Geldstrafe für Höcke: AfD-Politiker muss wegen NS-Parole 13.000 Euro zahlen

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale verhängte gegen Höcke eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro. Dem Urteil zufolge hatte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA geäußert. Damit erfüllte er den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei der Rede im Mai 2021 am Ende gesagt: Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Parole der paramilitärischen „Sturmabteilung“ der NSDAP.
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