Formfehler bei Kündigung - ein Trumpf, der noch immer sticht.
Die Kündigung - mit das Schlimmste, was einem Arbeitnehmer widerfahren kann.
Die Prüfung, ob eine Kündigung inhaltlich gerechtfertigt und in diesem Sinn juristisch haltbar ist, obliegt großen Unsicherheiten.
Dagegen ist die formelle Prüfung vergleichsweise schnell und objektiv durchzuführen. Und sie führt noch immer allzu oft zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung - selbst in der Probezeit - unwirksam ist.
Die wichtigsten Formfehler und worauf Sie achten müssen, als Arbeitnehmer (und im Gegenverhältnis als Arbeitgeber) hier in diesem Video.
Links des BVMJ zu erwähnten Paragraphen:
§ 174 BGB
www.gesetze-im-internet.de/bg...
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Andreas Mauritz Rechtsanwälte
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Пікірлер: 11
Super Video 👍
Was mit wenn es von betriebsrat. Eschimesi worden ist und die kùdigung bekomme ??
7:35 mein Fall!😂 hoffe ich
Eine Frage dazu. Sie erwähnen des Öfteren, die Kündigungsschutzklage ist gewonnen, da die Kündigung durch eine Formalie ("falsche" Unterschrift) unwirksam sei. Hat man als Mitarbeiter jedoch nicht tatsächlich nur etwas Zeit gewonnen? Denn was hält den Arbeitgeber denn ab, eine weitere Kündigung einen Monat später (diesmal formal richtig) schriftlich auszusprechen? Vielen Dank für ein kurzes Statement hierzu.
@andreasmauritzrechtsanwalt7983
3 жыл бұрын
Im Video ab 7:43 gehe ich darauf ein.
Stichwort Interessensabwägung. Muss das auch schriftlich z.B. in der Betriebsratsanhörung dokumentiert werden? Danke vorab!
Was geht mit eine kùndigung in der probezeit???
Auf meiner Kündigung ist das Datum falsch. Vermutlich ein Tippfehler: 25.25.2021 statt 25.05.2021 Ist das auch ein Formfehler? Hab es selbst nicht gleich bemerkt.
@Iamthetoan
2 жыл бұрын
Wie ging es aus ?
@julianaher8329
9 күн бұрын
Interessiert mich auch
Hm.. zu: _'richtig'_ unterschreiben. Eine Unterschrift ist auch Ausdruck der Persönlichkeit des Unterschreibenden. Jetzt soll ich als AG also im Hinterkopf behalten, ja so zu unterschreiben, daß meine Unterschrift nich als *Nicht-Unterschrift* gewertet werden kann. Ich soll mich also _verbiegen_ und nicht mehr so unterschreiben, wie ich es seit Jahrzehnten gewohnt bin. Wo komm'wer da denn hin? Das greift m.E. in das Persönlichkeitsrecht ein.