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Herstellungskosten - Externes Rechnungswesen ► wiwiweb.de

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Sind diejenigen Kosten für die im eigenen Betrieb erstellten Vermögensgegenstände (z.B. fertige Erzeugnisse, selbst erstellte Anlagen). Im Handelsrecht besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz von Mindest- und Höchst-Herstellungskosten. Gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB gilt:
§ 255 Abs. 2, 3 HGB (neues Recht)
Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten)
+ Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten)
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
+ Materialgemeinkosten (auf Basis von Materialeinzelkosten)
+ Fertigungssgemeinkosten (auf Basis von Fertigungseinzelkosten)
= Mindest-Herstellungskosten (handels- und steuerrechtlich)
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Fremdkapitalzinsen
= Höchst-Herstellungskosten (steuerrechtlich)
+ Entwicklungskosten
= Höchst-Herstellungskosten (handelsrechtlich)

Пікірлер: 2

  • @melekz572
    @melekz572 Жыл бұрын

    Super Video🥹 Hat mir den Abend gerettet, Dankeschön!!

  • @milicadjuric1660
    @milicadjuric16603 жыл бұрын

    Richtig gutes Video, hat mir echt weitergeholfen 👍🏼