Geschäftsführer einer GmbH: Pflichten Haftung | Gesellschaftsrecht 10/12

Geschäftsführer einer GmbH werden einerseits durch die Gesellschafterversammlung berufen. Daher sind sie namentlich im Handelsregister eingetragen. Andererseits sind sie über einen Arbeitsvertrag als Geschäftsführer bei der GmbH angestellt. Dabei können darin eine Reihe an Bedingungen zur Geschäftsführung enthalten sein, an die sich der Geschäftsführer halten soll. Andernfalls haftet er gegenüber den Gesellschaftern. Aber auch gegenüber Dritten kann er haften.
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0:00 Einleitung & Intro
1:35 Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers
5:31 Beendigung der Geschäftsführung
8:02 Haftung des Geschäftsführers
16:33 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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Пікірлер: 6

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater Жыл бұрын

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  • @dailymind77
    @dailymind779 ай бұрын

    Super interessantes Video

  • @markus8145
    @markus8145 Жыл бұрын

    Bei 15:12 ist leider der Ton irgendwie kaputt. Ansonsten klasse Video, danke!

  • @theowaigel8588
    @theowaigel8588 Жыл бұрын

    Neeeeiiin! Zustimmungsvorbehalte niiiiiiee in den Anstellungsvertrag! Entweder Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung. Warum : der Anstellungsvertrag ist ein Vertrag grundsätzlich keine einseitige Änderung möglich

  • @sj9369
    @sj93694 ай бұрын

    Hallo Herr Prof. Dr. Huhn. Vielen Dank für diesen spannenden Beitrag. Wie verhält es sich mit der Haftung einer GmbH oder Holding-GmbH wenn nur einer der beiden Gesellschafter Geschäftsführer ist und hier Fehler gemacht werden. Wer haftet, GF oder beide? Auch mit dem Privatvermögen? Vielen Dank im Voraus

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