällen keinerlei pauschale Bewertungen geben dürfe, teilte die Gerichtssprecherin mit. Bei der Beurteilung der Straßenblockaden müssten jeweils die konkreten Umstände berücksichtigt werden - beispielsweise Dauer und Ausmaß sowie die Motive der jeweiligen Angeklagten.
Im vorliegenden Fall war es laut Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in erster Instanz durch die 20 Minuten dauernde Blockade zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Mindestens 50 Fahrzeuge konnten nicht ausweichen und steckten fest. In erster Instanz wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze je 30 Euro) verurteilt. Diese Strafe reduzierte das Landgericht im Berufungsverfahren. Der Klimaaktivist wollte jedoch einen Freispruch erreichen und zog vor das Kammergericht - ohne Erfolg.
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