Lebenslang für Polizistenmörder von Kusel

Wegen des Mordes an einem Polizisten und einer Polizistin Ende Januar bei Kusel ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige Ende Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle erschoss.
Bei dem Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Tat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-jährige Florian V. vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Im Prozess belasteten sich die beiden Angeklagten gegenseitig.
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